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Donnerstag, 28. März 2024
Hot!Kurier berichtet von möglichen Ungereimtheiten

Verhöhnt Amazon die Finanz?

Hintergrund | Andreas Rockenbauer | 27.11.2014 | | 14  Archiv
Der nächste Skandal: Amazon soll kassierte Umsatzsteuer nicht abliefern Der nächste Skandal: Amazon soll kassierte Umsatzsteuer nicht abliefern

Laut eines heute veröffentlichten Kurier-Artikels steht der Verdacht im Raum, dass Amazon von österreichischen Konsumenten die 20%ige Umsatzsteuer zwar kassiert, aber nicht korrekt an Österreich abführt. Angesichts dieser neuerlichen Schlagzeilen drängt sich die Frage auf, wie arg es ein Konzern treiben darf, bis ihm von der Gesellschaft in Vertretung der Behörden auf die Finger geklopft wird. Denn was der Versandhändler sich unter den Augen der Behörden so alles leistet, könnte man als Verhöhnung unseres Rechtsstaats verstehen. Und wer deckt dieses Treiben? Wieder einmal Luxemburg...

Nicht bloß, dass Amazon noch immer keinen Bevollmächtigten für die Altgeräte-Entsorgung in Österreich eingesetzt hat, viele seiner Mitarbeiter laut zahlreichen Medienberichten wie moderne Sklaven behandeln soll und sich großzügig um lokale Abgaben drückt, wurde im heutigen Kurier der nächste Skandal in den Raum gestellt. Und der – sollte sich der Verdacht als zutreffend herausstellen – hat es in sich.

Denn wie man dort recherchiert hat, steht Amazon (Unternehmenssitz Luxemburg) im Verdacht, dass man die kassierte Umsatzsteuer nicht an Österreich abführt.

Wie im Kurier ausgeführt, sind der heimischen Finanz diesbezüglich angeblich die Hände gebunden, da es kein Amtshilfeverfahren mit Luxemburg gibt und man hierzulande auf das angewiesen ist, was Amazon freiwillig abliefert… Und das ist, wie man sich denken kann, im besten Fall überschaubar. Damit könnte der österreichische Staat – und damit wir alle – jährlich um hunderte Millionen Euro geschädigt werden.

Pikantes Detail: Mitten in diese Ungeheuerlichkeiten stellt sich mit Luxemburg just jenes Land taub, das den derzeitigen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker stellt. Und der hat bekanntermaßen eine diesbezügliche Historie, die ihn kurz nach Amtsantritt eigentlich schon wieder rücktrittsreif macht.

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Kommentare (14)

  1. Neue Steuern?

    Wenn dieser Bericht wirklich wahr ist, sollten die Regierenden ihre Zeit nicht verschwenden um sich neue Steuern einfallen zu lassen,
    sie sollten sich damit beschäftigen wie sie das Geld kassieren können, welches Ihnen zusteht.

    Das ist ja wie wenn sich ein Firmenchef Gedanken macht für welches Service er noch zusätzlich Geld verlangen kann.
    Und vergisst seinen größeren Kunden eine Rechnung zu schreiben und seine Forderungen einzutreiben.

  2. Hallo „Gast“

    Ja, kotzen könnt ich auch. Dabei geht es ja leider gar nicht darum, dass das Packerl am nächsten Tag im Haus ist, sondern, dass die Pampers dort um ein paar Euro billiger sind, als beim Bipa ums Eck… Das kann aber scheinbar auch nur deshalb möglich sein, da wie erwähnt, der Verdacht nahe liegt, dass Amazon sich die Spanne über die Steuer holt… Und DAS bringt MICH zum KOTZEN!!!

  3. Egal

    Wisst ihr was das Traurige ist? Wenn ein Fachhändler z.B. einen Lehrling Wurschtsemmeln holen gehen lässt, löst das einen Shitstorm aus (so heisst das glaub ich), dass er wahrscheinlich zusperren kann. Amazon kann tun und lassen und machen was es will – es ist wurscht. Die Kunden (und ich keine einige, von denen ich annahm sie seinen eigentlich intelligent) kaufen und kaufen und kaufen bis zur Unterhose alles dort. Es ist einfach wurscht. Hauptsache, das achso wichtige Packerl ist morgen im Haus. Ich könnt kotzen!

  4. @KDS

    Danke für die Infos, das war mir soweit klar. Nachdem Amazon aber die MwSt auf der Rechnung ausweist, ist die auch abzuführen, sonst dürften Sie keine auf der Rechnung ausweisen lt. Kleinunternehmerregelung.

    Also egal wie ichs dreh und wende… Entweder sind die Rechnung falsch, oder die Steuer wurde nicht abgeführt… also kann man sich aussuchen wie betrogen wird. Ist aber kein Schlupfloch oder sonstiges, sondern bewusster Betrug.

    Hatte auch schon des öfteren Auslandsgeschäfte, aber entweder steht keine Steuer drauf (wegen B2B Befreiung) oder die österreichische steht drauf und die ist dann auch abzuführen. Alles andere wäre Betrug. Und soweit ich den Bericht richtig interpretiere Betrifft das Amazon Allgemein – sprich alle Amazon-Rechnungen.

  5. Zur Info @kleiner Händler

    Es geht um die Umsatzsteuer die an Endkunden verrechnet wird. Im B2B Bereich wird innerhalb der EU bei gültiger Umsatzsteueridentifikationsnummer üblicherweise als innergemeinschaftlicher Erwerb steuerfrei verrechnet.

    Laut österreichischem Steuerrecht (und soweit ich weiß auch sonst in der EU) ist bei Lieferungen von Österreich ins Ausland die österreichische Mehrwertsteuer zu verrechnen und auch abzuführen, solange der Jahresumsatz nicht mehr als 35.000 Euro ausmacht, oder bei neuer Geschäftstätigkeit vermutet wird, dass der Jahresumsatz darunter bleiben wird.

    Ist der Umsatz oder vermutete Umsatz darüber, muss die Umsatzsteuer des Ziellandes verrechnet und bei der entsprechenden Finanz des Ziellandes abgeführt werden.

    Sehr gut wird das hier erklärt: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Umsatzsteuer/Spezielles-zur-Umsatzsteuer/ust_UmsatzsteuerlicheRegelungimUmgangmitauslaendischenGes_2.pdf

    Im Falle von Amazon heißt das, dass sich Amazon beim Finanzamt Graz–Stadt für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen muss(te) und die österreichische Umsatzsteuer abzuführen hat, da Amazon wohl kaum unter einem Jahresumsatz von 35.000 Euro liegen wird.

    In dem Zusammenhang ist es sehr eigenartig, dass Amazon Media EU SARL (oder so ähnlich), die den Online-Lizenzvertrieb abwickeln, Rechnungen a) nur auf Verlangen ausstellen und b) darauf die 15%-ige Luxemburgische Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Kaum glaubhaft, dass Amazon SARL mit österr. Kunden weniger als 35.000 Euro Umsatz macht. Unglaublich auch, dass es dafür keine ordentlichen Überprüfungsmöglichkeiten innerhalb der EU gibt.

    Wobei zu beachten ist, dass wir hier immer über Endkunden reden. Bei Firmen wie gesagt geht das normalerweise steuerfrei.

  6. kapier ich nicht… ist bewusster betrug und sonst nix…

    …also kann mir das mal jemand erklären wie das geht? wenn ich in einem Land die MwSt verrechne muss ich doch eine Steuernummer haben und meine Steuererklärung machen. Ich kann ja nicht wahllos in Ländern wo ich keinen Firmensitz und keine Steuernummer habe Steuern einheben??? Das kann doch kein Schlupfloch sein! Das ist einfach nur illegaler Betrug. Da mach ich als Ö Firma eine Rechnung von D auf Polen zb und wieder retour und hol mir immer wieder die Steuer bis ich Millionen am Konto habe, ohne dass es mich einen Euro kostet….

  7. Offiziell/Inoffiziell

    @slowik: Wenn Sie, wie in Ihrem zweiten Kommentar, die Polemik weglassen, kann ich Ihre Argumentation gut verstehen. Lassen Sie es mich mal so ausdrücken: Was man offiziell bestätigt bekommt und was inoffiziell gesagt wird, sind oft zwei ganz unterschiedliche Dinge… Das Inoffizielle ist allerdings aus rechtlichen Gründen nicht zitierfähig… Und dieser Umstand resultiert dann in solchen Formulierungen wie „dringender Verdacht”…

  8. @ noch so’n kleiner Händler

    Ich kaufe dort privat 4-6x im Jahr etwas als Endkonsument, reicht es bereits um es als „Verhältnis“ zu definieren?

  9. Lesen und verstehen…

    @Andreas Rockenbauer:
    Erstmals danke für den Hinweis, mehrmaliges lesen kann oft sehr helfen. Da haben Sie bestimmt recht.

    Trotz mehrmaligen Durchlesens ist es mir jedoch nicht möglich dem Artikel sowie auch der Quelle (Kurierartikel) entnehmen zu können welchen Betrag Amazon nicht an Österreich abführt UND ob es überhaupt Fehlbeträge gibt. Können Sie es rauslesen?

    Ich zitiere aus dem Kurierartikel:
    „Ob und in welcher Höhe diese Steuer an den heimischen Fiskus abgeführt wird, bleibt ein Rätsel.“

    Das bedeutet dass die Steuer an unseren Fiskus auch genauso in gesamter Höhe bezahlt werden konnte. Alles im Bereich von 0 – 100% des anstehenden Betrages.

    Unsere Finanz sollte schon wissen welcher Betrag von der dem Unternehmen zugewiesenen Umsatzsteuernummer im Finanzamt Graz-Stadt eintrifft. Hier gibt es jedoch keine Zahl, keine Information in keinem der Artikeln über die Höhe und Aussagekraft des Betrages.

    Einzig, ich zitiere:
    „Wie die dafür zuständige Großbetriebsprüfung Amazon dann kontrolliert, wird mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht verraten“

    Ich finde Ihre Artikel grundsätzlich nicht tendenziell, dieser jener jedoch versucht um jeden Preis aus Unwissen und Verdachtsmomenten Tatsachen zu schaffen um mit diesen einen Skandal aufzuzeigen der sich jedoch nur einzig und allein darauf stützt dass es unserem Fiskus nicht möglich ist festzustellen wie hoch der zu zahlende Betrag einer Umsatzsteuernummer sein sollte. Dieser Umstand an sich ist ja kritikfähig, aber die daraus abgeleiteten Umstände und Folgerungen Ihrerseits/des Autors des Kurierartikels nicht belegbar bzw. durch keine Angabe oder des Zitats des Artikels gestützt.

  10. was bedeutet „dringenden Verdacht“?

    Tun sie es oder tun sie es nicht?
    Dringender Verdacht klingt nett ist aber eine Floskel wie „es kann nicht ausgeschlossen werden“…

    Wenn man alle Unternehmen boykottiert die ihre Steuern in Luxemburg zahlen tut man sich entweder schwerer die gleichen Produkte bei den immer „ah so billigen Märkten gleich ums Eck“ zu erhalten oder lasst es gleich bleiben überhaupt irgendwas zu erwerben.

    Steueroasen sind schlecht, Steuern sind schlecht, alles ist schlecht, alles ein Skandal…

  11. Als Händler registriert

    Wenn man sich bei Amazon als Händler registriert, wird automatisch immer nur der Nettobetrag verrechnet, sofern der Verkäufer Amazon selbst ist. Mit anderen Händlern, die über Amazon verkaufen, muss man sich verständigen. Am besten noch vor dem Kauf.
    Dass der überwiegend große Teil aber Privatkunden betrifft, liegt auf der Hand. 20% von diesen Umsätzen zusätzlich zu kassieren, die in diesem Fall direkte Marge bedeuten, lässt die kleinen ehrlichen Händler mehr als schlecht dastehen. Denn über Amazon zu verkaufen und die entsprechenen Gebühren und Versandkosten zu tragen, bewegt die Marge meist gegen Null, manchmal auch darunter.
    Aus Endkundensicht allerdings ist Amazon „leider“ unschlagbar… So sieht es aus!

  12. Falsche Umsatzsteuer

    Den Verdacht, dass sich Amazon hier unrechtmäßig ein Körberlgeld macht hatte ich schon länger.

    Aber selbst, wenn es nicht stimmt, dass Amazon die 20%-ige MwSt nicht abführt, wird beim Lizenzkauf eine falsche MwSt ausgewiesen. Nicht nur, dass man Rechnungen für Lizenzeinkäufe nur auf Verlangen bekommt (absurd genug), ist es dann auch so, dass hier die Luxemburgische MwSt vorgeschrieben wird. Das ist definitiv falsch, dann ab einem Jahresumsatz von 200.000 Euro muss die MwSt des Ziellandes verrechnet und abgeführt werden. Wenn also die Luxemburgische Steuer verlangt wird, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die nicht nach Österreich überwiesen wird.

    Also noch ein Punkt, wo sich Amazon widerrechtlich verhält.

    Man kann wirklich nur jedem raten um Amazon einen weiten Bogen zu machen.

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