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Mittwoch, 24. April 2024
„Ikea verstößt gegen Rücknahmepflicht“

DUH geht nun auch gegen Ikea vor

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.08.2016 | |  Archiv
Laut Deutscher Umwelthilfe verweigert das Möbelhaus Ikea die Rücknahme von Elektrokleingeräten wie Beleuchtungskörpern über seinen Onlinehandel und informiert seine Kunden nicht korrekt über die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten. Nun droht die DUH mit einer Klage, sollte Ikea keine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben und die Verstöße gegen das Elektrogesetz nicht sofort stoppen. (Bild: Ikea) Laut Deutscher Umwelthilfe verweigert das Möbelhaus Ikea die Rücknahme von Elektrokleingeräten wie Beleuchtungskörpern über seinen Onlinehandel und informiert seine Kunden nicht korrekt über die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten. Nun droht die DUH mit einer Klage, sollte Ikea keine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben und die Verstöße gegen das Elektrogesetz nicht sofort stoppen. (Bild: Ikea)

Wie das deutsche Presseportal berichtet, droht die Deutsche Umwelthilfe DUH nicht nur Amazon mit einer Klage wegen angeblicher Verstöße gegen die Rücknahmepflicht alter Elektrogeräte (E&W berichtete), sondern nun auch dem schwedischen Möbelhaus Ikea.

Die DUH gibt Vollgas. Denn: Bei unseren deutschen Nachbarn ist es ja nun seit Juli 2016 gemäß dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) auch so, dass Verbraucher Elektrogeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm in haushaltsüblichen Mengen und kostenlos bei Händlern zurückgeben können, sofern diese Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen. Bei Onlinehändlern wird die Versand- und Lagerfläche als Maßstab herangezogen. Die Rückgabe von Kleingeräten ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun bei Testbesuchen feststellte, verstößt Ikea „massiv“ gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. Ikea hätte die Rücknahme von Elektrokleingeräten wie Beleuchtungskörpern rechtswidrig verweigert und nicht korrekt über die Rücknahmepflichten informiert, wie das deutsche Presseportal schreibt.

Die DUH forderte Ikea nun auf, bis Ende dieser Woche eine „strafbewährte Unterlassungserklärung“ abzugeben und „die rechtswidrige Praxis zu beenden“. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wird wie folgt vom deutschen Presseportal zitiert: „Dass ausgerechnet Ikea Umwelt- und Verbraucherrechte ignoriert, passt nicht zur Werbung mit dem Elch und intakter Natur. Sollte sich der schwedische Möbel- und Einrichtungskonzern weigern, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und die Verbrauchertäuschung zu beenden, werden wir Klage vor dem zuständigen Landgericht erheben.“

Problemfall Online

Wie erwähnt, schreibt das neue deutsche ElektroG für große Online-Händler wie dem Versandhandel von Ikea vor, dass kleine Elektroaltgeräte zurückgenommen werden müssen. Laut eigenen Angaben hat Ikea mit der Entsorgung alter Kleingeräte das Onlineportal zmart24 beauftragt. Um Altgeräte zurückzugeben, müssen Verbraucher diesem Dienstleister eine Anfrage per Mail schreiben. Doch zmart24 hätte die Rücknahme bei Testversuchen der DUH verweigert, wie die Umwelthilfe berichtet. „Als Begründung gab das Entsorgungsunternehmen Zentek, welches das Portal zmart24 betreibt, an, dass sie keine Beleuchtungskörper von Privatpersonen zurücknehmen“, so die DUH gegenüber dem Presseportal.

Philipp Sommer von der DUH kritisiert: „Ikea verkauft über seinen Online-Handel und seine deutschen Filialen knapp 10 Millionen LEDs und Energiesparlampen, sowie hunderttausende andere Elektrogeräte pro Jahr. Geräte zurückzugeben ist für Verbraucher jedoch sehr aufwändig. Durch die schlechte Informationspraxis von Ikea wissen viele Verbraucher noch nicht einmal, dass sie überhaupt alte Elektrogeräte zurückgeben können.“

Inkorrekte Information

Laut deutscher Umwelthilfe würde Ikea in seinen Filialen auch nicht korrekt über die Rückgabemöglichkeiten alter Elektrogeräte informieren. Auch hier hätten Stichproben der DUH ergeben, dass Ikea darauf verzichtet, im Eingangsbereich und an den Verkaufsstellen für Elektrogeräte, Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten zu informieren. „Die Anfrage eines DUH-Mitarbeiters am Informations-Schalter, ob die Rückgabe eines Elektrokleingeräts möglich sei, verneinte das Ikea-Personal“, so das Presseportal. Die DUH fordert nun von Ikea, Kunden korrekt zu informieren und vor Ort durch gut erkennbare Hinweistafeln aufzuklären. Im Ikea Onlineshop sowie im Produktkatalog sollte Ikea direkt bei den Produktdarstellungen über die Rückgabemöglichkeiten informieren.

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