Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Donnerstag, 28. März 2024
SMS-Aktion und Aha-Erlebnis

Plattform berechnet Festplattenabgabe für Konsumenten

Telekom | Dominik Schebach | 11.06.2014 | | 1  Archiv
43,20 Euro Zusatzbelastung für einen Einkauf. Die jüngste Kampagne der Plattform für ein modernes Urheberrecht will bei den Endkunden Bwustsein für die möglichen Abgaben durch die Festplattenabgabe schaffen. 43,20 Euro Zusatzbelastung für einen Einkauf. Die jüngste Kampagne der Plattform für ein modernes Urheberrecht will bei den Endkunden Bwustsein für die möglichen Abgaben durch die Festplattenabgabe schaffen.

Für viele Endkonsumenten ist die geplante Festplattenabgabe noch wenig greifbar. Um zu demonstrieren, wie stark die "Steuer" die Geldbörsen der Konsumenten leeren wird, hat die Plattform für ein modernes Urheberrecht sich vergangenes Wochenende in einem Wiener Einkaufszentrum umgesehen. Dort konnten sich Kunden dann ausrechnen lassen, wie viel Steuerabgaben beim Kauf von Handys, Tablets & Co. auf sie zukommen würden.

43,20 Euro hätte ich heute mehr ausgegeben. Das tut schon weh“, so Barbara Ponweiser . „Bei solchen Beträgen liegt es auf der Hand, dass ich in Zukunft lieber online bestellen werde. Da komme ich auch mit Versandkosten weit günstiger davon.“ Ponweiser war nicht die einzige Kundin mit einem Aha-Erlebnis: Ein Paar kalkulierte, dass im gemeinsamen Haushalt Geräte zu finden sind, für die Steuern im Wert von 780 Euro zu zahlen wären. Ein anderer Käufer hätte das Einkaufszentrum mit 80 Euro weniger verlassen und auf den letzten Weihnachtseinkauf eines Kunden wären mit der Festplattenabgabe beinahe 90 Euro Steueraufschlag fällig gewesen.

„Wir müssen diese unfaire finanzielle Belastung der Konsumenten verhindern“, so Thomas Schöfmann, Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht und Geschäftsführer von Conrad Electronic Austria. Er ruft daher Endkunden dazu auf, sich im Rahmen der laufenden SMS-Kampagne gegen die Festplattenabgabe zu engagieren. Die Stimmen werden bis Ende Juni gesammelt und der Regierung vorgelegt.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare (1)

  1. Geplante Abgabe?

    Es wird immer von einer geplanten Abgabe geschrieben. Und um wieviel die Produkte dann teurer wären…STOPP -komplett falsch – es gibt diese Abgabe bereits und wird diese seit Jahren von ALLEN Lieferanten und Distributoren zwangsweise einbehalten. Der Einstandspreis ist bereits seit langem empfindlich höher als in Nachbarländern und daher ist der Wettbewerb bereits dramatisch verzerrt. Von wegen geplant!

    Sollte beim obersten EuGH diese Abgabe zum wiederholten Male und damit endgültig scheitern, stellt sich die Frage, bekommen dann alle das bereits bezahlte Geld auf Heller und Pfennig zurück? Wer garantiert das?

    Aber bitte schreibt nie wieder „geplant“, das entspricht nicht der Realität.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden