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Donnerstag, 28. März 2024
Sehr vorsichtige Freude

Red Zac: 90% der Betriebe öffnen am Dienstag

Die Branche | Stefanie Bruckbauer | 09.04.2020 | |  
Vorsichtige Freude: Wie Red Zac Vorstand Peter Osel informiert, werden am 14. April rund 90% der Red Zac Händler wieder aufsperren. (Bild: Red Zac) Vorsichtige Freude: Wie Red Zac Vorstand Peter Osel informiert, werden am 14. April rund 90% der Red Zac Händler wieder aufsperren. (Bild: Red Zac) Der regionale Elektrofachhandel darf ab 14. April wieder seine Pforten öffnen. Das gilt allerdings nur für jene Betriebe, die eine maximale Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern aufweisen, was bei Red Zac rund 90% der Betriebe betrifft, wie Red Zac Vorstand Peter Osel sagt.

Die Freude ist noch vorsichtig: „Wenn alles so bleibt, können wir am Dienstag nach Ostern wieder aufsperren“, betont Osel. Von den 210 Betrieben sind nur 23 größer als die erlaubten 400 Quadratmeter. „Natürlich ist das für die Branche positiv zu sehen, wenn der regionale Elektrohändler vor Ort wieder seine Dienste in vollem Umfang anbieten kann“, ergänzt der Vorstand.

Schon während der Krise sei Red Zac seinen Kunden beigestanden, etwa durch eine kostenfreie Zustellung aller im Versandlager befindlichen Produkte oder durch das Bestehenbleiben des umfangreichen Beratungs-, Liefer-, Montage- und Inbetriebnahme-Services sowie durch seinen Reparatur- und Störungsdienst. Dieses Dienstleistungspaket bleibe natürlich auch in vollem Umfang bestehen, wie Osel sagt

Vor allem die kleinen Händler, denen die COVID-19-Krise besonders stark zugesetzt hat, freut’s: „Diese Maßnahme ist natürlich gut für Österreichs Wirtschaft, weil man nicht mehr so viel online im Ausland kauft, sondern bei seinem vertrauten Fachhändler vor Ort“, betont Osel. Für einen endgültigen Jubel sei es aber noch zu früh, warnt Osel: „Beobachten wir, wie sich die kommenden Wochen entwickeln. Endgültige Entwarnung wird man erst sehr viel später geben können.“

Auf die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen seien die Red Zac Händler bestens eingestellt, wie die Kooperation berichtet: „In den Geschäften herrscht Maskenpflicht und der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen den Menschen von einem Meter. Darüber hinaus sind die Händler verpflichtet, häufig benutzte Flächen, beispielsweise Türgriffe, regelmäßig mit Desinfektionsmittel zu bearbeiten.“

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