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Freitag, 29. März 2024
Illegaler Handel in dreistelliger Millionenhöhe vermutet

EU-Solarinitiative klagt erneut gegen chinesisches Dumping

E-Technik | Wolfgang Schalko | 04.05.2015 | |  Archiv

Zollumgehung in Höhe von mehreren hundert Millionen werfen europäische Unternehmen der chinesischen Solarindustrie vor. Dabei werden die Solarmodule und Zellen zunächst von China in Drittländer verschifft, um von dort in die EU eingeführt zu werden, berichtet die europäische Industrieinitiative EU ProSun. Als Reaktion darauf liegt der EU-Kommission jetzt eine Antiumgehungsklage gegen Importe aus Taiwan und Malaysia vor – aus der Antidumpingzölle auf alle Solarimporte aus diesen Ländern resultieren könnten, wenn der Importeur den angegebenen Herstellungsort nicht eindeutig nachweisen kann.

„Bis zu 30 Prozent der chinesischen Solarimporte werden auf diesem Weg am Zoll vorbeigeführt. Der europäischen Industrie ist damit bereits massiver Schaden zugefügt worden, ganz zu schweigen von den Einnahmeausfällen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten“, wettert Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun und Sprecher des deutschen Unternehmens SolarWorld, das die Klage formal eingereicht hat.

Allerdings sei die Umgehung nicht das einzige Mittel chinesischer Unternehmen, den europäischen Zoll zu betrügen. So hat die EU Ende 2013 mit China einen Mindestpreis für Solarimporte vereinbart. Wer sich an den Mindestimportpreis hält, braucht keinen Zoll zu entrichten. Allerdings wird dieser Preis oft nur auf dem Papier eingehalten. Stattdessen werden anschließend Zahlungen wieder rückerstattet, um so den Mindestpreis zu unterschreiten und Wettbewerber auszustechen. Die EU-Kommission plant nun, drei der größten chinesischen Hersteller aus der Mindestpreisregelung auszuschließen. Dies würde unmittelbar zu einer Zollpflicht für Einfuhren ihrer Produkte führen.

Für Importeure und jeden europäischen Solarkunden sind mit solchen Machenschaften große Risiken verbunden. Nach Auskunft der internationalen Anwaltskanzlei Rödl & Partner sind im Falle der fehlerhaften Zolldeklaration Zollnachzahlungen, Pfändungen und selbst der Zugriff auf bereits installierte Solarmodule denkbar. Rödl & Partner hat im Auftrag von EU ProSun eine Checkliste erarbeitet, nach der europäische Solarkunden Angebote bewerten und Risiken minimieren können – zu finden unter www.prosun.org.

Die Zollmaßnahmen der EU gegen gedumpte Solarimporte aus China gelten zunächst bis Ende des Jahres. Wie die Kommission kürzlich mitteilte, können diese aber verlängert werden. EU ProSun hat jetzt angekündigt, eine entsprechende Verlängerung fristgerecht zu beantragen.

„Dumping schadet allen: der Industrie, die Verluste macht, und den Kunden, die am Ende nur noch subventionierte Billigware angeboten bekommen statt Produktvielfalt und Qualität“, so Nitzschke. „Die USA haben vorgemacht, wie man effektiv gegen Dumping vorgeht. Dort wurden erst Anfang des Jahres neue Antidumpingmaßnahmen ergriffen. Und der Solarmarkt in Amerika boomt, bei der Zahl der Neuinstallationen von Solarstromanlagen haben die USA Europa inzwischen überholt.“

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