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Mittwoch, 24. April 2024
Klima- und Energiefonds

Förderaktionen für Erneuerbare Energien starten

E-Technik | Wolfgang Schalko | 24.02.2015 | |  Archiv

Ab heute setzt der Klima- und Energiefonds einen weiteren Impuls zum Umbau des fossilen Energiesystems – mit einem 25 Millionen Euro Förderpaket für Photovoltaik, kleine Solaranlagen und Holzheizungen. Insgesamt stehen heuer 36,6 Mio Euro zur Verfügung.

Gleich drei Förderaktionen zum Ausbau Erneuerbarer Energien in Österreich startet heute der Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Umweltministerium: Die Förderaktion für Photovoltaikanlagen für Private und Gewerbe, die Förderaktion zum Tausch von fossilen Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizsysteme (Hackgut/Pellets) und die Förderaktion für kleine Solarthermieanlagen für Private. In Summe stehen für diese drei Förderaktionen ab heute 25 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Aktionen zum Ausbau erneuerbarer Energien – z.B. Photovoltaik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – starten demnächst. In Summe stehen dafür heuer 36,6 Millionen Euro zur Verfügung.

PV-Aktion ausgeweitet – Gemeinschaftsanlagen möglich

Insgesamt 17 Millionen Euro Förderbudget stehen im Förderpaket für Erneuerbare Energien allein für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Neu ist die Fördermöglichkeit für Gemeinschaftsanlagen.

Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Ingmar Höbarth: „Durch das umfassende Förderpaket treiben wir den Umbau des Energiesystems konsequent voran. Die Unabhängigkeit von teuren Energieimporten wird damit reduziert – alte Ölkessel werden in Österreich bald der Vergangenheit angehören, dafür wird die Kraft der Sonne eingesetzt. Denn der Ölpreis wird nicht ewig so tief bleiben – allein in den letzten vier Wochen ist er um 31 Prozent gestiegen.“

Insgesamt hat der Klima- und Energiefonds seit 2007 knapp 36.000 PV-Anlagen in Österreich gefördert. Dies ist mehr als die Anzahl der Privathaushalte im Bezirk Dornbirn und entspricht einer Gesamtleistung von zirka 190 Megawatt. Diese Energie reicht aus, um mit einem Elektroauto 22.000 Mal die Welt am Äquator zu umrunden oder jährlich fast 60.000 Elektrofahrzeuge bei 15.000 Kilometer Fahrleistung zu betreiben. Durch die Förderaktion 2015 können weitere 13.000 Anlagen errichtet werden.

5 Mio Euro für klimaneutrale Heizsysteme

Privatpersonen sind auch heuer aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen. Ausgenommen von der Förderung sind beispielsweise Kamin- oder Kachelöfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2015 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt und Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.

Solarthermie für Private: 3 Mio Euro für die Sonnenkraft

Die Hälfte des Energiebedarfs in Österreich wird für Wärme und Kühlung benötigt, hier sind große Potenziale für Einsparungen und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen vorhanden. Die größte Energiequelle, die dabei zur Verfügung steht, ist die Sonne. Eine einfache Möglichkeit, diese im eigenen Haushalt zu nutzen, ist der Einsatz von solarthermischen Anlagen.

Die heute startende Förderaktion des Klima- und Energiefonds richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2001). Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren können nicht gefördert werden.

Die Eckdaten der drei Förderaktionen 2015

Photovoltaik:

  • Information und Registrierung: www.pv.klimafonds.gv.at
  • Budget: 17 Mio. Euro
  • Aktionszeitraum: 24.2. bis 14.12.2015
  • Pauschalen für Investitionsförderung: freistehend oder Aufdach: 275 Euro/kWpeak für max. 5 kWpeak; gebäudeintegriert: 375 Euro/kWpeak für max. 5 kWpeak
  • Sonstige Förderung: nicht kombinierbar (Ausnahme: Es kann um eine Förderung der Bundesländer und Gemeinden im Ausmaß der nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistung angesucht werden. D.h.: Gefördert werden maximal 5 kWp durch den Klima- und Energiefonds, allerdings können Anlagen ergänzend auch durch Landesmittel gefördert werden – zB bei einer 7kW-Anlage werden 4 kW durch den Klimafonds gefördert und 3 kW durch Landesmittel).

Bei Registrierungen, die am 14.12.2015, dem letzten Tag, vorgenommen werden, kann bis spätestens 07.03.2016 ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Förderanträge, die nach Ablauf der zwölfwöchigen Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und werden storniert. Nochmals einreichen ist nicht möglich. Es empfiehlt sich, vor der Registrierung neben der Zählpunktnummer auch einen konkreten Installationstermin zu fixieren und einen entsprechenden Zeitpuffer (Witterung, Lieferschwierigkeiten, etc.) einzuplanen.

Holzheizungen:

  • Information und Registrierung: www.holzheizungen.klimafonds.gv.at
  • Budget: 5 Mio. Euro
  • Aktionszeitraum: 24.2. bis 30.11.2015
  • Pauschalen für Investitionsförderung: Tausch fossiler Kesselanlagen: 2.000 Euro; Ersatz von alten Biomassekessel: 800 Euro; Pelletkaminöfen: 500 Euro

 

Kleine Solaranlagen:

  • Information und Registrierung: www.solaranlagen.klimafonds.gv.at
  • Budget: 3 Mio. Euro
  • Aktionszeitraum: 24.2. bis 30.11.2015
  • Pauschalen für Investitionsförderung: Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: 750 Euro; Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes: 1.500 Euro

Eine Registrierung und Antragstellung ist ab sofort bis zum jeweiligen Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.

Registrierung, Antrag & Auszahlung

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und man erhält ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit – d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung aufs Konto.

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