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Donnerstag, 28. März 2024
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Festplattenabgabe: Alle gegen eine

Telekom Multimedia Hintergrund | Wolfgang Schalko | 14.04.2014 | |  Archiv
Im Bild (vlnr): Hannes Ametsreiter (CEO Telekom Austria), Philipp Graf (GF des FV Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen), Andreas Bierwirth (CEO T-Mobile Austria) und Jan Trionow (CEO Hutchison Drei Austria). (©IOÖ/APA-Fotoservice/Schedl) Im Bild (vlnr): Hannes Ametsreiter (CEO Telekom Austria), Philipp Graf (GF des FV Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen), Andreas Bierwirth (CEO T-Mobile Austria) und Jan Trionow (CEO Hutchison Drei Austria). (©IOÖ/APA-Fotoservice/Schedl)

Schon seit einiger Zeit tobt die Diskussion über die Festplattenabgabe. Diese soll im Rahmen der Urheberrechtsnovelle noch in diesem Jahr eingeführt werden und sieht eine Vergütung für alle Formen von Festplatten wie Mobiltelefone, Kameras, Tablets etc. vor. Von einer solchen gerätegebundenen Abgabe distanziert sich die Internetoffensive Österreich (IOÖ) mit Nachdruck: Deren gesetzliche Verankerung würde die Branche mit einem „Belastungspaket in geschätzter Höhe von 45 Mio. Euro” treffen und zugleich für heimische Konsumenten Mobilfunkgeräte um bis zu 30 Euro pro Device verteuern.

„Das derzeitige System oder gar eine Ausweitung der Abgaben auf Festplatten ist nicht mehr zeitgemäß. Eine pauschale  Belastung der Branche und damit der Konsumenten, die diese Kosten tragen müssen, ist für alle Mobilfunkanbieter in Österreich inakzeptabel. Der unmittelbare Zusammenhang von Wirtschaftswachstum und starker Mobilfunkstruktur ist klar belegt. Somit würde eine weitere Belastung des Sektors eine massive Schwächung des IKT Standortes Österreich darstellen. Gerade für die Mobilfunkbranche müssen wir die Investitionskraft für die Zukunft sicherstellen“, erklärte Andreas Bierwirth, CEO der T-Mobile Austria und IOÖ-Vorstand.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der vergangenen Woche (E&W Online berichtete) unterstreiche einmal mehr, dass eine allgemeine Festplattenabgabe der falsche Weg sei. Die Verwertungsgesellschaften forderten eine Entschädigung nicht nur für Privat-, sondern auch für Raubkopien. Der EuGH erklärte diese Forderung als unzulässig: Raubkopien sind im Gegensatz zu Privatkopien nicht vergütungspflichtig. Die Diskussionen der letzten Monate über die Festplattenabgabe steht somit wieder am Anfang. „Das EuGH-Urteil verlangt nach einem Neustart der politischen Diskussionen in Österreich zum Thema Urheberrecht. Wir halten eine technologiebezogene Speichermedienabgabe für unzeitgemäß„, so Hannes Ametsreiter, CEO der Telekom Austria Group und Vizepräsident der IOÖ.

Jan Trionow, CEO der Hutchison Drei Austria und IOÖ-Vorstand wirft ein: „Es sollte nicht länger an überholten Modellen festgehalten werden. Wir benötigen endlich zeitgemäße Geschäftsmodelle, die sich die Technik zunutze machen statt diese zu bekämpfen. Anstelle der Einführung einer technologiefeindlichen Steuer brauchen wir eine erneute politische Diskussion unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder.“

„Mit einer prognostizierten Gesamtbelastung von bis zu 45 Mio. Euro für Handys und Smartphones trägt gerade die Mobilfunkbranche die Hauptlast in der Vision einer Speichermedienabgabe. Dabei ist die Frage nach dem wofür noch lange nicht geklärt“, hob Philipp Graf, Geschäftsführer des Fachverbandes der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, hervor.

Über IOÖ
Der Verein Internetoffensive Österreich ist ein Zusammenschluss wesentlicher österreichischer IKT-Unternehmen wie A1 Telekom Austria, Alcatel-Lucent, Compass-Verlag, HP, Hutchison Drei, Microsoft, Raiffeisen Informatik Consulting, SAP, T-Mobile, WH Medien und WKO Fachverband für Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen. Der Verein Internetoffensive Österreich organisiert und trägt die große Organisationsplattform Internetoffensive Österreich, die als vereinsrechtlich organisierte Interessensvertretung Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in die Arbeit des „Kompetenzzentrums Internetgesellschaft“ der Bundesregierung mit einbindet.

 

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