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Donnerstag, 28. März 2024
Deloitte und Bitkom werfen einen Blick in die Zukunft

Neuerungen und Trends in 2018

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 19.12.2017 | Bilder | |  Archiv
Deloitte und Bitkom haben unabhängig voneinander eine Trendanalyse durchgeführt und die wichtigsten Neuerungen für 2018 zusammengetragen. (Grafik: Deloitte) Deloitte und Bitkom haben unabhängig voneinander eine Trendanalyse durchgeführt und die wichtigsten Neuerungen für 2018 zusammengetragen. (Grafik: Deloitte)

Das Beratungsunternehmen Deloitte und der Digitalverband Bitkom haben jeder für sich die vielversprechendsten Technologietrends und Neuerungen im Jahr 2018 erhoben.

2018 wird die voranschreitende Digitalisierung durch unterschiedlichste Technologien in Alltag und Wirtschaft noch spürbarer“, betont Barbara Edelmann, Partnerin bei Deloitte Österreich.

Trend 1: Augmented Reality setzt sich durch

Der Top-Trend für 2018 ist laut Deloitte der Bereich Augmented Reality. Hier wird die reale Umgebung durch digitales Bildmaterial ergänzt. 2018 ist für die künftige Entwicklung ein entscheidendes Jahr: Die Zahl AR-optimierter Smartphones soll auf 800 Millionen steigen. Das Angebot der Apps nimmt zu und die Darstellungen in den Anwendungen werden immer realistischer. Zehntausende neuer AR-Anwendungen werden voraussichtlich 100 Millionen US-Dollar Umsatz generieren. „Augmented Reality kennt man heute vor allem aus dem Gaming-Bereich. Die Technologie wird sich aber auch beim Shopping oder in sozialen Netzwerken immer mehr durchsetzen“, analysiert Barbara Edelmann. „Unsere Einkäufe werden wir bald virtuell austesten können. Zum Beispiel lassen sich Möbel künftig vor dem Kauf bequem via Smartphone-App in der Wohnung hin- und herschieben.“

Trend 2: Nachfrage für digitale Medien-Abos steigt

Digitale Medienabonnements sollen zunehmend an Beliebtheit gewinnen. Laut Analyse werden im kommenden Jahr weltweit 350 Millionen Mediennutzer insgesamt 680 Millionen Online-Abonnements abschließen. Fast die Hälfte der Mediennutzer in Industrieländern wird bis Ende 2018 über mindestens zwei digitale Medienabonnements verfügen. „Konsumenten haben oft mehrere Abonnements bei unterschiedlichen Anbietern. Denn Sportrechte werden zunehmend unter verschiedenen Anbietern aufgeteilt, ebenso können nicht alle beliebten Serien auf einer einzigen Plattform gestreamt werden“, erklärt Anneliese Egger, Senior Managerin bei Deloitte Österreich. Neben Musikstreaming-Diensten sind vor allem Video-on-Demand-Abonnements besonders beliebt. Deloitte rechnet hier im nächsten Jahr mit bis zu 375 Millionen Abos.

Trend 3: Internet in Flugzeugen wird ausgebaut

Internetempfang im Flugzeug wird immer üblicher. „Im kommenden Jahr werden die Fluglinien bereits bei 1 Milliarde Flügen Internet oder Sprachtelefonie an Bord anbieten. Das entspricht jedem vierten Passagierflug und einem Plus von über 20% im Jahresvergleich. Durch kostenpflichtige Internetdienste könnte das den Airlines knapp eine Milliarde US-Dollar einbringen“, sagt Deloitte.

Trend 4: Selbstlernende Maschinen sind auf Vormarsch

Im Bereich der künstlichen Intelligenz wird Machine-Learning ein wesentlicher Entwicklungstreiber im neuen Jahr. Deloitte sagt: „Systeme können dabei basierend auf Erfahrungen automatisiert lernen, ohne entsprechend programmiert werden zu müssen. Vor allem größere Unternehmen werden weltweit die Nutzung von Machine Learning ausbauen.“ Laut Schätzungen von Deloitte werden sich ML-basierte Implementierungen und Pilotprojekte 2018 verdoppeln.Machine-Learning könnte sich auch bei mobilen Endgeräten zu einem echten Megatrend entwickeln. Neue Chiptechnologien treiben die Verbreitung von künstlicher Intelligenz in Smartphones voran. Gerade Österreich ist aufgrund der hohen Handydichte ein interessanter Markt für solche Innovationen“, so Anneliese Egger.

Neuerungen laut Bitkom

Auch der Digitalverband Bitkom hat sich mit künftigen Trends befasst und die wichtigsten Neuerungen für 2018 zusammengetragen:

Instant Payment: Überweisungen in Echtzeit

Drei Tage lang auf sein Geld warten? Das ist bald Vergangenheit. „Denn mit der Einführung von ‚SEPA-Instant Payments’ können Kontoüberweisungen dann in Echtzeit abgewickelt werden“, sagt Bitkom. „Zahlungsempfänger in der gesamten Euro-Zone bekommen ihre Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden gutgeschrieben – und das auch sonn- und feiertags rund um die Uhr. Erste Banken bieten diesen Service bereits seit dem 21. November 2017 an. Der große Durchbruch in der Breite soll im nächsten Jahr kommen. Es wird erwartet, dass Echtzeitzahlungen sowohl von Privatperson zu Privatperson als auch im E-Commerce möglich sind. Ebenso werden Bankkunden an Ladenkassen in Echtzeit zahlen können, etwa per Smartphone-App im Supermarkt. Die Instant Payments sollen damit ein Zahlverfahren ermöglichen, das an allen Bezahlpunkten einsetzbar ist und direkt mit dem jeweiligen Girokonto in Verbindung steht.“

Kreditkartengebühren beim Bezahlen fallen weg

Ob beim Online-Shoppen oder im Laden: Ab kommendem Jahr entfallen europaweit die Gebühren beim Bezahlen mit Kreditkarte, wie Bitkom berichtet. „Händler dürfen somit in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen. Für Bargeldabhebungen im Ausland können Banken weiterhin Entgelte verlangen.“

Neue Beschwerdemöglichkeiten bei sozialen Netzwerken

Bitkom erklärt: „Ab 1. Jänner 2018 gelten alle Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (kurz: NetzDG), mit dem rechtswidrige Inhalte auf sozialen Netzwerken besser bekämpft werden sollen. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube müssen es ihren Nutzern ab dann ermöglichen, sich über verbotene Inhalte beschweren zu können. So sollen sie Verbotenes direkt bei den jeweiligen sozialen Netzwerken melden können. Diese Inhalte werden dann vom Netzwerk überprüft und gelöscht, wenn ein Verstoß gegen Gesetze festgestellt wird. Strafbar sind nach dem NetzDG etwa Beleidigungen, aber auch wenn Nutzer verbotene Symbole wie ein Hakenkreuz posten oder den Holocaust leugnen.“

Datenschutzgrundverordnung wird wirksam

Ab 25. Mai 2018 gilt für Unternehmen die neue Datenschutzgrundverordnung, die EU-weit die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt. „Diese Verordnung stärkt unter anderem auch Verbraucherrechte“, so Bitkom, und: „Nutzer können von Unternehmen dann verlangen, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, diese zu berichtigen und zu löschen. Darüber hinaus können sie erwirken, dass ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter (oder an sie selbst) übertragen werden. Dies muss in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erfolgen. Neu ist auch, dass Verbraucher jetzt umfangreiche Informations-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte haben, wenn Anbieter von ihnen Nutzerprofile erstellen oder automatisierte Entscheidungen zu ihren Nutzerdaten treffen.“

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(Grafik: Deloitte)
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