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Freitag, 19. April 2024
Hot!Heute Beschluss im EU-Parlament zur Elektroaltgeräterichtlinie

Elektrogeräte-Recycling: Erleichterung für Elektrohändler?

Hintergrund | Die Redaktion | 19.01.2012 | |  Archiv
Eine gemischte Gesamtbilanz zieht Stephan Schwarzer, WKÖ-Abteilungsleiter für Umwelt- und Energiepolitik, bezüglich der neuen Elektroaltgeräte-Richtlinie. Eine gemischte Gesamtbilanz zieht Stephan Schwarzer, WKÖ-Abteilungsleiter für Umwelt- und Energiepolitik, bezüglich der neuen Elektroaltgeräte-Richtlinie.

Neuerungen im Umgang mit Alt-Elektrogeräten bringt die aktuelle Überarbeitung einer EU-Richtlinie, die heute vom Plenum des EU-Parlaments besiegelt wurde und jetzt nur mehr eines formellen Ratsbeschlusses bedarf. Ein wichtiger Punkt für den heimischen Handel ist die Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten. Die Richtlinie legt genau fest, welche Geräte von Elektrohändlern auch „0:1”, also ohne gleichzeitigen Kauf eines neuen Gerätes, zurückgenommen werden müssen.

„Es handelt sich um Kleinstgeräte mit maximal 25 Zentimeter Kantenlänge, Kühlschränke und Herde sind also davon ausgenommen„, hält Stephan Schwarzer, WKÖ-Abteilungsleiter für Umwelt- und Energiepolitik, fest. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, in dieser für unseren Elektrohandel so heiklen Frage klare Lösungen zu finden.“ Neben der Gerätegröße konnte auch die Größe für verpflichtete Geschäfte in der Richtlinie selbst verankert werden.

Schwarzer: „Das gibt Rechtssicherheit, auch wenn uns die Schwelle mit 400 Quadratmetern noch etwas zu niedrig ist. Das Allerwichtigste für die Wirtschaft: Mitgliedstaaten können diese sogenannte 0:1-Händlersammelpflicht für Kleinstgeräte durch ein Sammelsystem ersetzen, das mindestens genauso effektiv ist. Das sollte für Österreich jedenfalls zutreffen“.

Gesamtbilanz zur Richtlinie gemischt

Positiv ist aus der Sicht der heimischen Wirtschaft auch, dass es bezüglich einer gesonderten „Re-use-Quote” bei den EU-Entscheidungsträgern ein Umdenken gegeben hat: Eine solche Wiederverwendungsquote ist in der Praxis nicht handhabbar und bleibt daher in der Recyclingquote integriert: „Das hätte die ohnehin schon umfangreiche Zettelwirtschaft in der Abfallwirtschaft übermäßig und ohne wesentliche Zugewinne für den Umweltschutz aufgebläht“, so Schwarzer.

Insgesamt fällt die Beurteilung dieser EU-Revision durch die heimische Wirtschaft gemischt aus. Wichtig ist, dass im Wege des Versandhandels importierte Ware in gleicher Weise zu den Recyclingkosten beiträgt wie die vom österreichischen Handel abgegebene Ware – ob die Lösungsansätze der neuen Richtlinie dafür ausreichen, bleibt abzuwarten.

Die Vereinfachung des Anhangs auf 6 statt 10

Elektroaltgeräte-Kategorien in mehreren Teilschritten ist grundsätzlich zu begrüßen: „Einfach wird dies für die Praktiker in den nächsten Jahren dennoch nicht. Ab dem Umsetzungsdatum ändern sich die Verwertungsquoten und schließlich auch deren Berechnungsgrundlagen alle drei Jahre„, kritisiert Schwarzer ein Zuviel an Änderungen im Elektroaltgerätebereich.

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