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Freitag, 29. März 2024
Hot!Bundesgremium nimmt Maß

Möglicher Ausgleichsanspruch für ehemalige Sonos-Händler

Multimedia Hintergrund | Dominik Schebach | 05.12.2018 | Downloads | | 4  Archiv
Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik will nach umfassender juristischer Prüfung wegen Sonos aktiv werden. Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik will nach umfassender juristischer Prüfung wegen Sonos aktiv werden.

Mit seiner Vorgangsweise, mit Ende 2017 fast sämtliche Verträge zu kündigen, hat Sonos viele Händler in Österreich vor den Kopf gestoßen. Nach reiflicher juristischer Prüfung hat das Bundesgremium eine Möglichkeit für die betroffenen Händler gefunden, um zumindest einen finanziellen Ausgleich mit gewissen Erfolgsaussichten einzufordern. Allerdings drängt die Zeit, wie auch das Gremium in seinem jüngsten Insider mitteilt.

Am 32.12. ist es zu spät. Dieser Spruch gilt in diesem Fall auch für ehemalige Sonos-Händler, wenn sie noch einen Ausgleichsanspruch anmelden wollen. Denn der Anspruch verjährt nach einem Jahr. Das Bundesgremium stützt sich dabei auf die rechtliche Prüfung durch die  Rechtsanwaltskanzlei Brenner + Klemm. Demnach sei das Handelsvertretergesetz analog auf die Vertragsverhältnisse mit Sonos anzuwenden – weswegen sich auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit Sonos ein Ausgleichsanspruch für die Händler ergeben könnte.

„Jetzt muss jeder der betroffenen Händler selbst entscheiden. Allerdings werden wir diese Ausgleichsansprüche nur dann weiter verfolgen, wenn eine repräsentative Anzahl ehemaliger Sonos-Händler zusammenkommt“, erklärte Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik gegenüber E&W. Er wolle dabei keine übermäßige Euphorie aufkommen lassen – er selbst schätzt die Erfolgsaussichten als 50:50 ein. Andererseits wolle das Gremium hier auch ein Zeichen setzen.

 

Lesen Sie hier die gesamte Aussendung aus dem Insider:

Sehr überraschend wurden Ende 2017 fast sämtliche Händlerverträge mit österreichischen Unternehmen von SONOS gekündigt. Diese Händler haben jahrelang die Marke beim Konsumenten aufgebaut, die Produkte bekannt gemacht und umfassende Leistungen wie Demonstration, Lagerhaltung, Montage sowie Lösungen bei Serviceproblemen erbracht.

Viele Händler waren daher neben finanziellen Einbußen auch persönlich sehr betroffen, dass ihre Bemühungen mit einem Federstrich quasi als wertlos eingestuft worden sind.

Das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels der Wirtschaftskammer Österreich hat von Anfang an diese unfaire Vorgangsweise bekämpft. Es hat etwas länger gedauert, eine juristische Möglichkeit zu finden, um zumindest einen teilweisen finanziellen Ausgleich mit Erfolgsaussichten einfordern zu können. Das Bundesgremium hat bereits umfangreiche Vorarbeiten erbracht und Expertisen eingeholt. Die rechtliche Prüfung inklusive dem Mustertext finden Sie in der Anlage. Als Ergebnis stehen wir jetzt auf dem rechtlichen Standpunkt, dass § 24 Handelsvertretergesetz analog auf die Vertragsverhältnisse mit SONOS anzuwenden ist. Daher könnte Ihnen nach Beendigung Ihrer Tätigkeit ein Ausgleichsanspruch zustehen.

Damit dieser Ausgleichsanspruch nicht verfällt, ist es unbedingt erforderlich, bis spätestens 20.12.2018 (Absendedatum) einen eingeschriebenen Brief laut beilegendem Mustertext an die Adresse
 

SONOS EUROPE B.V., Hilversum, Niederlande, Witte Kruislaan 6

und gleichzeitig per Mail an

support@sonos.com

zu richten.

Um eine abgestimmte Vorgangsweise sicherzustellen, ersuchen wir davon eine Kopie an die Rechtsanwaltskanzlei

Brenner + Klemm Rechtsanwälte, Wiedner Hauptstraße 120/5.1, 1050 Wien,
Tel: +43 (1) 813 81 99, kanzlei@brenner-klemm.at

 zu übersenden, welche uns in dieser Angelegenheit vertritt. Antworten von SONOS wären ebenfalls an diese Kanzlei zu übermitteln.

Für Ihr Unternehmen entstehen für diesen ersten Schritt keine Kosten. Die Kosten für die Erarbeitung des Musterschreibens und der rechtlichen Beurteilung wurden bereits vom Bundesgremium übernommen.

Natürlich wird es eine harte Auseinandersetzung mit diesem Konzern geben. Wir sind jedoch zuversichtlich, hier ein deutliches Zeichen setzen zu können.  Wir wollen nicht kampflos diese Vorgangsweise zur Kenntnis nehmen, die viele österreichische Händler getroffen hat. 

Für Fragen steht Ihnen das Bundesgremium gerne zur Verfügung.

 

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Kommentare (4)

  1. Mustertext finden

    Wenn im Text auf Anlage angeklickt wird, öffnet sich der Brief von den Rechtsanwälten und dort ganz am Schluss ist auch Mustertext.

  2. Mustertext

    Schönen guten Morgen,
    das klingt ja nicht uninteressant. Leider bin ich zu fehlsichtig, um den Mustertext zu erspähen – vielleicht könnte mir jemand einen Tipp geben, wo ich ebendiesen ausfindig mache.

    Besten Dank

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