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Donnerstag, 28. März 2024
Deutsche Umwelthilfe deckt auf

„Illegaler Verkauf von Elektrogeräten über Online-Plattformen“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 16.01.2018 | | 1  Archiv
„Viele Händler registrieren ihre Elektrogeräte beim Verkauf über Amazon, Ebay und Alibaba nicht nach gesetzlichen Vorschriften. De Händler umgehen also die Pflicht zur Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich ihrer Produktverantwortung“, so die Kritik der Deutschen Umwelthilfe, die Handelsplattformen nun auffordert, die illegalen Praktiken zu unterbinden und Verbraucher zu schützen. (Bild: Screenshot DUH.de) „Viele Händler registrieren ihre Elektrogeräte beim Verkauf über Amazon, Ebay und Alibaba nicht nach gesetzlichen Vorschriften. De Händler umgehen also die Pflicht zur Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich ihrer Produktverantwortung“, so die Kritik der Deutschen Umwelthilfe, die Handelsplattformen nun auffordert, die illegalen Praktiken zu unterbinden und Verbraucher zu schützen. (Bild: Screenshot DUH.de)

„Der Onlinehandel boomt und mit ihm der illegale Verkauf von Elektrogeräten über entsprechende Plattformen“, so das Ergebnis einer aktuellen DUH-Recherche bei Amazon, Ebay und Alibaba, wie die Deutsche Umwelthilfe informiert.

Die Deutsche Umwelthilfe lässt immer wieder von sich hören, indem sie die (oft nicht ganz legalen) Geschäftspraktiken diverser Unternehmen unter die Lupe nimmt bzw. aufdeckt. Aktuell geht es um den Vorwurf, dass viele Händler ihre Elektrogeräte beim Verkauf über Amazon, Ebay und Alibaba scheinbar nicht nach gesetzlichen Vorschriften registrieren.Händler umgehen die Pflicht zur Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich ihrer Produktverantwortung“, so die DUH in einer Aussendung.

Der Vorwurf

„Der Onlinehandel boomt und mit ihm der illegale Verkauf von Elektrogeräten über entsprechende Plattformen“, sagt die Deutsche Umwelthilfe, die laut eigenen Angaben im Zuge einer Recherche bei Amazon, Ebay und Alibaba insgesamt über 100 Elektro- und Elektronikgeräte unterschiedlicher Verkäufer ausfindig gemacht hat, bei denen die Produkthersteller ihre Geräte nicht gemäß dem Elektrogesetz bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR angemeldet haben. „Die Händler umgehen durch eine fehlende Registrierung die Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich der Verantwortung für eine umweltgerechte Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte“, so die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Für Händler und Kunden, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, würden zusätzliche Kosten anfallen. Bei nicht registrierten Elektrogeräten könnten Verbraucher im Schadensfall zudem keinen Regress fordern. Die DUH fordert Onlineverkaufsportale auf, illegale Angebotspraktiken für Elektrogeräte durch Vorschriften zur Veröffentlichung von Registrierungsdaten von vornherein auszuschließen.

„Es ist unverantwortlich, dass Verkaufsportale wie Amazon oder Ebay zu Lasten der Umwelt und der Verbraucher unseriösen Händlern eine Plattform für kriminelle Angebotspraktiken von Elektro- und Elektronikgeräten bieten. Selbstverständlich müssen auch ausländische Hersteller und Importeure Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen. Dazu gehört in jedem Fall die Registrierung für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Trittbrettfahrerei, das Angebot kurzlebiger Ramschware und fehlende Regressmöglichkeiten von Verbrauchern dürfen nicht zur Regel werden. Verkaufsplattformen müssen die illegalen Angebotspraktiken von vornherein unterbinden und nicht erst Handeln, wenn sie einen Hinweis erhalten“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Aufforderung

Die DUH fordert Online-Verkaufsplattformen wie Ebay, Amazon oder Alibaba auf, bei jedem Elektro- oder Elektronikgerät, das von einem gewerblichen Händler verkauft wird, die EAR-Registrierungsnummer des Produkt-Herstellers abzufragen. „Diese Nummer muss auf der jeweiligen Produktseite veröffentlicht werden. So wird eine Hürde für illegale Angebote geschaffen und Außenstehende haben die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Registrierung vorliegt. Auch die deutsche Adresse des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers oder dessen Bevollmächtigten muss bei jedem Produktangebot gewerblicher Händler mitveröffentlicht werden, damit Verbraucher im Schadensfall Regress fordern können. Online-Verkaufsplattformen, die dennoch das Angebot illegal importierter Elektrogeräte tolerieren, sollten rechtlich an die Stelle des Inverkehrbringers treten“, so die Deutsche Umwelthilfe.

„Der Profit steht über dem Schutz der Verbraucher und der Umwelt“

Der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Philipp Sommer, kritisiert: „Nach Hinweisen der DUH wurden die gemeldeten illegalen Angebote durch die Verkaufsplattform Ebay zwar beendet und die Verkäufer verwarnt, jedoch kann das keine nachhaltige Lösung sein. Handelsportale wie Amazon oder Ebay können ohne Probleme durch die Abfrage von Registrierungsnummern das Problem der illegalen Inverkehrbringung von Elektro- und Elektronikgeräten in den Griff bekommen. Das wird jedoch bislang abgelehnt, da der Profit über dem Schutz der Verbraucher und der Umwelt steht.“

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Kommentare (1)

  1. Und wer’s richtig macht ist auch der Depp

    Als Kleinst-Importeur eines Nischen-Produkts habe ich gestern gerade ARA+UFH Gebühren für 2017 ausgerechnet:
    Effektiv = 10,80 Euro. Zu zahlen: 250,- Mindestabgabe… das 23-fache der tatsächlichen Kosten, während andere nichts bezahlen. 🙁

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