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Donnerstag, 28. März 2024
E-Commerce

Deutschland: Vage Lieferangaben unzulässig

Hintergrund | Dominik Schebach | 13.07.2018 | |  Archiv
(Foto: Thorben Wengert/www.pixelio.de) (Foto: Thorben Wengert/www.pixelio.de)

In Deutschland könnte es bald vagen Angaben zum Lieferdatum an den Kragen gehen. Nach einem Urteil des deutschen Oberlandesgerichts in München ist die Angabe, eine Ware sei „bald“ verfügbar unzulässig. Verbraucherschützer bei unseren Nachbarn sehen das Urteil als Präzedenzfall. (Foto: Thorben Wengert/www.pixelio.de)

Ausgangspunkt war eine Aktion von MediaMarkt im August 2016. Damals hatte das Unternehmen in seinem Internetangebot ein Smartphone Samsung Galaxy S6 für 499 Euro zum Kauf angeboten. Kunden, die das Gerät erwerben wollten, erhielten während des Bestellvorganges den Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ein Exemplar“.

Gegen diese Werbeaussage hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt und nun auch vor dem OLG München Recht bekommen. Die Richter bestätigen die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, wonach eine unbestimmte Angabe zur Lieferung bei Warenbestellungen im Internet gegen die gesetzliche Informationspflicht der Anbieter verstößt. Demnach müssten Kunden bei einer Online-Bestellung bereits vor dem Klick auf den Kauf konkret erfahren, bis zu welchem Zeitpunkt die Ware spätestens geliefert werde. „Beim Hinweis, der Artikel sei „bald verfügbar“, erfahren Kunden dagegen lediglich, dass eine Lieferung in naher Zukunft versprochen wird. Sie erhalten damit aber keine Information, wie lange – einige Tage oder Wochen und Monate – sie auf eine Lieferung warten müssen“, so die Konsumentenschützer der Verbraucherrechtzentrale NRW in einer Aussendung.

Weitreichende Folgen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da MediaMarkt noch Beschwerde einlegen könnte. Wird das Urteil allerdings umgesetzt, so ergeben sich damit natürlich weitreichende Folgen für E-Commerce-Anbieter in Deutschland. Unternehmen müssten nicht nur ihre Webseiten entsprechend ändern, sondern natürlich auch ihre Logistikprozesse entsprechend im Griff haben, und wie es mit Presales-Angeboten aussieht, ist überhaupt fraglich.

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