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Donnerstag, 28. März 2024
WKÖ Bundessparte Handel lehnt Gruppen-/Sammelklagen nach US-Vorbild ab

Peter Buchmüller: „EU-Gruppenklage ist eine Mogelpackung“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 12.04.2018 | |  Archiv
Wie die WKÖ Bundessparte Handel festhält, schaden Sammel-/Gruppenklagen nach amerikanischem System Unternehmen und täuschen Vereinfachungen vor, die es gar nicht gibt. „EU-Gruppenklage ist eine Mogelpackung“, sagt Spartenobmann Peter Buchmüller. (Foto: WKO) Wie die WKÖ Bundessparte Handel festhält, schaden Sammel-/Gruppenklagen nach amerikanischem System Unternehmen und täuschen Vereinfachungen vor, die es gar nicht gibt. „EU-Gruppenklage ist eine Mogelpackung“, sagt Spartenobmann Peter Buchmüller. (Foto: WKO)

Wie die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich informiert, steht man dem Instrument von Gruppen-/Sammelklagen nach US-Vorbild ablehnend gegenüber. Es handle sich um eine „Mogelpackung“, wie Handelsobmann Peter Buchmüller sagt.

Die EU-Kommission präsentierte gestern, Mittwoch, denn 11. April 2018, in Brüssel mehrere Gesetzesvorschläge zur EU-Sammelklage gegen Unternehmen. Handelsobmann Peter Buchmüller hält dazu fest: „Gruppenklagen sind in Österreich schon derzeit in vielfältiger Weise möglich – etwa durch das bewährte System einer Sammelklage österreichischer Prägung oder durch die Beteiligung an einer Streitgenossenschaft.“ Laut dem Spartenobmann gehe es im amerikanischen Modell vor allem darum, Druck aufzubauen, sowohl durch Strafandrohungen als auch medial. „Die Wirtschaft wird massiv unter Druck gesetzt, Reputationsschäden von Unternehmen werden oft willentlich in Kauf genommen, ja sind sogar Teil des Systems. Damit können Gruppen- und Sammelklagen zu Folterwerkzeugen für Unternehmer werden, die ihren eigentlichen Zweck verfehlen, nämlich in Schadenersatzfällen eine vernünftige Einigung herbeizuführen.“

Vereinfachungen vorgetäuscht

Dazu komme noch: „Gruppen- oder Sammelklagen sind eine Mogelpackung – indem sie nämlich Vereinfachungen vortäuschen, die es gar nicht gibt“, ruft Buchmüller in Erinnerung. Sie seien mit erheblichem sowohl organisatorischem als auch finanziellem Aufwand verbunden. „Aus all diesen Gründen ist die Forderung nach Einführung einer neuen Gruppenklage nicht sinnvoll“, hebt er hervor.

„Die Wirtschaft ist für eine sachliche Diskussion jederzeit zu haben und verschließt sich sinnvollen Reformen keineswegs. Sinnvoll bedeutet allerdings, dass ausgewogene Mittel und Wege gefunden werden. Entscheidend ist, dass es – ob individuell oder gebündelt – im Schadenersatzprozess um die Verfolgung subjektiver Rechte geht. Daher darf es im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob ein Anspruch einzeln oder im Rahmen einer Gruppenklage verfolgt wird“, so Buchmüller abschließend. 

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