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Samstag, 20. April 2024
Chancengleichheit

„Endlich: Auch ausländischer Versandhandel muss zahlen!“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 18.08.2014 | | 1  Archiv
(Bild: Amazon) (Bild: Amazon)

Wie wir wissen, herrscht zwischen österreichischen und ausländischen Online-Händlern nicht unbedingt Chancengleichheit. Die Österreicher zahlen brav ihre Abgaben, während sich ausländische Anbieter oft aus der Affäre ziehen. Damit ist jetzt Schluss, denn nun wurde eine neue Elektroaltgeräte-Richtlinie veröffentlicht, die dazu eine neue Regelung vorsieht ...

Wie das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel vorrechnet, erzielte Amazon in Österreich im Jahre 2012 einen Umsatz von 318 Millionen Euro. Hochgerechnet könnte 2014 ein Umsatz von mehr als 0,5 Mrd. Euro erwirtschaftet werden, „wovon zumindest 25% Produkte unserer Branche ausmachen“, so das Bundegremium. „Wir sprechen also von 125 – 150 Mio. Euro Verkäufen von Elektrogeräten, für die diese Versandfirma mit Sitz in Luxemburg keine Gebühren (Urheber, Verpackung, Elektroschrott, Künstlersozialversicherung etc.) bezahlt, die jeder österreichische Unternehmer jedoch selbstverständlich kalkulieren muss – eine extreme Verzerrung des Wettbewerbs.

Ein erster Erfolg

Doch nun zeigen die jahrelangen Bemühungen auf allen Ebenen einen ersten Erfolg. Denn es wurde nun eine neue Elektroaltgeräte-Richtlinie veröffentlicht, die dazu eine neue Regelung vorsieht: „Händler, die innerhalb der Europäischen Union oder aus Drittländern Elektrogeräte grenzüberschreitend an Endkunden in Österreich verkaufen, sind ab sofort verpflichtet, einen so genannten ‚Bevollmächtigten’ zu benennen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt alle Verpflichtungen für die Altgeräte-Entsorgung und muss auch dafür eine vollständige Haftung in jeder Hinsicht übernehmen. Damit möchte die Europäische Kommission insbesondere die Anzahl der Versender bzw. Online-Händler reduzieren, die für ihre verkauften Elektrogeräte keine Entsorgungsgebühren entrichten und so einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen erzielen, die diese gesetzliche Verpflichtung erfüllen. Bisher übernimmt ja der österreichische Elektrohandel sämtliche Kosten, die Kunden ausländischer Versandfirmen bei der Abgabe von Elektroaltgeräten verursachen – ein schreiendes Unrecht!“, so das Bundegremium in einer Aussendung.

Der Bevollmächtigte muss alle Verkaufsdaten von seinem Auftraggeber erhalten, um seinen Verpflichtungen nachkommen und eine vollständige Haftung übernehmen zu können. Dazu zählt die lückenlose Meldung über Art, Gewicht und Anzahl der nach Österreich verkauften Produkte. „Kennt man die Informationspolitik verschiedener Versandhändler, wird der Bevollmächtigte sich sehr bemühen müssen, diese Informationen vollständig und verbindlich zu erhalten. Aber nur so sind auch Prüfungen möglich, ob für alle Verkäufe die Gebühren bezahlt wurden“, sagt das Gremium, das ankündigt, „die fristgerechte Installierung dieses Bevollmächtigten und seine verordnungskonforme Tätigkeit genau zu beobachten und bei Nichteinhaltung der genannten Regelung alle Möglichkeiten zu ergreifen, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen.“

Wie elektro.at berichtete, will sich das UFH ausländischen Versandhändlern als Bevollmächtigter anbieten.

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Kommentare (1)

  1. Wird schon lange diskutiert

    Ist aber nicht ganz so, denn in Wirklichkeit handelt es sich um eine Regelung wo in Diskussionen bereits vor Monaten zugegeben wurde, dass es sehr wohl noch Möglichkeiten gibt hier ordentlich zu tricksen. Das klingt hier im Artikel einfach besser als es sich in Wirklichkeit darstellen wird. Natürlich gilt die Regelung genauso für Unternehmen aus Östereich die in die EU liefern.

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