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Freitag, 29. März 2024
Ab März 2016

Rufnummernmitnahme soll einfacher und günstiger werden

Telekom | Dominik Schebach | 20.11.2015 | |  Archiv
RTR-GF Johannes Gungl hat heute, Freitag, eine Verenfachung der Rufnummernmitnahme für kommenden März angekündigt. RTR-GF Johannes Gungl hat heute, Freitag, eine Verenfachung der Rufnummernmitnahme für kommenden März angekündigt.

Die RTR ändert die Verordnung, welche die Rahmenbedingungen für die Rufnummern-Portierung festlegt. So sinkt ab März 2016 das Portierentgelt von 19 auf 10 Euro. Gleichzeitig sollen die Betreiber die Informationen der NÜV-Abfrage in Zukunft auch elektronisch zur Verfügung stellen.

„Hervorstreichen möchte ich die Senkung des Portierentgelts je Portiervorgang von derzeit 19 Euro auf 10 Euro. Geht man von durchschnittlich 200.000 Portiervorgängen pro Jahr aus, so ersparen sich die österreichischen Endkundinnen und Endkunden durch diese Entgeltsenkung in Summe jährlich rund 2 Millionen Euro“, erklärt Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Ich gehe davon aus, dass diese Maßnahme Wechselbarrieren reduziert und die Portierfreudigkeit bei Kundinnen und Kunden erhöhen wird. Somit erhält der Wettbewerb auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt einen neuen Impuls.“

Für große Business-Kunden bringt die Änderung nach den Plänen der RTR eine ebenfalls deutlich spürbare Kostenersparnis: Ab Inkrafttreten der Novelle ist – unabhängig von der Anzahl der unter einem Vertrag zusammengefassten Rufnummern – nur mehr für maximal 80 Rufnummern das Portierentgelt zu bezahlen.

Per E-Mail

Als großes Anliegen bezeichnete Gungl die Vereinfachung der Rufnummernportierung. Deswegen werde es möglich sein, ab 1. März 2016 die notwendigen Informationen zur Rufnummernübertragung (über das bestehende Vertragsverhältnis sowie die Kosten der geplanten Rufnummernmitnahme) immer auch als E-Mail zu erhalten. Damit will die RTR den Wechsel zu neuen Anbietern, die oft nur noch über ein Web-Portal verfügen, erleichtern. Mussten die Kunden bisher die Informationen vorher einscannen, so können sie nun den gesamten Vorgang online abwickeln.

Die neue Verordnung sei in enger Abstimmung mit den Betreibern entstanden, betont Gungl: „Bei der Novellierung dieser Verordnung war uns weiters wichtig, die Rahmenbedingungen des Portierprozesses so zu gestalten, dass der Investitionsaufwand für Betreiber möglichst gering gehalten wird. Hier gab es eine enge Zusammenarbeit. Viele Inputs, die in der Phase der öffentlichen Konsultation eingebracht wurden, haben wir berücksichtigt.“

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