Kollektivvertragsabschluss bringt +2,03%
Die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen für 130.000 Angestellte in Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung sowie Information und Consulting werden um 2,03 % erhöht. Für die Verwendungsgruppen I und II fällt die Erhöhung in den ersten 4 Verwendungsgruppenjahren mit 2,18 % weit höher aus. Für die wesentliche Verwendungsgruppe II bedeutet dies zukünftig ein Mindestgrundgehalt von knapp über 1.400 Euro.
Darauf haben sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Bundessparten Gewerbe und Handwerk sowie Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) geeinigt. Der Kollektivvertrag sieht seit 2012 vor, dass die Verweildauer in der Verwendungsgruppe I maximal drei Jahre betragen darf. Danach erfolgt eine automatische Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe, die nunmehr ein Mindestgrundgehalt von 1.400 Euro garantiert.
„Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds für Gewerbetreibende sorgt die bereits im Vorjahr vereinbarte Erhöhung für Kontinuität und sichert gleichzeitig die Kaufkraft der unteren Gehaltsgruppen“, kommentieren die Verhandlungsführer Norbert Schwab, GPA-djp, und Andreas Lahner, WKÖ, die Einigung.
Ähnlich (+2%) ist auch die Einigung beim Arbeiter-KV ausgefallen. Details dazu sind im beigefügten PDF-File zu finden.
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