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Donnerstag, 28. März 2024
Was passiert nach dem 1. Jänner 2018?

Sonos-Neuausrichtung ruft Bundesgremium auf den Plan

Hintergrund | Dominik Schebach | 11.12.2017 | |  Archiv
Der Handel darf weiterhin Sonos-Produkte anbieten, stellt BGO Wolfgang Krejcik klar. Allerdings dürfe kein Eindruck entstehen, dass es sich um einen autorisierten Händler handle. (Foto: Sonos) Der Handel darf weiterhin Sonos-Produkte anbieten, stellt BGO Wolfgang Krejcik klar. Allerdings dürfe kein Eindruck entstehen, dass es sich um einen autorisierten Händler handle. (Foto: Sonos)

Mit seiner Ankündigung, sein Vertriebssystem nachhaltig neu auszurichten, hat Sonos nicht nur für flächendeckenden Unmut, sondern auch Verunsicherung im Handel gesorgt. Das Bundesgremium hat deswegen das Kündigungsschreiben von Sonos an seine Händler unter die Lupe genommen, und einige rechtlich durchaus fragwürdige Aussagen gefunden. Welche Regeln für den Verkauf von Sonos gelten, hat Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik heute in einem Insider dargelegt. (Foto: Sonos)

Die unüblich kurze Kündigungsfrist von nur 30 Tagen ist nur einer der Kritikpunkte an dem Kündigungsschreiben von Sonos, die das Bundesgremium hat. Auch rechtlich sind einige der Formulierungen durchaus missverständlich und entsprechen offensichtlich nicht österreichischem Recht. Dies wurde dem Gremium auch durch dessen Kartellanwälte bestätigt.

Prinzipiell sei Händler der Verkauf von Sonos-Produkten auch nach dem 31.12.2017 möglich. Auch könnten die Händler die Produkte der Marke aus jeder anderen Quelle weiterhin beziehen. Eine Einschränkung besteht laut Krejcik allerdings: Es dürfe für den Kunden nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um einen „autorisierten Händler“ handle.

 

Lesens Sie hier den Text des heutigen Insiders:

 

SONOS Vertragskündigung – wie geht es weiter?

 

Was gilt ab 1.1.2018?

Wie in der Fachpresse berichtet, möchte die Firma „SONOS“ ihr Vertriebssystem neu aufstellen und hat daher flächendeckend Händlerverträge, beinhaltend ein selektives Vertriebssystem, in Österreich mit Wirkung zum 31.12.2017 gekündigt. Die sehr kurze und unübliche Kündigungsfrist von nur 30 Tagen führt bei vielen Händlern zu Unverständnis und auch zu Unsicherheit. 

Bei Prüfung mussten wir feststellen, dass das Künigungsschreiben mehrere zumindest sehr missverständliche Aussagen enthält, die nicht dem österreichischen Recht entsprechen. Dies wurde auch durch unsere Kartellanwälte bereits bestätigt.
 
Für den Zeitraum nach 31.12.2017 gelten folgende Regelungen:

  • Der Verkauf der Produkte ist auch nach dem 31.12.2017 ohne Einschränkung möglich. Fachhändler dürfen auch anführen, um welche Produkte es sich handelt. Es darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, ein autorisierter Händler zu sein. Haben Sie beispielsweise in ihrem Ladengeschäft eine Demo-Ecke eingerichtet, so kann diese zwar bestehen bleiben, jedoch sollten vorsichtshalber alle Original-Logos durch einen neutralen Schriftzug ersetzt werden. Dies gilt auch für Werbeaussagen, Prospekte oder den Intrnet-Auftritt. Beachten Sie hier auch etwaige Bildrechte bzw. Copyrights.
 
  • Händler können die Produkte nach dem 31.12.2017  auch von jeder anderen Quelle beziehen und können die Produkte auch untereinander weiterverkaufen.

  • SONOS-Produkte können daher unter Beachtung von etwaigen Copyright-Regeln ohne Einschränkung weiterhin angeboten und verkauft werden.
 
  • Garantiefälle werden wie bisher abgewickelt. 
 
  • SONOS hat angekündigt, dass Händler die Möglichkeit haben, sich über das Webportal um eine zukünftige Handelspartnerschaft zu bewerben.

Herzlichst

KR Wolfgang Krejcik

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