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Donnerstag, 28. März 2024
Ressourcenaufwand und bürokratische Hürden als größte Hürden

Datenschutz: Nur 50% der Unternehmen ausreichend vorbereitet

Hintergrund | Dominik Schebach | 25.01.2018 | Bilder | | 4  Archiv
Bei der Umsetzung der DSGVO hinken viele Unternehmen noch hinterher. Bei der Umsetzung der DSGVO hinken viele Unternehmen noch hinterher.

Mit 25. Mai 2018 ist die Schonzeit vorbei. Ab diesen Tag gilt die EU-Datenschutzgrundverordung samt dem dazugehörigen österreichischen Anpassungsgesetz sowie teils drakonischen Strafen. Wie das Beratungsunternehmen Deloitte jetzt in einer Befragung von 251 Unternehmen erhoben hat, mangelt es bei der Hälfte der Betriebe bei der Vorbereitung. Eine deutliche Mehrheit fühlt sich zudem mit Herausforderungen wie Aufklärung der Fachbereiche oder erhöhtem Bürokratie- und Ressourcenaufwand konfrontiert. (Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)

Zumindest ist die Datenschutzgrundverordung (DSGVO) nicht vollkommen unbekannt. Demnach hat nahezu jedes der befragten Unternehmen bereits von der DSGVO gehört und weiß, dass diese im Mai 2018 zur Anwendung kommt. Über die Anforderungen sind sich knapp zwei Drittel im Klaren, 31% fühlen sich zumindest oberflächlich informiert. Im Hinblick auf die deutlich verschärften Sanktionen und Strafen sind 70% der Befragten auf dem neuesten Stand. Ein Problem ist allerdings, der unterschiedliche Wissensstand in den Unternehmen. Während an die unmittelbar befassten Mitarbeiter gut informiert sind, bestehen bei vielen anderen Betroffenen Informationsdefizite.

„Die Praxis zeigt, dass die heimischen Projektverantwortlichen selbst weitgehend gut informiert sind. Nachholbedarf gibt es aber bei der restlichen Belegschaft: Viele Mitarbeiter sind noch nicht geschult. Datenschutzrechtliche Einschätzungen fallen ihnen dementsprechend schwer“, erklärt Andreas Niederbacher, Datenschutzexperte bei Deloitte Österreich. „Gerade bei potenziellen Strafmaßnahmen herrscht Verunsicherung darüber, ob und wie diese überhaupt zutreffen. Hier müssen noch viele Details geklärt werden.“

Umsetzung hinkt hinterher

Größtes Problem nach Einschätzung von Deloitte ist allerdings die Umsetzung. Trotz des relativ hohen Informationsgrades ist nur knapp über die Hälfte der befragten Unternehmen gut auf die EU-DSGVO vorbereitet. 39 % sprechen lediglich von einer mittelmäßigen Vorbereitung im eigenen Unternehmen. 10 % der Umfrageteilnehmer geben an, sich kaum bis gar nicht vorbereitet zu fühlen.

„Dieses Ergebnis ist wenig überraschend. Die Unternehmen haben sich in der Vergangenheit kaum mit Datenschutz befasst und müssen nun kurzfristig entsprechende Maßnahmen setzen“, so Niederbacher. „Grundlegende Änderungen bei Technologie und Strukturen brauchen aber Zeit und können oftmals nur langfristig in Angriff genommen werden.“

Hürden

Laut Umfrage stellt die Implementierung der EU-DSGVO für mehr als acht von zehn Unternehmen (85 %) eine Herausforderung dar. Neben der Einbindung und Aufklärung der Fachbereiche werden auch der Bürokratie- und Ressourcenaufwand als größte Hürden empfunden.

„Die Verordnung ist sehr komplex und betrifft alle Unternehmensbereiche. Unter Zeitdruck müssen Dokumentationen erstellt, Mitarbeiter geschult und Prozesse eingeführt oder adaptiert werden. Vielen Unternehmen fehlt es aber schlichtweg an Kapazitäten für eine organisationsweite Umsetzung“, betont Niederbacher. So geben auch nur 40% an, ausreichend personelle und finanzielle Mittel für Datenschutz zur Verfügung zu haben. Mehr als die Hälfte erkennt hier teilweise Mängel.

Schlüsselposition Datenschutzbeauftragter

Zu einer Schlüsselstelle entwickelt sich der Datenschutzbeauftrage im Unternehmen. Dieser ist verpflichtend, wenn ein Unternehmen über 250 Mitarbeiter verfügt bzw ein entsprechend hohes Aufkommen an Daten von Kunden, Mitarbeitern oder z.B. auch Patienten gegeben ist. In 62% der befragten Unternehmen gibt es einen Datenschutzbeauftragten, bei 86% ist das Thema im Topmanagement angesiedelt. „Datenschutzprojekte werden vor allem aufgrund der vielen drohenden Sanktionen oft als Aufgabe der Geschäftsführung gesehen. Die Spezialistenrolle ist dennoch, insbesondere bei der Adressierung der Anforderungen, nicht zu unterschätzen. Auch für kleinere Unternehmen wird diese Schnittstellenposition immer wichtiger“, so Andreas Niederbacher abschließend.

 

Bilder
Andreas Niederbacher, Datenschutzexperte bei Deloitte Österreich, sieht großen Informationsbedarf in den Unternehmen. (Foto: Deloitte)
Andreas Niederbacher, Datenschutzexperte bei Deloitte Österreich, sieht großen Informationsbedarf in den Unternehmen. (Foto: Deloitte)
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Kommentare (4)

  1. Hahaha

    Der Titel ist ja schon lustig. Dass die Hälfte der Unternehmen vorbereitet sind, glaub ich ja ned wirklich. Die, die ich kenne, sind höchstens ausreichend entnervt.

  2. Informiert sein

    @kleinerhändler – aber nicht nur 🙂

    Auf der Starteseite der WKO (www.wko.at) gibt es den Link „Informationen zum Datenschutz“. Wenn man dem folgt, kann man sich sehr ausführlich informieren.

    Die WKNÖ fördert auch Erstberatungen zur DSGVO. Man muss dazu aber ein Initialseminar besuchen, damit man ein entsprechendes Grundwissen hat. Am besten in der Bezirksstelle nachfragen.

    Auf der WKO Seite gibt es auch eine Liste der zertifizierten und geprüften Berater, die bei der Umsetzung der DSGVO helfen, bzw. als externe Datenschutzbeauftragte agieren können.

  3. Es schadet nicht darüber nachzudenken

    Ich denke die Kern-Aussage ist, dass man sich mal selbst darüber Gedanken macht was man wo an Kundendate hat – und wie diese ggfs. abhanden kommen könnten.

    Wenn man in einer Aktiengesellschaft die Kundendaten und verkauften Geräte aus einem SAP System einfach mit copy+paste in ein Excel Sheet kopieren kann… oder in einem Gemeindebetrieb xx ehrenamtliche Mitarbeiter eine Software mit Bürgerdaten als Admin nutzen und damit Zugriff auf Adressen, Geburtsdaten, etc. haben… ist das durchaus bedenklich. Und ich kenne beides persönlich.

    Ob und wann sich Max Mustermann jetzt ein UHD-TV oder einen neuen Mixer gekauft hat, ist natürlich weit weniger kritisch, als wenn einer Bank, einem Versicherungsunternehmen oder einem Arzt irgendwer Gesundheits- oder Vermögensdaten klauen würde.

    Wenn man sich dazu Gedanken macht und diese niederschreibt, hat man seine Dokumentation erfüllt und vielleicht stolpert man dabei wirklich über „gefährliche“ Stellen. Ab einem Mitarbeiter sollte man sich schon Gedanken machen, ob der die Kundenkartei klauen kann und diese irgendwie zu Geld machen könnte.

  4. Noch nie

    Ich habe bis jetzt nirgends etwas praxistaugliches gelesen oder gehört, was den dieses Ungetüm von DSGVO eigentlich auf deutsch verständlich sein soll.
    Ich werde das Gefühl nicht los, was genaues weiß keiner.

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