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Freitag, 26. April 2024
Rat & Tat

Änderung in der Lohnverrechnnung

Hintergrund | Die Redaktion | 10.02.2019 | |  Archiv

Was ist über das neue Meldesystem der Krankenkassen bereits bekannt? Mit 01.01.2019 ändert sich das monatliche Meldesystem signifikant. Hier in der Folge einige interessante Neuigkeiten:

1.    Die bisherige Mindestangabenmeldung wird durch eine Vor-Ort-Anmeldung ersetzt – Achtung, neues Formular, das ab 01.01.2019 verwendet werden muss – bitte rechtzeitig besorgen (zB über unsere Homepage). Die Vor-Ort-Anmeldung kann nur per Fax unter der Nummer 05 78 07 61 oder Telefon unter der Nummer 05 78 07 60  VOR Arbeitsantritt vorgenommen werden; diese Vorgangsweise ist auch nur erlaubt, wenn der Betrieb keinen Internetzugang hat oder die Personalverrechnung durch eine andere Stelle (wie zB Ihr Steuerberater) durchführen lässt und diese Stelle nicht mehr erreichbar ist. Binnen sieben Tagen muss dann eine elektronische Anmeldung nachgeholt werden.

2.    Bei der Zuordnung von Dienstnehmern zu den richtigen Beitragsgruppen kommt es tatsächlich zu einer Vereinfachung. Das Beitragsgruppenschema wird durch ein Tarifsystem ersetzt, das aus drei Bestandteilen besteht: der Beschäftigungsgruppe, Ergänzungen zur Beschäftigungsgruppe und Zu-/Abschlägen. An der Lohnabrechnung selbst ändert sich dadurch nichts. Bei jeder Neuanmeldung eines Dienstnehmers ist nun zu entscheiden, zu welcher Beschäftigtengruppe er gehört – es gibt im Wesentlichen nur mehr sieben Beschäftigungsgruppen: Arbeiter, Angestellte, geringfügige Arbeiter, geringfügige Angestellte, Arbeiterlehrlinge, Angestelltenlehrlinge und eine Sondergruppe für Angestellte mit besonderen Versicherungsverhältnissen.

Die daneben grundsätzlich noch bestehenden Tarifgruppen werden selten Verwendung finden (Erntehelfer, etc). In einem zweiten Schritt gibt es noch Ergänzungen zu den Beschäftigtengruppen, vor allem betreffend Nachtschicht- und oder Schlechtwetterentschädigung, sowie Ab- oder Zuschläge, wie zB Minderung der Arbeitslosenversicherung oder Auflösungsabgabe o.ä.

3.    Ab 01.01.2019 gibt es keine Beitragszuschläge (Ausnahme: Kontrolle am Dienstort findet nicht angemeldete Dienstnehmer vor) und keine Ordnungsbeiträge mehr. Wohl aber werden Säumniszuschläge für verspätete An-/Abmeldungen verhängt bzw im Falle, dass die neuen monatlichen Bemessungsgrundlagenmeldungen nicht oder verspätet erstattet werden. Diese Säumniszuschläge werden zwischen 5,- und 870,- € pro Dienstnehmer und Monat betragen. In Hinblick auf den Umfang der Änderungen im Meldesystem, die mit 1.1. in Kraft treten, werden (mit Ausnahme einer verspäteten Anmeldung) bis 31.08.2019 keine Zuschläge verhängt werden.

Für weiter Auskünfte steht Ihnen Ihr Rat & Tat Steuerberater Kanzlei Kowarik & Waidhofer unter (1) 892 00 55, info@kowarik.at gern zur Verfügung
Web: www.kowarik-waidhofer.at

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