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Donnerstag, 28. März 2024
Abschluss erfolgt

Handels-KV: 2,35 bis 2,6 Prozent Gehaltsplus für Angestellte

Wolfgang Schalko | 23.11.2017 | |  Archiv
Der neue Handels-KV sieht ein Gehaltsplus von 2,35 bis 2,6 Prozent sowie eine Förderung der berufsbegleitenden Bildung vor.
Der neue Handels-KV sieht ein Gehaltsplus von 2,35 bis 2,6 Prozent sowie eine Förderung der berufsbegleitenden Bildung vor.

Die Sozialpartner im österreichischen Handel, die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), haben die Kollektivvertragsverhandlungen in der gestrigen dritten Runde nach harten Verhandlungen positiv abgeschlossen: Der Abschluss umfasst ein Bildungspaket mit Maßnahmen zur Förderung der berufsbegleitenden Bildung für MitarbeiterInnen sowie das Gehaltsplus für 2018.

Die Gehälter der Gehaltsordnung ALT werden um 2,35 bis 2,6 Prozent, jedoch mindestens um 40 Euro erhöht. Im neuen Gehaltssystem wurde das Einstiegsgehalt auf 1636 Euro erhöht. Lehrlingsentschädigungen werden überdurchschnittlich mit Fixbeträgen von 20 Euro im ersten Lehrjahr bis 40 Euro im vierten Lehrjahr angehoben.

Das Bildungspaket stellt die berufsbegleitende Bildung auf neue Beine: Der Zugang zu Weiterbildung wird erleichtert, weil Arbeitgeber bei rechtzeitiger Bekanntgabe (zwei Monate vorher) des Bildungswunsches bei der Arbeitszeitplanung darauf Rücksicht nehmen müssen.

Damit wollen die Sozialpartner im Handel die MitarbeiterInnen zu berufsbegleitender Weiterbildung animieren. „Wir stellen uns offensiv der Herausforderung der fortschreitenden Digitalisierung, die vermehrt zusätzliche Kompetenzen von unseren MitarbeiterInnen erfordert“, betonen die Verhandlungsleiter Peter Buchmüller (Obmann Bundessparte Handel, WKÖ) und Franz Georg Brantner (Vorsitzender Wirtschaftsbereich, GPA-djp). „Bis jetzt war es HandelsmitarbeiterInnen aufgrund der Öffnungszeiten oft nur schwer möglich, das Kursangebot zu nützen.“

Aus für unbezahlte Pflichtpraktika

Vereinbart wurde auch eine Verbesserung für PflichtpraktikantInnen: Ab 1. Jänner 2018 gibt es eine klare Regelung zu Entlohnung und Vertragsgestaltungen. „Unbezahlte Pflichtpraktika gehören somit der Vergangenheit an. Es ist gelungen, für die Unternehmen und für die Jugendlichen Rechtssicherheit zu schaffen.“

„Die Gespräche waren hart, aber fair. Der Abschluss, der mit 1.1.2018 in Kraft tritt, ist für beide Seiten gerade noch vertretbar“, so Brantner und Buchmüller abschließend.

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