Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Donnerstag, 28. März 2024
Elektrofachhandel als Partner für die EVU

Bundesgremium startet Projekt Energie ist wertvoll

Hintergrund Hausgeräte | Dominik Schebach | 06.02.2015 | |  Archiv
Nach Ansicht von Krejcik ist der EFH der natürliche Partner der Energieversorger, wenn es um die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen geht. Nach Ansicht von Krejcik ist der EFH der natürliche Partner der Energieversorger, wenn es um die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen geht.

Das Energieeffizienzgesetzt bringt nicht nur Neuerungen für viele Unternehmen, es eröffnet auch neue Chancen für den FH. Denn das Energieeffizienzgesetz verpflichtet die Energieversorger, Einsparungsmaßnahmen bei ihren Kunden zu setzen. Hier bietet sich der Fachhandel als ein natürlicher Partner für die Energieversorger an. Das Gremium konnte nun – nach zahlreichen Verhandlungen mit EVU und Ministerium ein Musterformular für die Abtretung von Energieeffizienzmaßnahmen erstellen.

Das Vorhaben hat Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik im Gespräch mit E&W bereits im vergangenen Dezember angekündigt. Jetzt geht es an die Umsetzung. Unter dem Projektnamen „Energie ist wertvoll“ kann der Fachhandel als Partner der Energieversorger tätig werden. Bei dem Verkauf eines relevanten Produktes an einen Gewerbe- oder Privatkunden, bei dem der Kunde eine Einsparungsmaßnahme setzt, kann sich der Händler dies als Energieeffizienzmaßnahme abtreten lassen. Dies geschieht mit Hilfe eine Musterformulars, das das Gremium erstellt hat. Anerkannt werden Kühl- und Gefriergeräte, Waschautomaten, Trockner, Geschirrspüler und LED- oder Energiesparlampen. Als Anreiz für den Kunden wird diesem im Gegenzug ein gewisser Betrag auf die Rechnung nachgelassen.

Der Händler reicht diese Einsparungsmaßnahme wiederum an seinen Kooperationspartner unter den Versorgern weiter und erhält dafür eine Gutschrift. Das Bundesgremium hat bereits eine Kooperationsvereinbarung mit der Oekostrom AG geschlossen. Aber die Fachhändler können Kooperationen auch mit anderen Energieversorgern anstreben, wie seitens des Gremiums betont wird. Das Projekt Energie ist wertvoll ist vorerst bis zum 30. Mai 2015 befristet. Ein mit dem Ministerium abgestimmtes Musterformular wurde vom Gremium ebenfalls ausgeschickt.

Voraussetzungen und Ablauf

Damit ein Fachhändler an dem Projekt teilnehmen kann, muss er einen Kooperationsvertrag mit einem der EVU abschließen, in dem auch die Vergütungen für die verschiedenen Maßnahmen festgelegt werden. Dazu muss der FH nicht Kunde des Energielieferanten sein. Stattdessen kann dieser Vertrag mit einem beliebigen EVU abgeschlossen werden. Beim Verkauf eines Gerätes wird dann gemeinsam mit dem Kunden das Musterformular zur Abtretung der Energieeffizienzmaßnahme ausgefüllt.

Die Gutschrift der Vergütung wird auf der Rechnung angeführt, zusammen mit dem Vermerkt:
„Effizienzmaßnahmen auf Rechnungsaussteller übertragen“. Anschließend wird diese Abtretungsvereinbarung samt Rechnungskopie an den Kooperationspartner übermittelt. Danach erhält der Händler den vereinbarten Betrag von seinem Kooperationspartner. Das Gremium weist ausdrücklich darauf hin, dass für eine gültige Übertragung das Formular vollständig und richtig ausgefüllt werden muss. Auch muss die Rechnungskopie beigeheftet werden. Weiters ist auf der Originalrechnung der Vermerk „Effizienzmaßnahmen auf Rechnungsaussteller übertragen“ zwingend anzubringen.

„Wir hoffen auf eine rege Teilnahme an diesem Projekt, welches wieder einmal die Innovationsfähigkeit des österreichischen Elektrohandels aufzeigt. Durch die Gewährung einer Rechnungsgutschrift lassen sich auch Wettbewerbsvorteile realisieren“, so Krejcik.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden