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Kennzeichnungspflicht im Internet

Multimedia Hintergrund Hausgeräte E-Technik | Dominik Schebach | 21.11.2014 | Downloads | |  Archiv

Mit dem Jahreswechsel kommen auch auf den Online-Handel neue Verpflichtungen zu, wie das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels heute seine Mitglieder nochmals in einem Merkblatt erinnert. Ab dem 1.1.2015 müssen aufgrund der EU-Verordnung Nr 518/2014 bei online angebotenen Produkten das Energieverbrauchs-Label in identer Form auch online zur Verfügung gestellt werden (E&W berichtete).

Derzeit müssen beim Verkauf im Netz die Informationen in einer bestimmten Reihenfolge präsentiert werden. Allerdings ist nicht vorgeschrieben, dass das Etikett oder das Produktdatenblatt gezeigt werden. Das ändert sich ab 1.12015, denn ab diesem Zeitpunkt müssen sowohl das Etikett selbst als auch das Produktdatenblatt gezeigt werden. Die Neuregelung gilt für folgende Produkte, die ab dem Jahreswechsel mit einer neuen Modellkennung in Verkehr gebracht werden:

  • Haushaltsgeschirrspüler (
  • Artikel 1, Anhang I)
  • Haushaltskühlgeräte (Artikel 2, Anhang II)
  • Haushaltswaschmaschinen (Artikel 3, Anhang III)
  • Fernsehgeräte (Artikel 4, Anhang IV)
  • Luftkonditionierer (Artikel 5, Anhang V)
  • Haushaltswäschetrockner (Artikel 6, Anhang VI)
  • Lampen (Artikel 7,
  • Anhang VII)
  • Staubsauger (Artikel 8, Anhang VIII)
  • Raumheizgeräte (Artikel 9, Anhang IX)
  • Warmwasserbereiter (Artikel 10, Anhang X)

Die Verordnung finden Sie im Amtsblatt der EU hier.

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