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Samstag, 20. April 2024
Festplattenabgabe: Her mit dem Zaster

Künstler wollen 15 Mio Euro vom EFH

Hintergrund | Dominik Schebach | 29.06.2012 | Bilder | | 2  Archiv

In der Auseinandersetzung um die Festplattenabgabe gehen die Vertreter der Künstler auf Konfrontationskurs. Sie fordern vom EFH die Herausgabe der inzwischen zurückgehaltenen Festplattenabgabe. Ein Ansinnen, das von Gremialobmann Wolfgang Krejcik scharf zurückgewiesen wird.

10 bis 15 Mio Euro schätzt Gerhard Ruis, Autor und Initiator der Initiative „Kunst hat Recht“, hätten sich schon unter dem Titel Festplattenabgabe angesammelt und würde den Kunstschaffenden widerrechtlich vorenthalten. „Die Händler behaupten gerne, dass die Festplattenabgabe für ihre Geschäftsentwicklung schädlich wäre. Das müsste der Handel doch bereits spüren, schließlich zahlen die Konsumentinnen und Konsumenten schon seit zwei Jahren dafür. Bei den Händlern ist aber kein Schaden entstanden, sondern nur bei uns Kunstschaffenden“, so Ruiss in seiner Triade. „Der Handel sitzt seit zwei Jahren auf 10 bis 15 Millionen Euro, die den Künstlerinnen und Künstlern gehören. Es wird Zeit, dass das Geld an die rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer fließt, und das sind etwa 20.000 Künstlerinnen und Künstler.“

Das Gremium befindet sich schon länger im Abwehrkampf gegen die Begehrlichkeiten der Kunstschaffenden. Der neue Vorwurf stelle jedoch eine neue Qualität dar, so Krejcik: „Wir haben mit harten Bandagen gerechnet, heute ist eine Aussendung der Initiative „Kunst hat Recht“ mit unhaltbaren Behauptungen erfolgt. Es wird diesfalls dem Elektrohandel unterstellt, es habe schon „ein Großteil der Händler“ Festplattenabgabe kassiert, ohne diese den Künstlern weiterzugeben. Wie Sie alle wissen, ist gerade im Computerhandel die Spanne extrem knapp, der Wettbewerb sehr hart, die Preise sehr knapp kalkuliert und ist daher dort für „Reserven“ kein Platz. Die Künstler verlangen durchschnittlich 15 Euro pro Computer oder Festplatte.“

Krejcik verwies in diesem Zusammenhang auf eine ausstehende Entscheidung des OGH. Ein Verlieren dieses Prozesses hätte für viele Betriebe eine katastrophale Auswirkung, da die Urheberrechtsgebühren nachgezahlt werden müssten, welche vom Käufer nie eingehoben wurden. Für die Zukunft müssten diese Abgaben natürlich vom Konsumenten getragen werden und in diesem Sinne sieht sich das Gremium auch als Vertreter seiner Kunden, ganz abgesehen vom Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

Derzeit ist das Gremium optimistisch, dass der Prozess vor dem OGH wie in den zwei Instanzen zuvor ebenfalls gewonnen wird. In diesem Fall müssten die Händler die bereits eingehobene Festplattenabgabe wieder zurückerstatten. Man kann sich daher des Eindrucks nicht erwehren, dass die Initiative „Kunst hat Recht“ noch schnell Kasse machen möchte, bevor das OGH-Urteil diesem Treiben ein Ende setzt.  

Bilder
Bevor das erwartete OGH-Urteil den Bestrebungen der Künstler zu einer Festplattenabgabe einen Riegel vorschiebt, wollen die Künstler offensichtlich dem EFH noch 15 Millionen Euro herausschneiden.
Bevor das erwartete OGH-Urteil den Bestrebungen der Künstler zu einer Festplattenabgabe einen Riegel vorschiebt, wollen die Künstler offensichtlich dem EFH noch 15 Millionen Euro herausschneiden.
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Kommentare (2)

  1. Nein zu Handysteuer, Computersteuer und Festplattenabgabe ?

    Wie sollen die Rechte der Künstler auf ihre Werke abgegolten werden?
    Stimmen Sie darüber ab, und sehen Sie, wie andere darüber denken:
    http://forum.rdoe.at/index.php?page=Thread&threadID=166

    Soll man missbräuchlich verwendete EU-Subventionen statt dessen dafür verwenden?
    Soll es Maßnahmen gegen missbräuchlichen Einsatz von EU-Subventionen geben?
    http://forum.rdoe.at/index.php?page=Thread&threadID=160

  2. Fordern fordern

    Vielleicht sollten die Händler von den Künstlern eine Abgabe fordern, für verkaufte Radios, Fernseher usw., ohne die ja die wenigsten Künstler bekannt werden könnten.

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