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Donnerstag, 28. März 2024
Gemeinsames Vorgehen von 12 Bundesinnungen und 3 Fachgewerkschaften

Neue Initiative fordert Vergabe an Best- statt Billigstanbieter

Hintergrund E-Technik | Wolfgang Schalko | 16.04.2014 | | 2  Archiv

Die Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze" – bestehend aus 12 Bundesinnungen der WKO und 3 Fachgewerkschaften – hat einen 6-Punkte-Forderungskatalog erarbeitet und präsentiert. Gefordert werden u.a. eine Adaptierung des Vergaberechtes sowie eine Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Die neue EU-Vergaberichtlinie biete neue Chancen, nach sozialen, umweltbezogenen und nachhaltigen Aspekten auszuschreiben – und man müsse alle Möglichkeiten nutzen, regionale Arbeitsplätze zu sichern.

„Der Wettbewerb in Österreich wird schärfer. Billigstanbieter mit Billigstarbeitern vernichten regionale Arbeitsplätze. Gleicher Grundlohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ist zwar gesetzlich geregelt. Bei den Lohnnebenkosten gibt es allerdings noch Vorteile für ausländische Mitbewerber. Öffentliche ausschreibende Stellen akzeptieren Subvergaben an ‚dubiose‘ Firmen, obwohl nachweisliche Vergehen im Bereich des Lohn- und Sozialdumping vorliegen“, wurde bei der ersten gemeinsamen Pressekonferenz der neuen Initiative kritisiert.

Die Folgen seien, dass Arbeitsplätze in Österreich vernichtet würden, unser Ausbildungssystem gefährdet werde, kleine und mittlere Gewerbebetriebe mit Eigenpersonal keine Chance hätten, Aufträge zu erhalten, und dass Wertschöpfung sowie Einnahmen aus Steuern und Abgaben in Österreich verloren gingen.

„Damit muss Schluss sein“, fordern drei Fachgewerkschaften und zwölf Bundesinnungen sowie drei weitere Partner und gründeten die Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze“. Erstes Ziel der Initiative: Bereits bestehende Möglichkeiten zum Best- vor Billigstbieterprinzip müssen genutzt werden.

Fairer Wettbewerb gefordert
Von der Initiative wurde ein 6-Punkte-Forderungskatalog mit Maßnahmen für einen fairen Wettbewerb in Österreich erarbeitet:

  1. Adaptierung des Vergaberechts – Best- vor Billigstbieterprinzip
  2. Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen
  3. Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
  4. Aufrechterhaltung des Befähigungsnachweises als Ausübungs- und Qualifikationskriterium
  5. Änderung sonstiger Rahmenbedingungen (z.B. Angabe von Haftpflichtversicherung und Gewerbeberechtigung)
  6. Rasche Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht

Auch auf europäischer Ebene ergeben sich neue Chancen für faire Vergaben. Das EU-Parlament und der EU-Rat haben am 26. Februar eine neue EU-Vergaberichtlinie beschlossen. Dadurch haben EU-Mitgliedsländer die Möglichkeit, nach sozialen, umweltbezogenen und nachhaltigen Aspekten auszuschreiben. Zu diesen Kriterien zählen beispielsweise die Qualität (inkl. technischer Wert, Ästhetik und Zweckmäßigkeit) ebenso wie Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals und auch Kundendienst sowie Lieferbedingungen (Liefertermin, Lieferverfahren, Ausführungsfrist).

Nun liege es an allen Verantwortlichen und Bauherrn, alle bestehenden Möglichkeiten für regionale Vergaben und die Maßnahmen aus dem 6-Punkte-Forderungskatalog der Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze“ umzusetzen. Denn: Nur faire Vergaben würden langfristig und nachhaltig heimische Arbeitsplätze sichern.

Das detaillierte Forderungsprogramm sowie weitere Infos und die Partner der Initiative finden Sie als Download unter www.bau.or.at und auf der Internetseite der Initiative www.faire-vergaben.at.

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Kommentare (2)

  1. Zu HMH

    Bei den Entscheidungsträgern dürfte das Problem nicht nur bei der Intelligenz liegen sondern auch an der schon so oft beschriebenen GIER. Die erhalten für den optischen Billigkauf vermutlich eine Prämie.
    Da muss noch ein großes Umdenken stattfinden, leider.

  2. Best- oder Billigstbieter? Wer soll das unterscheiden?

    Beim erlernten Konsum in unserer Zeit ist nämlich (immer, jederzeit und klar beweisbar??!) das „billigste Angebot“ auch das „beste Angebot“!

    Nachdenken ist hierbei strengstens verboten – und wer das trotzdem tut (nämlich nachdenken!), wird als „Blödmann“ vom „Geiz-geilen Rest“ ausgelacht!

    Ein Umdenken bei den Vergabekriterien wäre dringend notwendig – nur unserer „Konsumenten-Masse“ und den von „uns allen“ demokratisch oder politisch authorisierten Entscheidungsträgern dürfte es an der notwendigen Intelligenz, Weitblick und Willen fehlen, so etwas nachhaltig und richtig umzusetzen!

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