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Donnerstag, 28. März 2024
Bis zu 100 Euro

Land Steiermark unterstützt Reparatur von Elektrogeräten

Hintergrund Hausgeräte | Dominik Schebach | 08.01.2019 | |  Archiv

Seit Jahresbeginn läuft die Förderungsaktion „Reparatur-Prämie Steiermark ­ Förderung von Reparaturdienstleistungen für Privatpersonen“. Diese soll durch die Reparatur von wiederherstellbaren Elektro-Haushaltsgeräten zur Ressourcenschonung beitragen. Gefördert werden ausschließlich Reparaturdienstleistungen von dazu berechtigten Gewerbeunternehmen, die im " Reparaturführer Österreich - Bundesland Steiermark" angeführt sind.

Rund 24 Kilogramm Elektroschrott fallen jährlich pro Haushalt in der Steiermark an. ReUse lautet deswegen das Schlagwort unter dem die Weiterverwendung von defekten aber noch reparierbaren Elektrogeräten von der Landesregierung propagiert wird. Dem Land Steiermark ist dies zumindest 50.000 Euro wert. Die läuft noch bis zum 31. Dezember 2019 oder bis die Mittel verbraucht sind. Service- oder Wartungsarbeiten sind von der Aktion ausgenommen.

„Reparieren ist ein Paradebeispiel für gelebte Nachhaltigkeit: Es vermeidet Abfall, schützt die Umwelt und stärkt die regionale Wertschöpfung. Mit der Reparatur-Prämie wollen wir die Steirerinnen und Steirer dabei unterstützen, ihre Elektro-Haushaltsgeräte kostengünstiger zu reparieren, um somit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung zu leisten“, erklärt dazu Nachhaltigkeitslandesrat Johann Seitinger, der Initiator der Reparatur-Prämie.

Die Förderung beträgt bis zu 50% der Reparaturkosten, maximal allerdings 100 Euro pro Haushalt und Kalenderjahr, und erfolgt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Referat „Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit„. Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, ausgenommen Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Graz. Diese können eine Förderung der Stadt Graz in Anspruch nehmen. 

Der Antrag zur Förderung ist nach Durchführung der Reparatur, spätestens jedoch vier Wochen nach Ausstellung der maßgeblichen Rechnung, ONLINE mittels elektronischem Antragsformular inkl. detailliert aufgeschlüsselter Rechnung (mit Art der Reparatur) und einem Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) einzureichen. Die Online-Einreichung ist laut Information der Steiermärkischen Landesregierung ab dem 1. Februar 209 möglich. Alternativ kann ab 01.02.2019 die Antragstellung auch in Papierform im Postweg erfolgen.

Gefördert werden Reparaturdienstleistungen von defekten, aber noch reparierbaren Elektro-Haushaltsgeräten wie:

  • Bildschirme und Monitore
  • Bügeleisen
  • Elektroherde, -backöfen und -kochplatten
  • ­Geräte der Unterhaltungselektronik (Fernseher, DVD-, CD-, MP3-Spieler)
  • Geschirrspüler
  • Kaffeemaschinen
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Kleinwerkzeuge – elektrisch oder elektronisch (Akkuschrauber)
  • Körper- und Haarpflegegeräte (Haartrockner, Glätteisen, Rasierapparate)
  • Küchengeräte (Küchenmaschinen, Toaster, Mikrowellengeräte)
  • Kühl- und Gefrierschränke
  • Leuchten
  • Laptops, Notebooks, PCs
  • Nähmaschinen, Stick- und Strickmaschinen
  • Spielzeug, – elektrisch oder elektronisch
  • Staubsauger
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Wasserkocher
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