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Freitag, 29. März 2024
„Stand by“-Verordnung der EU

Kaffeemaschinen im Visier

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 15.04.2014 | |  Archiv
Die EU schreibt mit der ab 1. Jänner 2015 geltenden „Stand by“-Verordnung vor, wann sich Kaffeemaschinen ausschalten müssen. (Bild: Melitta) Die EU schreibt mit der ab 1. Jänner 2015 geltenden „Stand by“-Verordnung vor, wann sich Kaffeemaschinen ausschalten müssen. (Bild: Melitta)

Glühbirnen, Staubsauger und jetzt Kaffeemaschinen – die EU-Richtlinien wirbeln viel Staub auf, vor allem in Deutschland. Derzeit werden die neuen Grenzwerte für Haushaltskaffeemaschinen, die ab 1. Jänner 2015 gelten sollen, heiß diskutiert. Ziel der EU sind ja Kaffeeautomaten, die sich – um Strom zu sparen - schneller automatisch abschalten.

Ab September 2014 gilt die neue EU-Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung und die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern. Das Einsparpotenzial dieser Maßnahmen soll, laut EU, bis 2020 jährlich 19 Terawattstunden (entspricht 19 Milliarden Kilowattstunden) betragen.

Im Fall von Haushaltskaffeemaschinen wurde – wie die EU Bürokraten so schön formulieren – „in Anbetracht des Einsparpotenzials beschlossen, keine umfassenden Ökodesign‐ und Energieverbrauchs‐Kennzeichnungsmaßnahmen vorzusehen.“ Stattdessen unterliegen Haushaltskaffeemaschinen der sogenannten „Standby“-Verordnung (EU) Nr. 801/2013, in der die Anforderungen an die Verbrauchsminimierung bei Kaffeemaschinen geregelt sind.

Ab 1. Jänner 2015 gelten also neue Grenzwerte für Geräte zur Kaffeezubereitung und die sehen wie folgt aus:

Für Filtermaschinen, bei denen der Kaffee in einem isolierten Behälter aufbewahrt wird, gilt eine Wartezeit von höchstens fünf Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus. Für Filtermaschinen, bei denen der Kaffee in einem nicht isolierten Behälter aufbewahrt wird, gilt eine Wartezeit von höchstens 40 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus. Für den Entkalkungs- oder Selbstreinigungsvorgang dieser Maschinen ist die Wartefrist auf 30 Minuten nach Abschluss dieses Vorgangs limitiert. Und die Verbrauchsminimierungsfunktion, die das Gerät in den Bereitschafts-, Aus- oder einen anderen Zustand versetzt, bei dem der geltende Verbrauchsgrenzwert nicht überschritten wird, muss vor Auslieferung des Gerätes aktiviert werden.

Für Haushaltskaffeemaschinen mit Ausnahme von Filterkaffeemaschinen, also Pad- oder Kapselmaschinen sowie Vollautomaten, gilt eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus, von höchstens 30 Minuten nach Aktivierung des Heizelements, von höchstens 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion und von höchstens 30 Minuten nach Abschluss eines Entkalkungs- oder Selbstreinigungsvorgangs. Nachdem diese Geräte auch ab und zu unter Fehlfunktionen leiden, weist die Verordnung darauf hin, dass diese Abschaltfristen natürlich nicht gelten, wenn ein Alarm ausgelöst wurde, der ein Eingreifen des Nutzers erfordert, um Schäden oder einen Unfall zu verhindern.

Die EU erhofft sich mit diesen Begrenzungen bis zum Jahr 2020 übrigens Energieeinsparungen von mehr als zwei Terawattstunden (TWh), also mehr als zwei Milliarden Kilowattstunden, pro Jahr.

Kritik

Wie die „Lübecker Nachrichten“ als erste berichteten, trifft die neue EU-Regelung teilweise auf massive Kritik: „Die EU sollte sich um wichtige Themen kümmern. Die Heizdauer von Kaffeemaschinen gehört mit Sicherheit nicht dazu“, so Hans-Jörn Arp von der CDU. „Diese EU-Vorgabe ist ein weiteres Highlight, wenn es darum geht, selbstbewusste Verbraucher aus tief verwurzelten ideologischen Gründen zu bevormunden“, so Oliver Kumbartzky von der FDP. Die Unternehmensverbände (UV) Nord meinten: „Der EU-Regelungs-Dschungel wird immer größer und stellt die Wirtschaft vor große Herausforderungen.“

Nichts Neues

An sich ist die Verordnung nicht Neues, sie wurde nämlich bereits im August 2013 erlassen und auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Man könnte also vermuten, dass sich die deutsche Politik dem Thema deshalb so innig annimmt, weil die Europawahl vor der Türe steht. Und die neuen Vorgaben zur Regulierung des Stromverbrauches von Kaffeemaschinen eignen sich doch hervorragend um die EU Regulierungswurt zu verdeutlichen.

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