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Mittwoch, 24. April 2024
„Längere Fristen, gleiche Preise“

vzbv -Studie zur Gewährleistung

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 29.09.2016 | |  Archiv
Eine Studie der vzbv zeigt, dass längere Gewährleistungsfristen im Untersuchungszeitraum nicht zu höheren Preisen führten. (Bild: vzbv) Eine Studie der vzbv zeigt, dass längere Gewährleistungsfristen im Untersuchungszeitraum nicht zu höheren Preisen führten. (Bild: vzbv)

Die EU-Kommission machte 2015 einen Richtlinienvorschlag, der u.a. auf eine weitere Harmonisierung der in den EU-Mitgliedsstaaten geltenden Regeln für den Onlinehandel zielt. Dabei ist auch eine EU-weite Begrenzung der Gewährleistungsfristen auf zwei Jahre vorgesehen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kontert nun mit einer Studie.

„Der Forderung nach längeren Gewährleistungsfristen wurde immer entgegengehalten, dass diese zu Preissteigerungen führten. Unsere Studie schafft Fakten, wo es vorher keine gab: Verbesserungen im Gewährleistungsrecht dank der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie haben nicht zu Preissteigerungen geführt“, so Otmar Lell, Teamleiter Recht und Handel bei der vzbv, und: „Der VW-Skandal hat eindrücklich gezeigt, dass für ein hochpreisiges Produkt wie ein Auto eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu kurz ist.“

Widerlegt

Die Annahme, dass längere Gewährleistungsfristen automatisch zu höheren Preisen führten, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband nun also in einer aktuellen Studie widerlegen. Die vzbv kritisiert deshalb den Vorschlag der EU-Kommission, die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren künftig als EU-weiten Maximalstandard festzulegen. „Längere Fristen und damit ein höheres Verbraucherschutzniveau wären dann in Zukunft nicht mehr möglich“, so die vzbv.

Die vzbv-Studie „Die ökonomischen Auswirkungen einer Verbesserung des deutschen Gewährleistungsrechts“ befasst sich mit der Frage, inwieweit sich Verbesserungen im Verbraucherschutz durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie auf Preise ausgewirkt haben. Untersucht wurde die Preisentwicklung von Gütern, die besonders häufig von Gewährleistungsansprüchen betroffen sind – wie zB. Telefone, Computer, Möbel, Haushaltsgeräte, Autos, Bekleidungsartikel sowie Haus- und Gartenartikel. „Dabei vergleicht die Studie die Preisentwicklung dieser Produkte und Güter mit der gesamtwirtschaftlichen Preisentwicklung und stellt verschiedene Länder gegenüber“, erklären die Studienautoren.

Zwei Feststellungen

Die vzbv-Studie führt zu zwei Feststellungen:

  • „Generelle Verbesserungen im Verbraucherschutz durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sind nicht mit Preissteigerungen einhergegangen. In Deutschland wurde beispielsweise infolge der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert.“
  • „Auch beim Vergleich der unterschiedlichen Mitgliedstaaten ist kein Unterschied in der Preisentwicklung im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutzniveau feststellbar. Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie legt nur einen Mindeststandard im Verbraucherschutz fest. Demzufolge sind einige EU-Mitgliedsstaaten über das Niveau der Richtlinie hinausgegangen. So liegen Gewährleistungsfristen beispielsweise in Schweden bei drei, in Norwegen bei fünf und in Irland bei sechs Jahren. Die Studienergebnisse zeigen keine systematischen Unterschiede der Preisentwicklung im Untersuchungszeitraum.“

Hintergrund

In ihrem neuen Vorschlag möchte die EU-Kommission in der Richtlinie für Online-Kauf EU-weit zwei Jahre Gewährleistungsfrist und zwei Jahre Beweislastumkehr festsetzen. „Die Beweislastumkehr begründet für einen Zeitraum von sechs Monaten die Vermutung, dass ein später festgestellter Mangel von Anfang vorlag und somit zur Gewährleistung berechtigt“, erklärt die vzbv, und: „Die Kommission plant dies als Teil einer Vollharmonisierung. Das heißt, der EU-Standard ist auch Maximalstandard. Ein landeseigenes höheres Verbraucherschutzniveau in Form von längeren Gewährleistungsfristen ist dann nicht mehr zulässig.“ Der Vorschlag der EU-Kommission beziehe sich zwar explizit nur auf den Online-Handel. „Um unterschiedliche Standards zwischen Online-Handel und stationärem Handel zu vermeiden, soll der Vorschlag aber im Gesetzgebungsverfahren auch auf den stationären Handel ausgeweitet werden“, so die Verbraucherzentrale Bundesverband.

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