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Freitag, 29. März 2024
Energieverbrauchskennzeichnung in Onlineshops

„Nur wenige halten sich an die Vorgaben“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 24.04.2015 | |  Archiv
Seit 1. Jänner 2015 ist das Energielabel, das bislang nur für den Einzelhandel galt, auch im Onlinehandel Pflicht. Wie BUND und vzbv herausgefunden haben, halten sich nur wenige der Anbieter an die neuen Vorgaben – genauer gesagt lediglich ein Drittel Seit 1. Jänner 2015 ist das Energielabel, das bislang nur für den Einzelhandel galt, auch im Onlinehandel Pflicht. Wie BUND und vzbv herausgefunden haben, halten sich nur wenige der Anbieter an die neuen Vorgaben – genauer gesagt lediglich ein Drittel

Seit Anfang des Jahres ist es ja auch für Onlinehändler Pflicht, bei neuen Elektrogeräten das Energielabel und das Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen im Internet anzeigen. Wie eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rahmen des Projektes „MarktChecker“ zeigt, halten sich nur wenige der Anbieter an die neuen Vorgaben. „Lediglich ein Drittel der 20 untersuchten Onlineshops stellte den Verbrauchern alle Informationen zur Verfügung“, so das Ergebnis.

„Das Energielabel soll nicht nur als Entscheidungshilfe fungieren, sondern auch als Qualitätsmerkmal des Händlers“, sagt Johanna Kardel, Energiereferentin beim vzbv. Leichter gesagt als getan, denn wie die Untersuchung von vzbv und BUND ergab, ist die Verwirrung im Netz groß: „Neben dem aktuellen Energielabel finden sich parallel entweder veraltete oder gar keine Angaben zum Energieverbrauch der Produkte. Das liegt daran, dass Onlinehändler das Energielabel laut Gesetz nur für Produkte angegeben müssen, die ab 2015 auf den Markt gekommen sind“, sagt der vzbv.

Für die Untersuchung wurden im März 2015 insgesamt 20 große Internethändler, die Elektrogeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen anbieten, überprüft. Erfasst wurden dabei 3.221 Produkte. Das Ergebnis: „Bei vier Händlern wurde das Energielabel überhaupt nicht gezeigt, bei sechs weiteren fand sich kein Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen.“ Doch es gibt auch positive Beispiele: „Sieben Händler kennzeichnen bereits freiwillig nahezu alle ihre Produkte mit dem Energielabel – unabhängig davon, wann die Produkte auf den Markt kamen“, stellen vzbv und BUND fest.

„Die Berücksichtigung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen künftigen Energiekosten wird für Verbraucher immer wichtiger. Einige Händler zeigen vorbildlich, wie man einheitlich und transparent die Produkte korrekt kennzeichnet. Das Energielabel als wichtige Orientierungshilfe sollte deshalb für alle im Internet angebotenen Produkte entsprechend dem neuen Standard genutzt werden“, sagt Robert Pörschmann, Energieexperte beim BUND. Erfreulich sei, dass  nur bei 9% der untersuchten Produkte „offenkundige Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)“ auftraten. Soll heißen, dass die Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung dort nur teilweise oder gar nicht vorhanden waren. Für Johanna Kardel ein Erfolg des Energielabels, das ja die Informationen bündelt, die – wie die Energiereferentin sagt – bislang nur verstreut oder gar nicht online zu finden waren. „Die neue Regelung scheint es den Händlern einfacher zu machen, das Gesetz einzuhalten.“

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