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Donnerstag, 28. März 2024
RTR zeigt auf, was man tun kann

Kampf den Spam E-Mails

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 29.11.2016 | | 3  Archiv
Die RTR gibt auf ihrer Homepage Tipps, wie man Spam vermeiden bzw. was man dagegen unternehmen kann. Die RTR gibt auf ihrer Homepage Tipps, wie man Spam vermeiden bzw. was man dagegen unternehmen kann.

Wie die Regulierungsbehörde RTR in ihrer heutigen Aussendung klar stellte, müssen unerwünschte elektronische Nachrichten per E-Mail oder SMS nicht unbedingt einfach hingenommen werden. Denn es gibt gesetzliche Vorschriften bzw. Maßnahmen gegen Spam.

E-Mails oder SMS zu Werbezwecken erfordern in aller Regel eine vorhergehende Zustimmung durch die Empfängerin bzw. den Empfänger. Selbst für den Fall, dass eine Nachricht nicht der Direktwerbung dient, ist ihr Versenden nicht zulässig, wenn diese Nachricht per E-Mail oder SMS an einen Empfängerkreis von mehr als 50 Personen geht, auch dann, wenn man die E-Mail-Adressen rechtmäßig erhalten hat“, informiert Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Eine solche Zustimmung kann auch im Zuge von Vertragsabschlüssen gegeben werden, wobei ein Kunde jederzeit seine Zustimmung widerrufen können muss.

Option: Eintrag in die ECG-Liste der RTR

Als eine Maßnahme gegen Spam-E-Mails bietet die RTR Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen die Möglichkeit, ihre E-Mail Adresse kostenlos in die sog. ECG-Liste der RTR (Liste nach § 7 ECommerce-Gesetz) einzutragen. Ist eine E-Mail Adresse in die ECG-Liste eingetragen, so dürfen an diese E-Mail-Adresse keine unverlangten Werbe-E-Mails verschickt werden. Die ECG-Liste ist nach kryptografischem Standard verschlüsselt und wird derzeit täglich rund 1.000 Mal von Werbetreibenden abgerufen.

Das Eintragen in die ECG-Liste funktioniert folgendermaßen: Von der E-Mail Adresse, die man eintragen lassen möchte, sendet man ein E-Mail an eintragen@ecg.rtr.at, der Betreff muss lauten „Eintragen RTR-ECG Liste“. Daraufhin erhält man ein E-Mail, in dem man zur Bestätigung aufgefordert wird. Sobald die Bestätigung erfolgt, wird die E-Mail-Adresse in die ECG-Liste eingetragen. Diese und weitere Informationen sind auch auf der Website der RTR abrufbar: https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_ECGEintrag

Als vorbeugende Maßnahme ist es zudem wichtig, mit der eigenen E-Mail-Adresse generell sorgsam umzugehen und sie zum Beispiel nicht auf unseriösen Webseiten einzutragen und auch nicht auf unerbetene Nachrichten zu antworten. Weitere Tipps dazu unter https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam

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Kommentare (3)

  1. Selbstversuch erfolgreich

    Sehr geehrter Herr Fuchs,

    ich habe das Prozedere mit meiner privaten Mailadresse durchexerziert und bei mir hat alles reibungslos funktioniert (auch die angegebene eMail-Adresse bei der RTR).

    Mit freundlichen Grüßen,
    Wolfgang Schalko

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