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Samstag, 27. April 2024
Wettbewerbsbehörde gibt grünes Licht

ATV-Übernahme durch Pro7-Gruppe abgesegnet

Multimedia | Wolfgang Schalko | 10.03.2017 | |  Archiv
Die Pro7-Gruppe wird keinen Kartellrichter brauchen, um ATV zu kaufen. Die Wettbewerbsbehörde verschärfte ihre Auflagen für den Deal und verzichtet im Gegenzug auf die vertiefte Prüfung.
Die Pro7-Gruppe wird keinen Kartellrichter brauchen, um ATV zu kaufen. Die Wettbewerbsbehörde verschärfte ihre Auflagen für den Deal und verzichtet im Gegenzug auf die vertiefte Prüfung.

Wie der „Standard” berichtet, steht dem Verkauf von ATV an die Pro7-Gruppe offenbar nichts mehr im Wege. Allerdings soll die fünf Seiten lange Liste der Auflagen für den Deal (E&W Online berichtete) ein Stück länger geworden sein – u.a. durch Beschränkungen für die Werbevermarktung, weitere Vorgaben für Nachrichtensendungen auf ATV, für Programmplätze – und die Auflagen sollen 6 statt wie zunächst geplant 5 Jahre gelten.

Demnach sei laut Verkäufer Herbert Kloiber (Tele-München-Gruppe) am Ende nur ProSiebenSat1Puls4 als Käufer geblieben. Die Mediengruppe Österreich bot für den Sender, offenbar jedoch nicht genug. Die Mediaprint („Krone“/„Kurier“) kündigte ein Kaufangebot an – doch der deutsche Mitgesellschafter Funke-Gruppe soll den Kaufbeschluss der Mediaprint-Führung abgelehnt und damit aufgehoben haben. Somit kommt die Pro7-Gruppe für kolportiert 20 bis 24 Millionen Euro zum Zug.

ProSiebenSat1Puls4 will erst nach dem Closing des Deals zur Übernahme Stellung nehmen. In einer Aussendung ließ der Konzern verlauten: „Das nun vorliegende sehr umfangreiche Zusagenpaket ist das Ergebnis einer monatelang dauernden intensiven Verhandlung mit den Behörden, in der ProSiebenSat1Puls4 an die Grenzen dessen gegangen ist, was mit Blick auf die erforderliche Sanierung von ATV möglich war.“

Keine Einwände der BWB

Dass die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) keinen Prüfungsantrag ans Kartellgericht stellt, wurde durch die „deutliche Verschärfungen zu den ursprünglich vorgelegten Auflagen“ begründet – um den Bedenken, die im Stellungnahmeverfahren von anderen Marktteilnehmern geäußert wurden, Rechnung zu tragen.

Insgesamt waren zehn Stellungnahmen eingelangt, bestätigte die Behörde. Die zusätzlichen Auflagen für die Übernahme schreiben nun unter anderem vor, dass Werbung bei ATV auch „weiterhin eigenständig gebucht werden“ kann, weiters enge Grenzen für mehr Werbezeit auf ATV, wenn ProSiebenSat1Puls4 übernimmt und vermarktet sowie keine Bonusspots für die Buchung auf ATV auf anderen Sendern der ProSieben-Gruppe. Außerdem muss ATV seinen Programmplatz behalten und die nächsten Jahre auch via Satellit im Free TV laufen, wobei die transparente Reihung von Programmen gefordert wird und Sender ohne Österreich-Inhalte nicht vor solche mit Österreich-Content gereiht werden dürfen. Im redaktionellen Bereich wird eine Pflicht von ATV-Nachrichten auch an Wochenenden und Feiertagen festgeschrieben.

„Die Auflagen sind nach Auffassung der BWB geeignet, das Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung der Zusammenschlusswerberin am Free-TV-Nettowerbemarkt und eine Einschränkung der Medien- und Meinungsvielfalt zu verhindern“, schloss die BWB. Daher habe man „keinen Grund für eine vertiefte Prüfung des Falles vor dem Kartellgericht gesehen“. In diesem Zusammenhang verwies die Behörde auch auf die Empfehlung der Wettbewerbskommission sowie „den beigezogenen Experten“ der Medienbehörde KommAustria.

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