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Donnerstag, 28. März 2024
Ab 5.5.2015

ATV & ATV2 beendet DVB-T Ausstrahlung in Tirol und Vorarlberg

Multimedia | Wolfgang Schalko | 27.03.2015 | Downloads | | 8  Archiv
In den westlichen Bundesländern sind ATV HD und ATV2 ab 5.5.2015 via DVB-T2 kostenlos empfangbar.  In den westlichen Bundesländern sind ATV HD und ATV2 ab 5.5.2015 via DVB-T2 kostenlos empfangbar.

Nach der DVB-T2-Umstellung sind ATV HD und ATV2 ab 5. Mai 2015 in Tirol und Vorarlberg nur mehr über die Sender Patscherkofel (K27H), Seegrube (K27V), Kitzbühler Horn (K30H), Grabberg (K27H), Hahnenkamm (K27H+V), Gerloskögerl (K27H), Pfänder (K21H), Lauterbach (K21V) und Vorderälpele (K21H) zu sehen. Der Empfang bleibt auch via DVB-T2 gratis.

Da die bisherige MUX-A Ausstrahlung von ATV im betroffenen Sendegebiet über weitere 53 Sendeanlagen erfolgt, ist darauf zu achten, dass Außen- oder Dach-Antennen auf eine der verbleibenden neun Sendeanlagen ausgerichtet sind und dass entsprechende DVB-T2-taugliche Empfangsgeräte bzw. Aufbereitungs-Technik vorhanden ist. Bezüglich der zukünftigen lokalen Empfangbarkeit der beiden ATV-Programme über Antenne steht ab 30. März 2015 ein Empfangscheck auf www.simplitv.at/empfangscheck zur Verfügung.

Außerdem werden ab 30. März im Programm von ATV im betroffenen Sendegebiet mehrmals täglich Hinweise in Form von Inserts eingeblendet, die auf die bevorstehenden DVB-T Abschaltung hinweisen. Zusätzlich sind im ATV- und ATV2-Teletext auf TXT-Seite 394 die verbleibenden Sendestandorte ersichtlich, über die die Programme ab 05.05.2015 in DVB-T2 empfangen werden können. Ausführliche Informationen sind auch im beigefügten PDF-File sowie im Internet auf www.atv.at/empfang zu finden und die kostenlose DVB-T Service Hotline 0800 66 55 66 steht betroffenen Sehern ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

ATV-Nutzung bleibt gratis

Der Empfang von ATV HD und ATV2 über DVB-T2 ist weiterhin kostenlos. Aufgrund der Basisverschlüsselung aller zukünftigen terrestrischen Programme ist jedoch eine User-Registrierung bei simpliTV zur Freischaltung erforderlich. Die DVB-T2 Umstellung am 5. Mai in Tirol und Vorarlberg betrifft neben ATV und ATV2 auch alle auf MUX-B und MUX-C ausgestrahlten TV-Programme (Puls 4, ServusTV, ORF III, ORF Sport+, 3sat, Tirol TV, Ländle TV und gotv). Neben der HD-Ausstrahlung über DVB-T2 sind die verbleibenden DVB-T Programme ORFeins und ORF 2 voraussichtlich nur mehr bis Ende 2016 in SD-Qualität zu sehen.

Übrigens: Sollte eine terrestrische Zuführung von ATV HD und ATV2 nicht möglich sein, stehen die beiden Programme natürlich auch über Satellit (Astra Transponder 3) kostenlos zur Verfügung.

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Kommentare (8)

  1. ORF-Verschlüsselungerwirtschaftung:

    Mit Smartcards erwirtschaftete der ORF 2014 rund 13,3 Millionen Euro. Der Verwaltungsaufwand dafür ist übrigens laut ORF-Rechnung komplett öffentlich-rechtlich.

  2. Literaturhinweise

    Für nationales Medienrecht:
    https:\www.rtr.at

    Für internationales Lizenzrecht:
    http:\www.vprt.de

    Auch interessante Artikel suchen zu:
    EG Fernsehrichtlinie (Wikipedia + div. Links)

    Oder Literatur:
    Kommunikationsraum Europa (Lutz Erbring)

    Medienpolitik der EG (Barbara Gruber)

    Europäisches Medienrecht (Heribert Höfling)

    Sehr viele „hilfreiche Links“ findet man wirklich auf Wikipedia – auch Erläuterungen und „fundierte Interpretationen“ zu einzelnen EG/EU Gesetztestext-Passagen mit den entsprechenden Verweisen auf nationales bzw. EG/EU-Recht.

    Teilweise aber „sehr trocken“ zu lesen!

  3. NMH

    Vielen Dank! Sie haben mir großartig weitergeholfen und werde Sie auf meiner Facebook-Seite http://www.facebook.com/orfsperre zitieren.

    Interessant ist der Regelung des „räumlich begrenzten Überhangs“
    Gibt es da eine offizielle Quelle? Wenn ja wären wir von politischer Seite einen großen Schritt weiter!

  4. Grundverschlüsselung – WOZU?

    Wir leben in einem Europa in dem Landesgrenzen immer mehr verschwinden, in einem Europa, wo man sich zum großen Teil frei bewegen kann. Eine Freiheit, auf deren Errungenschaft so mancher Politiker mit stolz geschwellter Brust in Sonntagsreden darauf hinweist! Beim terrestrischen Fernsehen, werden eben diese Staatsgrenzen stückweise jetzt wieder aufgebaut, neu errichtet!
    Gegenüber dem „einfachen Fußvolk“ wird diese Vorgangsweise mit Lizenz- und/oder Medien-rechtlichen Auflagen bzw. Vorgaben begründet.
    Dabei hat doch jeder Programmveranstalter selbst für die Einhaltung von lizenz- und medienrechtlichen Auflagen zu sorgen und ist auch selbst verantwortlich dafür.
    Es ist schon eine Schande, dass eine technische Umstellung auf DVB-T2 zum Anlass genommen wird, einer rein kommerziellen, kränkelnden Pay-TV-Plattform, irreführend auch manchmal Dienstleister genannt, Vorschub zu leisten!
    Eine Grundverschlüsselung ist lizenz- und medienrechtlich NICHT NOTWENDIG, da es für den Empfang von ausländischen Sendern (auch HD-Content!) im Bereich von Staatsgrenzen, bei „räumlich begrenztem Überhang“ eine Lizenz- und Medienrechtliche Ausnahmeregelung gibt, die auch international gilt!
    Ich will das alles eigentlich NICHT auch noch mit meinen TV-Gebühren unterstützen – aber dafür gibt es leider auch ein Gesetz: ICH HABE DIESE GEBÜHREN NOCH ZU BEZAHLEN!
    Man darf gespannt sein, was unseren „Medien-Amigos“ sonst noch einfällt. Vor allem, wenn beim Satellitenfernsehen bis 2018 die Umstellung auf DVB-S2 abgeschlossen sein soll, „tun sich ja noch weitere lukrative, ungeahnte Einnahmequellen auf“!
    Viele TV-Konsumenten werden dann wohl in Streaming-Portale verjagt werden, deren Infrastruktur gerade stark ausgebaut wird – aber mit „Flimmit“ hat man ja auch schon ein hauseigenes (Pay-TV) Streaming Konzept – und auch hier den Fuss in der Tür!
    „Simply“ gesagt: Es ist alles so beschlossen und behördlich abgesegnet!
    Bleibt nur zu hoffen, dass die TV-Konsumenten sich ihrer Macht besinnen und sich mehrheitlich gegen diese Pay-TV-Zukunft, gegen das Barriere-Fernsehen, entscheiden. Denn nur dann besteht die Hoffnung, dass dieser „Schwachsinn“ ein Ende hat und wieder abgestellt wird!

  5. HD-Verschlüsselung nur aus kommerziellen Gründen

    Die Grundverschlüsselung der bisherigen österreichischen Free-TV-Sender erfolgt rein aus kommerziellen Gründen. Jeder Haushalt soll bitte „Pay-TV-Ready“ sein und die kastrierte, bisher wenig erfolgreiche SimpliTV-Empfangstechnik (Modul oder Box) aktiv betreiben. Damit das PayTV-Abo nur noch einen Telefonanruf entfert ist.

    Die Grundverschlüsselung von ORFeins HD und ORF2 HD ist lizenztechnisch und urheberrechtlich NICHT notwendig, auch wenn dies die ORS gebetsmühlenartig ständig wiederholt. Denn in allen Kabelnetzen sowie via DVB-T in Südtirol kann man auf die Codierung verzichten.

    Ich bin gespannt, wann die Österreicher endlich aufwachen und diese Gängelung stoppen.

    Wenn ORFeins SD und ORF2 SD weithaus mehr Reichweite haben als die Grundverschlüsselten Privatsender, wird es hoffentlich zu einer Korrektur kommen. Diese Macht hat wenigstens der Konsument …

  6. wobei…

    Ich habe kürzlich mit der ORS telefoniert, Mux C wird nur auf DVB-T2 umgestellt, jedoch nicht verschlüsselt. Somit bleiben LändleTV bzw. TirolTV und GoTV unverschlüsselt empfangbar…

    ORFeins und ORF2 wird es aufgrund des politischen Drucks weiterhin in SD unverschlüsselt geben, jedoch auf DVB-T2.

    Scheinbar hat man ATV mit der Umstellung finanziell gelockt. Durch die Verlegung von Mux A auf Mux B ist ATV damit nicht mehr in jedem Winkerl empfangbar… nimmt ATV wohl in kauf…

    Die Schweizer können damit ATV nicht mehr in ihre Kabelnetze einspeisen. ORF hingegen schon, da sie das unverschlüsselte Signal aus Südtirol „abgreifen“.

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