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Donnerstag, 28. März 2024
[Update] Mit Stellungnahme der WKO

Festplattenabgabe: Regierung legt Entwurf vor

Telekom Multimedia Hintergrund | Dominik Schebach | 03.06.2015 | | 2  Archiv
Jetzt soll doch eine Festplattenabgabe eingeführt werden. (Foto: Mike Nottebrock/www.pixelio.de) Jetzt soll doch eine Festplattenabgabe eingeführt werden. (Foto: Mike Nottebrock/www.pixelio.de)

Am 2. Juni hat die Vorlage der Regierung zur Novelle des Urheberrechts den Ministerrat passiert. Damit geht auch der Vorschlag für die Festplattenabgabe in die Zielgerade, denn der Regierungsentwurf sieht eine Vergütungspflicht für Speichermedien vor.

Der Begutachtungsentwurf sieht vor, dass sich die Verwertungsgesellschaften, WKO und AK innerhalb von zwölf Monaten auf die Höhe der Vergütung einigen müssen. Dabei soll ein „ein wirtschaftlich angemessenes Verhältnis der Vergütung zum typischen Preisniveau der Geräte oder der Speichermedien, wobei die Vergütung 6% dieses Preisniveaus für Speichermedien und 11% dieses Preisniveaus für Geräte nicht übersteigen soll.“ Allerdings könne diese Grenze auch höher ausfallen, so ein „empirischer Nachweis“ für fast ausschließliche Nutzung eines Geräts oder Speichermediums für Privatkopien erbracht wird.

Im Gegenzug soll die Abgabe transparenter dargestellt werden. Auch sollen die Endkunden die Abgaben zurückfordern können, wenn der Käufer „glaubhaft macht, dass die Speichermedien weder von ihm selbst noch von Dritten für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch verwendet werden.“ Geht es nach den Plänen der Regierung, dann soll die Novelle des Urheberrechts mit 1. Oktober in Kraft treten.

Für den Handel bedeutet dies, dass die Geräte teurer werden. Erst Anfang Mai hatte die Plattform für ein modernes Urheberrecht vor einem massiven Kaufkraftabfluss in Folge der Festplattenabgabe gewarnt.

[Update] Stellungnahme der WKO

Die WKO lehnt wegen dieser genannten Nachteile die Festplattenabgabe weiterhin ab. In einer ersten Stellungnahme der WKO wird dann aber trotzdem der positive Effekt, dass die Belastung begrenzt werden konnte, hervorgestrichen.

„Der Entwurf der Regierung sieht vor, dass ab 1. Oktober 2015 in Österreich nun ausdrücklich im Gesetz Speichermedien auch in Smartphones, Laptops und Computern einer Urheberrechtsabgabe unterliegen werden. Damit kommt es zu einer weiteren Belastung der österreichischen Wirtschaft, die wir nach wie vor ablehnen“, so Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich. „Allerdings ist es gelungen, die Belastungen für betroffene Unternehmen einigermaßen einzugrenzen“, so Schön mit Verweis auf die doppelte Deckelung der Höhe der Speichermedien- und Reprographieabgabe, den Verzicht auf die Einführung einer Gerätekettenvergütung sowie die Einführung einer klaren Regelung, dass die Abgabe im Fall von geringen Schäden für Urheber durch die Privatkopie gänzlich entfällt, was z. B. bei Speicherkarten in Fotoapparaten gilt.
 
„Obwohl wir uns weiterhin klar gegen die Speichermedienabgabe aussprechen, bringt der Entwurf den betroffenen Betrieben zumindest Rechtssicherheit“, so Schön. Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Rechtsstreitigkeiten wird in den Erläuterungen klargestellt, dass eine Abgabepflicht erst ab Ende des Jahres 2013 besteht, wodurch die Belastung der österreichischen Wirtschaft durch drohende Nachzahlungen an die Verwertungsgesellschaften deutlich gemindert wird. Auch für die Zukunft gibt der Entwurf Mechanismen und Tarifkriterien wie die doppelte Deckelung vor, die vor übermäßigen Erhöhungen der Zahlungen schützen sollen. „Die vorgesehenen Beträge und Obergrenzen sind aber jedenfalls zu hoch und müssen noch deutlich gesenkt werden“, fordert Schön und verlangt auch eine „Gleichbehandlung von ausländischen Plattformen und Anbietern mit heimischen Unternehmen.“

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Kommentare (2)

  1. Unvorstellbar

    wie dumm, krank, ideenlos unsere Führungsschicht ist. Da will sich jemand auf andere seine Kosten bereichern, sonst ist das nichts. Es wundert einem nur so, was denen alles einfällt um der ohnehin schlechten Wirtschaft zu schaden.

  2. Bürokratie ahoi

    Nachdem man heutzutage als Filmer nicht mehr auf Zelluloid schneidet sondern auf Festplatten speichert so werde ich mir die Prozent auf jeden Fall zurückholen. Ist ja wirklich eine Farce. Die Politik denkt wie immer nicht weiter. Als Videotechniker habe ich mehr Festplatten als Schuhe 🙂

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