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Donnerstag, 28. März 2024
Österreichische Energieagentur

Monitoringstelle Energieeffizienz gestartet

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 01.07.2015 | |  Archiv
Die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle wurde gemäß Energieeffizienz-Gesetz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums eingerichtet. Die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle wurde gemäß Energieeffizienz-Gesetz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums eingerichtet.

Ende April 2015 hat die Österreichische Energieagentur vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) den Zuschlag für den Aufbau und Betrieb der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle erhalten (E&W Online berichtete). Die Leistungen der Monitoringstelle Energieeffizienz sind in einem Vertrag mit dem Wirtschaftsministerium klar geregelt: Sie ist Anlauf- und Informationsstelle für die laut Energieeffizienzgesetz verpflichteten Unternehmen und Organisationen, öffentlichen Stellen und Energiedienstleister.

Die Österreichische Energieagentur hat nach Beauftragung die erforderliche Infrastruktur aufgebaut und steht den vom Energieeffizienzgesetz angesprochenen Unternehmen als Anlaufstelle zur Verfügung, damit eine möglichst praxistaugliche Umsetzung sichergestellt werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Energieagentur sind mit den im Gesetz definierten Aufgaben der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle bestens vertraut.

„Wir freuen uns, unsere langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz für diese Aufgabe einbringen zu können“ so Peter Traupmann, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur. „Es hat nun höchste Priorität für uns, die Umsetzung so rasch wie möglich voranzutreiben. Dazu finden laufend Gespräche und Abstimmungen mit den Interessenvertretungen der betroffenen Unternehmen statt.“

Hotline und Website

Seit Mitte Juni sind eine Telefon-Hotline (Tel. 01 – 20 52 20) und die Website www.monitoringstelle.at in Betrieb, damit alle, für die das Energieeffizienzgesetz anzuwenden ist, Informationen über Verpflichtungen und Meldefristen erhalten.

In den weiteren Ausbaustufen werden entsprechende Datenbanken und Register eingerichtet und aufgebaut. Derzeit wird gemäß Energieeffizienzgesetz an einer Richtlinien-Verordnung mit einem neuen Methodendokument als Fundament für die Bewertung von Effizienzmaßnahmen gearbeitet. Dieses wird eine zentrale Basis für die weitere Arbeit der Monitoringstelle bilden.

„Das Rennen um Energieeffizienz ist bereits gestartet. Die ersten Erfahrungen und Rückmeldungen aus Gesprächen mit der Wirtschaft zeigen eine äußerst dynamische Entwicklung in diesem Bereich mit vielen innovativen Ansätzen. Wir werden diese Entwicklung durch eine möglichst unbürokratische und effiziente Abwicklung unterstützen“, so Traupmann weiter.

Über die Monitoringstelle Energieeffizienz

Die Monitoringstelle Energieeffizienz ist eine Einrichtung in der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW). Die Monitoringstelle ist Anlauf- und Informationsstelle für die laut Energieeffizienzgesetz verpflichteten Unternehmen, öffentlichen Stellen und Energiedienstleister. Die Aufgabe der Monitoringstelle ist es, gemeldete Daten zu evaluieren und standardisierte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln. Das österreichische Energieeffizienzgesetz setzt zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf strategische Maßnahmen (wie Sanierungsscheck) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energielieferanten Energieeffizienz-Maßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze an Endverbraucher nachweisen. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist. Die Lieferantenverpflichtung gilt erstmals für das Jahr 2015. 2014 gesetzte Maßnahmen, die 2015 nach wie vor wirksam sind, können angerechnet werden. Die Evaluierung der Zielerreichung erfolgt im Februar 2016 durch die Monitoringstelle. Neben Energielieferanten betrifft das Gesetz auch große energieverbrauchende Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Energiedienstleister. Große Unternehmen müssen sich mit ihrem Energieverbrauch auseinandersetzen und externe Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Managementsystem samt Energieaudits implementieren. Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen müssen Qualifikationskriterien erfüllen und sich in ein öffentliches Register der Monitoringstelle eintragen lassen. Das Wirtschaftsministerium erwartet sich durch einen effizienteren Energieeinsatz positive Auswirkungen auf die Umwelt, eine Erhöhung der Versorgungssicherheit sowie volkswirtschaftliche Vorteile für den Standort Österreich. Weitere Informationen: www.monitoringstelle.at

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