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Donnerstag, 28. März 2024
Spätfolge des 3-Orange-Mergers

Erfolg für T-Mobile beim EuGH

Telekom | Dominik Schebach | 22.01.2015 | |  Archiv
Nach der EuGH-Entscheidung für T-Mobile strebt CEO Andreas Bierwirth eine Neuverteilung der UMTS-Frequenzen an. Nach der EuGH-Entscheidung für T-Mobile strebt CEO Andreas Bierwirth eine Neuverteilung der UMTS-Frequenzen an.

Kommt es zu einer Neuverteilung der UMTS-Frequenzen? Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des EuGH wurde T-Mobile nach der Übernahme von Orange durch Drei bei der Neuverteilung der UMTS-Frequenzen zu Unrecht nicht berücksichtigt. Jetzt ist der VwGH in der Sache am Zug.

„Unser Ziel war und ist, dass die UMTS-Frequenzen im Bereich 2100 Megahertz gleich verteilt werden und nicht zwei Marktteilnehmer begünstigen. Auf Basis der jetzigen Entscheidung streben wir eine vernünftige Lösung in dieser Frage mit allen Beteiligten an“, erklärte Andreas Bierwirth, CEO von T-Mobile Austria, zur EuGH-Entscheidung.

Zur Erinnerung: Nach der Fusion von 3 mit Orange machten sich 3 und A1 die Neuverteilung von Frequenzen untereinander aus. Dazu gab 3 einige der erworbenen Blöcke im UMTS- und im 900 MHz-Bereich an A1 ab. Ein Antrag von T-Mobile, dabei als Partei gehört zu werden, wurde von der TKK Ende 2012 abgelehnt. Da die verfügbaren Mobilfunkfrequenzen der knappe Rohstoff der Branche sind, sah sich T-Mobile benachteiligt. Schließlich verfügte Drei damit über fünf Frequenzblöcke, A1 vier und T-Mobile lediglich über drei Blöcke in diesem Teil des Spektrums.

Es verwundert daher nicht, dass T-Mobile Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einlegte. Der VwGH rief seinerseits den EuGH zu einer Klärung an. Mit dem jetzigen Spruch des EuGH muss T-Mobile bei einer Verteilung der Frequenzen mit eingebunden werden.  Dies würde auch nach Ansicht des Betreibers der Vorgangsweise der TKK nach der Übernahme von Telering durch T-Mobile entsprechen.

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