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Freitag, 29. März 2024
Für einheitliche Voraussetzungen innerhalb der Gemeinschaft

Handelsverband will Geoblocking-Verordnung der EU entschärfen

Hintergrund | Dominik Schebach | 28.06.2016 | |  Archiv
Handelsverband-GF Rainer Will forderte europaweit einheitliche Bedingungen für alle Online-Händler, bevor mittels Geoblocking und Kontrahierungszwang kleine Händler Bestellungen aus der gesamten EU entgegen nehmen müssen. Handelsverband-GF Rainer Will forderte europaweit einheitliche Bedingungen für alle Online-Händler, bevor mittels Geoblocking und Kontrahierungszwang kleine Händler Bestellungen aus der gesamten EU entgegen nehmen müssen.

Auf die Pläne der EU, Geoblocking aufzuheben, antwortet der Handelsverband nun mit eigenen Vorschlägen an EU und nationale Ministerien. Damit sollen zuerst wettbewerbsverzerrende Bedingungen im Binnenmarkt entschärft, bevor die Schleusen im E-Commerce geöffnet werden.

Am 25. Mai 2016 hat die EU-Kommission ihr E-Commerce-Paket für einen „effizienteren Binnenmarkt“ vorgelegt. Kernelement ist ein Legislativvorschlag gegen „ungerechtfertigtes Geoblocking“ und andere Formen der Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatszugehörigkeit des Kunden. Seitens des Handelsverbandes hat man große Bedenken, denn vor allem für kleine Unternehmen bringt dieses Ansinnen der EU-Kommission einen großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

„Der Handelsverband setzt sich seit Jahren als Expertenorganisation für einen Digital Single Market ein. Ich warne aber vor weltfremden Regulierungen, die das gemeinsame Ziel nicht fördern, sondern behindern. Harmonisierung ja, aber bitte richtig und praxisorientiert und unter Einbezug handelsrelevanter Prozesse“, spricht sich Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, für eine Überarbeitung der Verordnung aus.

Kontrahierungszwang

Konkret sieht der Entwurf der EU-Kommission einen Kontrahierungszwang innerhalb der EU vor. Dies würde nach Einschätzung des Handelsverbandes zu enormen Kosten und Rechtsunsicherheit bei den Händlern führen. Denn diese müssten dann laut Handelsverband die steuerlichen Vorschriften aller EU-Staaten in ihren Systemen abbilden, was zu hohen laufenden Strukturkosten und unnötiger Komplexität führe. Weiters stelle der grenzüberschreitende Kontrahierungszwang eine gravierende Einschränkung der Vertragsfreiheit der Händler dar. Dass die Verpflichtung zum Verkauf, aber nicht zum Versand besteht, bringt weitere Unsicherheit, nicht zuletzt weil eine mögliche Ausweitung in der Verordnung angedeutet wird.

Vom diskriminierungsfreien Zugriff zur diskriminierungsfreien Lieferung ist nur noch ein kleiner Schritt. Dies wäre jedoch fatal, da nur einige wenige Online-Giganten die logistischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen könnten. Das würde das Todesurteil für 99% aller Onlineshops bedeuten“, so Rainer Will.

Der Handelsverband fordert daher in seiner Stellungnahme an das Wirtschaftsministerium europaweit einheitliche Bedingungen – wie ein einheitliches MWST-Regime und Verbraucherrechte – für alle Online-Händler, bevor neue Vorgaben für den Handel eingeführt werden. Dazu gehöre auch ein durchgängiger Paketzustellungsmarkt, damit alle Online-Händler europaweit zu gleichen Bedingungen liefern könnten.

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