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Freitag, 29. März 2024
Stromrechnung sinkt, intelligente Zähler kommen später

E-Control: Neue Verordnungen für Ökostromförderung und Smart Meter Einführung

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 19.12.2017 | |  Archiv
Die neuen Verordungen bringen 2018 eine Reduktion der Ökostromförderkosten sowie mehr Zeit für die Einführung von Smart Metern. Die neuen Verordungen bringen 2018 eine Reduktion der Ökostromförderkosten sowie mehr Zeit für die Einführung von Smart Metern.

Die neue Verordnung für die Ökostromförderkosten, die mit 1. Jänner 2018 in Kraft tritt, bringt den heimischen Haushalten eine deutliche Kostenerleichterung von rund 8% bei Steuern und Abgaben. Die Netzbetreiber erhalten durch die neue Smart Meter Verordnung mehr Zeit für die Einführung der neuen Zähler-Generation: Statt Ende 2019 müssen nun bis Ende 2022 mind. 95% intelligente Zähler installiert sein.

2017 zahlte ein heimischer Haushalt für die Ökostromförderung, unter anderem Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag, bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden rund 100 Euro brutto, im kommenden Jahr wird dieser Betrag bei rund 90 Euro brutto liegen. Auch die Ökostrompauschale, die alle drei Jahre neu festgelegt werden muss, wird für Haushaltkunden im Jahr 2018 sinken. Und zwar von 33 Euro pro Jahr auf 28 Euro pro Jahr. „Das ist für die österreichischen Stromkunden natürlich eine erfreuliche Nachricht. Jener Rechnungsteil ‚Steuern und Abgaben‘, der die Ökostromkosten beinhaltet, wird sich aus heutiger Sicht immerhin um 8 Prozent verkleinern“, so der Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch. Dieser deutliche Rückgang bei den Ökostromförderkosten ergibt sich vor allem aufgrund von Mehreinnahmen der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG in der Vergangenheit, wobei es sich jedoch um einen Einmaleffekt handelt.

Mehr Zeit bei Smart Meter

Auch die neue Smart Meter Verordnung (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung – kurz IME-VO) wurde veröffentlicht. „Mit der neuen Verordnung bekommen die Netzbetreiber mehr Zeit, ihre Kunden mit den digitalen Zählern auszustatten. Demnach müssen bis Ende 2022 mindestens 95 Prozent Smart Meter installiert sein“, erläutert der Vorstand der E-Control, Andreas Eigenbauer. Bisher war eine Frist bis Ende 2019 dafür vorgesehen. Wenn jemand ausdrücklich einen Smart Meter eingebaut haben möchte, muss diesem Kundenwunsch aber innerhalb von sechs Monaten entsprochen werden. „Das kann vor allem bei jenen Haushalten der Fall sein, die sich für spezielle Smart-Meter-Tarife interessieren oder eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen möchten“, so Eigenbauer. Lehnt ein Kunde den Smart Meter ab, muss dieser so konfiguriert werden, dass einerseits keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen und andererseits die Abschaltfunktion deaktiviert ist.

Abrufbar sind die Verordnungen auf der Homepage der E-Control:

Verordnung für die Ökostromförderkosten
Smart Meter Verordnung

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