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Freitag, 29. März 2024
Unterstützung für Gemeinden

Breitbandausbau: RTR veröffentlicht Broschüre zu Leitungsrechten

Telekom | Dominik Schebach | 19.06.2018 | |  Archiv
Die Broschüre „Leitungsrechte: Grundlagen und Praxis – Broschüre für Städte und Gemeinden“ ist als kostenloser Download verfügbar. Die Broschüre „Leitungsrechte: Grundlagen und Praxis – Broschüre für Städte und Gemeinden“ ist als kostenloser Download verfügbar.

Der Breitbandausbau betrifft nicht nur die überregionalen und lokalen Netzbetreiber, sondern auch die Gemeinden und Städte in Österreich. Sie können u.a. mit öffentlichem Grund zum Ausbau beitragen. Die RTR hat nun eine Broschüre zu Leitungsrechten veröffentlicht, die den betroffenen Gemeinden einen Überblick über die rechtliche Situation geben soll.

„Städte und Gemeinden sind das äußerst wichtige Rückgrat beim Breitbandausbau“, betont Telekom-Regulator Johannes Gungl. Mit der Broschüre „Leitungsrechte: Grundlagen und Praxis – Broschüre für Städte und Gemeinden“ will die RTR sie in ihrer wichtigen Funktion nun unterstützen.

Denn eine schnelle und leistungsfähige Internetanbindung gehört in Zukunft einfach dazu. Dazu müssen Glasfaserleitungen bis in die Gebäude gelegt werden, bzw Anlagen neu errichtet oder erweitert werden. Dies geschieht oft auf fremden privaten oder öffentlichem Grund. Die Grundlage dafür schafft das Leitungsrecht, welches zwischen den verschiedenen Interessen wie der steigenden Nachfrage nach leistungsfähiger Kommunikation, dem Wettbewerb der Unternehmen und dem Eigentum einen Ausgleich schaffen soll.

„Zwar gibt es ein verlässliches Leitungsrecht, allerdings kann es den Betroffenen große Fragezeichen ins Gesicht malen; so speziell und schnelllebig ist der Sektor mittlerweile“, sagt Gungl. Die Broschüre soll deswegen eine jahrzehntelang gewachsene, komplizierte Materie auf die wesentlichen Inhalte reduzieren.

Wissen durch Beispiele und FAQs

Die Broschüre erklärt unter anderem, welche Rechte und Pflichten den Städten und Gemeinden zukommen, wer Leitungsrechte in Anspruch nehmen kann oder wie Betroffene am besten auf Nachfragen eines Telekombetreibers reagieren. Kann keine Einigung über Leitungsweg oder Abgeltung erreicht werden, können beide Seiten die RTR als Vermittler heranziehen. Letztlich kann die TKK in einem Verwaltungsverfahren mittels Bescheid für Klarheit sorgen.

Die BroschüreLeitungsrechte: Grundlagen und Praxis – Broschüre für Städte und Gemeinden ist als kostenloser Download verfügbar.

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