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Freitag, 29. März 2024
"Erfüllen Sie die Anforderungen?

DSGVO: Bundesgremium meldet sich zu Wort

Hintergrund | Dominik Schebach | 01.03.2018 | | 2  Archiv
Bundesgrmialobammn Wolfgang Krejcik beklagt zwar den durch die DSGVO verursachten Aufwand, gleichzeitig warnt er allerdings davor diese auf die leichte Schulter zu nehmen. Bundesgrmialobammn Wolfgang Krejcik beklagt zwar den durch die DSGVO verursachten Aufwand, gleichzeitig warnt er allerdings davor diese auf die leichte Schulter zu nehmen.

Es ist eine harte Grenze. Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen innerhalb der EU und damit natürlich auch jeder Handelsbetrieb die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt haben. Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik kritisiert zwar den damit verbundenen Mehraufwand für die Mitgliedsbetriebe, andererseits warnt er allerdings auch davor, die DSGVO auf die leichte Schulter zu nehmen.

Für die Umsetzung verweist Krejcik in seinem jüngsten Insider auf das umfassende Angebote der WKO sowie der Bundessparte Handel bestehend aus Informationsseiten sowie Beratungsmöglichkeiten. „Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen stellt eine gewisse Herausforderung dar. Mit den umfangreichen Informationen sollte diese jedoch für jedes Unternehmen zu meistern sein!“, so Krejcik.

Lesen Sie hier nochmals den Brief von Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik an die Mitgliedsbetriebs Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels.

Erfüllen Sie alle Anforderungen?
Mit 25.5.2018 müssen alle Betriebe die Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung umgesetzt haben. Diese Vorgabe der EU stellt viele unserer Mitgliedsbetriebe, insbesondere kleine und mittlere, vor eine große Herausforderung mit beträchtlichem Aufwand. Dem Ziel, Bürokratie soweit wie möglich abzubauen, hilft dies natürlich wenig.

Nachstehend finden Sie daher Informationen, wie Sie die Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Betrieb am besten umsetzen.

Leider bleibt es dem einzelnen Betrieb nicht erspart, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Unterschätzen Sie die damit verbundenen Vorarbeiten nicht.

Für Sie zu tun:
1. Bitte schauen Sie sich die Informationen an, welche wir für Sie erstellt haben. Hier finden Sie allgemeine Informationen, auf unserer Service-Seite haben wir alles Serviceangebote im Überblick zusammengefasst. Dort gibt es u. a. eine Checkliste und zwei Online Ratgeber, welche Sie für Ihre Firma individuell durchspielen sollten. Sie erhalten dann auch ein Ergebnis über erforderliche Maßnahmen.

2. Die Bundessparte Handel hat gemeinsam mit den Landessparten und Bundesgremien ein einfaches Instrument erarbeitet, welches einen praktischen Handlungsleitfaden mit allen notwendigen Musterformularen und Dokumenten darstellt. Diese Toolbox baut auf den bestehenden vielseitigen Info-Service-Leistungen der WKO auf. Dieser Handlungsleitfaden wird schrittweise abgearbeitet, Dokumente werden nach und nach an das Unternehmen angepasst, bei Bedarf ergänzt und archiviert. Das Toolset steht allen Mitgliedsbetrieben ab sofort auf unserer Website zur Anwendung zum Download kostenlos zur Verfügung.

3. Sollten sich darüber hinaus weitere Fragen ergeben, stehen Ihnen die Experten der jeweiligen Landeskammer für Rückfragen gerne zur Verfügung.

4. Die Wirtschaftskammerorganisation bietet auch eine Reihe von Veranstaltungen zum neuen Datenschutzrecht an.

5. Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) hat auch eine Liste von Experten zusammengestellt, welche bei Bedarf konkrete Hilfe in Ihrer Firma leisten können. Dies wäre allerdings kostenpflichtig. 
Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen stellt eine gewisse Herausforderung dar. Mit den umfangreichen Informationen sollte diese jedoch für jedes Unternehmen zu meistern sein!

Herzlichst Ihr
KommR Ing. Wolfgang Krejcik
Bundesgremialobmann

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