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Donnerstag, 28. März 2024
Neue Ökodesign-Anforderungen ab 13.04.2017

Änderungen beim Inverkehrbringen von Metallhalogenidlampen

E-Technik | Dominik Schebach | 22.03.2017 | |  Archiv
Ab dem 13. April gelten für Metallhalogenidlampen neue Anforderungen. (Fo: Amazon/Osram) Ab dem 13. April gelten für Metallhalogenidlampen neue Anforderungen. (Fo: Amazon/Osram)

Mit 13. April 2017 ändern sich die Ökodesign-Anforderungen für Metallhalogenidlampen. Das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandel macht deswegen seine Mitglieder darauf aufmerksam, dass ab diesem Zeitpunkt neue Werte für Lampenlichtstrom und Betriebsdauer gelten.

Konkret dürfen ab dem Zeitpunkt nur solche Metallhalogenidlampen in Verkehr gebracht werden, die zumindest die nachfolgenden Werte aufweisen:

Betriebsstunden: 12.000

Lampenlichtstromerhalt: ≥ 0,80

Lampenüberlebensfaktor: ≥ 0,80“ 

Der Abverkauf von Lagerbeständen ist weiterhin möglich. Detaillierte Informationen finden sich in der Verordnung VO 245/2009, teilweise geändert durch die Verordnung  VO 2015/1428.

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