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Donnerstag, 28. März 2024
„Energielabel für Staubsauger in der jetzigen Form ungültig“

EU-Gericht entschied zugunsten Dysons

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 09.11.2018 | | 1  Archiv

2013 kam der Fall ins Rollen: Dyson klagte, dass die Energieverbrauchskennzeichnung auf Staubsaugern, also das Energielabel, irreführend ist. Seitdem beschäftigen sich Gerichte immer wieder mit diesem Thema.  Seit gestern, 8. November 2018, gibt es ein neues Urteil des Gerichts der Europäischen Union. Genauer gesagt entschied das Gericht zugunsten Dysons und erklärte die Verordnung zum Energielabel für Staubsauger in der jetzigen Form für ungültig.

Am 8. November 2018 wurde das zweite Urteil des Gerichts der Europäischen Union zu Dysons Klage bezüglich des Energielabels bekannt gegeben. Das Gericht entschied dabei zugunsten Dysons und erklärte somit die Verordnung zum Energielabel für Staubsauger in der jetzigen Form für ungültig.

Ein Erfolg für Hersteller Dyson, der sich wie folgt dazu äußert: „Das sind gute Neuigkeiten und ein ganz klarer Gewinn für die Verbraucher in Europa. Wir haben schon die ganze Zeit konsequent darauf hingewiesen, dass die Kommission zwei Rechtsverletzungen zum Nachteil der europäischen Verbraucher und von Dyson begangen hat.

Die Labortests für das Energielabel spiegeln nicht die tatsächliche Verwendung wider, obwohl dies nach EU-Recht erforderlich ist. Außerdem benachteiligt das EU-Label eindeutig eine bestimmte Technologie. Einige Hersteller haben die Verordnung aktiv ausgenutzt, indem sie im Test eine geringe Motorleistung verwendet und später aber eine Technologie eingesetzt haben, um die Motorleistung automatisch zu erhöhen, wenn sich das Gerät mit Staub füllt – und es somit effizienter erscheinen zu lassen. Diese Betrugssoftware ermöglichte es ihnen, den eigentlichen Sinn der Verordnung zu umgehen, was aber nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs akzeptabel ist, da diese Vorgehensweise dem Wortlaut des Gesetzes entspricht.

In Zeiten des Dieselgates müssen die Verbraucher darauf vertrauen können, welche Angaben die Hersteller zu ihren Produkten machen. Die Kommission befürwortete jedoch eine Messmethode, die es Dysons Wettbewerbern ermöglichte, das System zu hintergehen. Der Rechtsweg war lang, nervenaufreibend und teuer – und die Herausforderungen groß. Die meisten Unternehmen verfügen einfach nicht über die Ressourcen, um Verordnungen dieser Art zu bekämpfen. Es ist erschreckend, dass dieses illegale und grundsätzlich wettbewerbswidrige Verhalten so lange gebilligt wurde.“

„Aufgehoben und ungültig gemacht“

Wie Dyson in einer Aussendung informiert, bestimmte das Gericht, dass das Energielabel für Staubsauger aufgehoben und ungültig gemacht wird. „Die Kommission müsste folglich ein Label entwickeln, das dem Urteil des Gerichtshofs entspricht. Dies kann dazu führen, dass bei den Tests mit Staub gefüllte Geräte verwendet werden“, kommentiert Dyson, und ergänzt: „Das Label bleibt mindestens weitere zwei Monate und zehn Tage nach dem Urteil bestehen. In dieser Zeit kann die unterlegene Seite entscheiden, ob sie Berufung einlegen wird.

Wenn das EU Gericht zugunsten von Dyson entscheidet, aber die Europäische Kommission Berufung einlegt, wird das Urteil des Gerichts ausgesetzt, bis die Berufung bearbeitet ist (dh. das Label würde bis zum Ende des Berufungsverfahrens in Kraft bleiben).

Wenn Dyson gewinnt und die Europäische Kommission keine Berufung einlegt, wären die Staubsaugerhersteller nicht verpflichtet, das Label zu verwenden. Wer es jedoch nutzen möchte, muss ab diesem Zeitpunkt nach fairen Werbestandards getestet werden. Wenn in diesem Fall die Leistung eines Staubsaugers bei Gebrauch nachlässt, kann die weitere Verwendung des Labels in seiner jetzigen Form als irreführend angesehen werden, was rechtliche Schritte vonseiten der Verbraucher nach sich ziehen würde.“

Das EU Staubsaugerlabel

Das Energielabel für kabelgebundene Staubsauger ist Teil der EU-Richtlinien für Ökodesign und Energieetikettierung. Die Ökodesign-Richtlinie soll die Umweltleistung von Produkten (zB. durch Drosselung der Motorenleistung von kabelgebundenen Staubsaugern) verbessern, während die Verbraucher durch das Energielabel leicht verständliche Informationen über die Produktleistung erhalten sollen.

Dyson hat laut eigenen Angaben schon immer Maßnahmen unterstützt, um die Effizienz von Produkten zu steigern. „Wir versuchen seit jeher, mit weniger mehr zu erreichen und mit jedem Joule an Energie die maximale Leistung zu erzielen. Dyson war der erste Hersteller, der die Drosselung der Motorleistung unterstützt hat – ein sehr effektives Mittel zur Reduzierung des Energieverbrauchs.“

Das Energielabel für kabelgebundene Staubsauger wurde im September 2014 in ganz Europa eingeführt. Es deckt folgende Bereiche ab:

  • Energieeffizienzklasse: Sie basiert vor allem auf dem Energieverbrauch – mit einer Strafe für eine niedrige Reinigungsleistung (Skala von A+++ bis G, wobei A+++ die beste und G die schlechteste Energieeffizienzklasse ist).
  • Jahresstromverbrauch: Die Energiemenge, die der Staubsauger im Laufe eines Jahres verbraucht (kWh/Jahr).
  • Emissionen: Die aus dem Auslass des Geräts abgelassene Staubmenge (A bis G).
  • Lautstärke: Die vom Gerät erzeugte Lautstärke in Dezibel.
  • Staubaufnahmeklasse auf Teppichboden: Angabe, wie gut der Staubsauger den Staub von Teppichböden aufnimmt (A bis G).
  • Staubaufnahmeklasse auf Hartboden: Angabe, wie gut der Staubsauger den Staub von Hartboden und aus Ritzen aufnimmt (A bis G).

Wie Dyson anmerkte, schreiben die von der Europäischen Kommission aufgestellten Verordnungen jedoch vor, dass die Staubsauger leer und ohne Staub gemessen werden: „Im Gegensatz zu Zyklonstaubsaugern können Staubsauger, die zur Abscheidung des Staubs aus dem Luftstrom Beutel und Filter benötigen, beim Gebrauch durch den Staub verstopfen, was häufig zu einem Saugkraftverlust führt. Dies führt dazu, dass Verbraucher ein Gerät mit der angeblichen Energieeffizienzklasse A kaufen (getestet ohne Staub), wenn sie es aber zu Hause verwenden und sich das Gerät mit Staub füllt, die Leistung auf Energieeffizienzklasse G fallen kann.

In seiner jetzigen Form führt das Energielabel die Verbraucher in die Irre, indem es die Anschaffung der falschen Produkte fördert. Dies ist auch ein Nachteil für die Technologie von Dyson, die eine konstant hohe Leistung erzielt“, erklärt das Unternehmen Dyson, das im Jahr 2013 beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Europäische Kommission einreichte und argumentierte, dass die Leistung unter den realen Bedingungen der Verbraucher getestet werden muss – „unter Verwendung von Staub.“

Erstes Urteil des EU Gerichts

In seinem ersten Urteil vom 11. November 2015 wies das EU Gericht Dysons Klage zurück und betonte, dass Tests mit staubgefüllten Geräten nicht zuverlässig oder „reproduzierbar“ seien und daher nicht genutzt werden könnten. „Bei dieser Entscheidung wurde jedoch übersehen, dass die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC), eine internationale Normungsorganisation, bereits eine Testmethode mit staubgefüllten Geräten entwickelt hat, die von Verbraucherverbänden und Herstellern weltweit genutzt wird. Es wurde auch ignoriert, dass andere Geräte wie Waschmaschinen, Öfen und Geschirrspülmaschinen ‚gefüllt‘ getestet werden“, sagt Dyson.

Dyson führt seine Tests sowohl in Labors als auch in echten Haushalten durch. Dies sei ein wesentlicher Bestandteil des Designprozesses. Das Unternehmen dazu: „Die Untersuchungen in unseren eigenen Testlabors haben gezeigt, dass es wichtig ist, nicht nur mit dem nach IEC-Standard spezifizierten Teststaub, der von DMT hergestellt wird, zu testen, sondern auch mit echtem Haushaltsstaub. Dyson führt seine Tests mit verschiedenen Sorten echten Staubes und Schmutzablagerungen aus dem Haushalt durch, einschließlich Hundekuchen, Cheerios (sowohl die europäischen als auch die US-amerikanischen Versionen), Staub, Flusen und Kies. Wir führen auch simulierte Gebrauchstests durch: Unsere Geräte werden fallen gelassen, gegen Türen geschlagen, die Treppen hinuntergestoßen – und das alles mehrfach.“

Berufung beim Europäischen Gerichtshof

Dyson legte gegen das Urteil des Gerichts am 25. Januar 2016 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung ein, und am 11. Mai 2017 bestätigte das Gericht die Klage von Dyson gegen die Entscheidung des Vorinstanzengerichts. Dyson blickt zurück: „Es wurde festgestellt, dass das Gericht bei der Entscheidungsfindung ‚Tatsachen verzerrt‘, ‚die eigenen Gesetze ignoriert‘, ‚Dysons Beweise ignoriert‘ und ‚seine Begründungspflicht nicht eingehalten‘ hat. In seiner Entscheidung über die Klage erklärte der EuGH, der Test müsse, soweit technisch möglich, ‚eine Berechnungsmethode anwenden, mit der es möglich sei, die Energieeffizienz von Staubsaugern unter Bedingungen zu messen, die den tatsächlichen Verwendungsbedingungen möglichst nahe kommen‘. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an das Gericht zurückverwiesen.“

Der Hintergrund: Rechtsstreit mit BSH

Dyson merkt abschließend an, dass der Fall, den das Unternehmen gegen BSH eröffnet hat, völlig losgelöst von dem gegen die Europäische Kommission in Bezug auf das Energielabel zu betrachten sei – „aber er zeigt die unerwünschte Wirkung der Verordnung, die die Hersteller eigentlich dazu animieren sollte, den Energieverbrauch ihrer Geräte zu reduzieren“, so Dyson.

Im Jahr 2015 hat Dyson bei mehreren europäischen Gerichtsbarkeiten Klage gegen die BSH Hausgeräte GmbH eingereicht. Dyson hatte zuvor unabhängige Labortests in Auftrag gegeben, bei denen festgestellt wurde, dass leere Staubsauger von Bosch und Siemens zwar die Energieeffizienzklasse A erreichen, aber bei der zunehmenden Füllung mit Staub eine Steuerelektronik die Motorleistung erhöht. „Beim Test für das Energielabel im ungefüllten Zustand wiesen diese Geräte also einen geringen Stromverbrauch auf, der jedoch bei längerer Verwendung anstieg“, sagte Hersteller Dyson und betonte, dass dies die Verbraucher irreführe.

Das belgische Gericht hat den Fall an das Europäische Gericht verwiesen, um bestimmte Punkte zu den europäischen Verordnungen zu klären, insbesondere: Ist es möglich, die Anforderungen des Labels zu erfüllen, die Verbraucher aber dennoch in die Irre zu führen? Und sollten die Hersteller zusätzliche Symbole erhalten, um das Label zu erweitern?

Im Juli 2018 entschied das EU Gericht zu Gunsten von Dyson. Das Technologieunternehmen dazu: „Das EU Gericht bestimmte, dass die zusätzlichen Symbole, die BSH auf den Verpackungen der betreffenden Staubsauger verwendet hat, nicht den Anforderungen der Werberichtlinie entsprechen und daher entfernt werden müssen. Er kam jedoch auch zu dem Schluss, dass die Tatsache, dass das Energielabel keine Informationen zu den Testbedingungen enthält, nicht als irreführend bezeichnet werden kann, da dies nicht in der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung gefordert wird. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht gezeigt, dass die Vorschriften des Energielabels Vorrang vor dem Werberecht haben. Gleichzeitig unterstützt er ein Label, das nicht der Realität entspricht“, so Dyson.

 

 

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Kommentare (1)

  1. Diese GeDysonerei

    Diese Staubsauger haben mindestens zwei Weiter Filter (Schaumgummi) eingebaut, die sich auch verlegen.
    Der soll mir nicht erzählen das ist kein Saugkraftverlust.
    Wir hatten aus diesen Grund schon einen def. Motor.
    Die Erklärung wird sein, ja die muß man eben regelmäßig reinigen.

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