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Donnerstag, 28. März 2024
Start am 7. Jänner

Photovoltaik: Erste Details zur ÖMAG-Förderung 2016

E-Technik | Wolfgang Schalko | 04.12.2015 | Downloads | |  Archiv
Ab 7. Jänner können auf der ÖMAG-Webseite Förderanträge eingereicht werden. Ab 7. Jänner können auf der ÖMAG-Webseite Förderanträge eingereicht werden.

Der Bundesverband Photovoltaik Austria hat aktuelle Informationen für die Antragstellung zur Tarif-Förderung (verfügbar für Aufdachanlagen zwischen 5 und 200 kWp) bekannt gegeben. Der erste mögliche Antragszeitpunkt ist der 7. Jänner 2016, 17:00 Uhr. Förderanträge können ausschließlich online über die Homepage eingebracht werden.

Der Fördertarif für das nächste Jahr ist noch nicht fixiert, soll von der ÖMAG aber kommende Woche genannt werden.

Die Antragstellung selbst läuft wieder in zwei Schritten ab:

  1. „Ticket“ lösen um die grundlegenden Daten einzugeben (Login-Button unter www.oem-ag.at).
  2. Frühestens 18 Stunden nach der Ticketziehung kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden („Login mit Ticket“). Für diesen zweiten Schritt hat man 168 Stunden (7 Tage) Zeit. Den genauen Zeitraum für die Vervollständigung des Tickets findet man in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf dem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung.

Informationen zur Antragstellung:
Ein Förderantrag kann nur dann bei der Ökostromabwicklungsstelle eingebracht werden, sofern mit der Errichtung bzw. Revitalisierung der Anlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde.
Als Zeitpunkt des Einlangens eines Antrages gilt der Eingang des vollständigen Ticket-Antrages. ACHTUNG: Werden an einem Kalendertag mehrere Ticket-Anträge, die dieselbe Anlage (Zählpunktbezeichnung) betreffen, eingebracht, ist nur das letzte Ticket gültig. Der Antrag kann somit nur mit dem zuletzt gezogenen Ticket vervollständigt werden!
OeMAG ist jederzeit berechtigt, Benutzer vom Zugriff auf das elektronische Abwicklungssystem auszuschließen. Daher ist insbesondere die Anwendung von automatisierten Eingabesystemen („Robots“) nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Antragstellung. Insbesondere bei Tickets, die innerhalb von 15 Sekunden nach Systemfreischaltung ausgefüllt abgeschickt werden, geht die OeMAG davon aus, dass diese Tickets nicht manuell, sondern mit sogenannten automationsgestützten Eingabesystemen abgegeben wurden.

Sollte der Ökostromerzeuger, der einen Antrag für eine PV-Anlage im Jahr 2016 eingebracht hat, von der OeMAG eine E-Mail mit der „Aufforderung zur Erfassung der übrigen vertragsrelevanten Daten“ erhalten, so ist er verpflichtet, der OeMAG binnen 3 Monaten nach Erhalt dieser E-Mail geeignete Nachweise (zB gegengezeichnetes Angebot, Rechnungen, Verträge etc) über die Bestellung der beantragten Photovoltaikanlage zu übermitteln. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann der Antrag des Ökostromerzeugers nicht im Förderkontingent berücksichtigt werden.

Technische Voraussetzungen:
Für die Fördervergabe 2016 kann der Internet Explorer Version 6 oder älter aus technischen Gründen nicht mehr unterstützt werden – daher entweder rechtzeitig ein Update durchführen oder auf einen anderen Browser umsteigen (zum Beispiel Firefox, Chrome etc).
Bereits vergebene Benutzernamen, Antragsnummern und Passwörter können für die neue Antragstellung nicht verwendet werden. Um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Förderantrags-Applikation zu gewährleisten, ist darauf achten, dass zumindest für diese Applikation COOKIES zugelassen werden.

Den gesamten Leitfaden zur Antragstellung 2016 finden Sie beigefügt als PDF sowie direkt unter http://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/photovoltaik/2016_Leitfaden_Ticketsystem_OeMAG.pdf

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