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Freitag, 26. April 2024
Online-Marketing-Forum-Quiz zeigt DSGVO-Wissenslücken auf

„Gefährliches Halbwissen und echte Irrtümer“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 10.09.2018 | | 1  Archiv
Beim Wissen der Österreicher rund um das Thema DSGVO gibt es noch einige große Lücken, wie das Online-Marketing-Forum herausgefunden hat. (Bild: Thorben Wengert/ pixelio.de) Beim Wissen der Österreicher rund um das Thema DSGVO gibt es noch einige große Lücken, wie das Online-Marketing-Forum herausgefunden hat. (Bild: Thorben Wengert/ pixelio.de)

Das österreichische Online-Marketing-Forum hat ein umfangreiches Quiz zum Thema DSGVO durchgeführt. Das Ergebnis ist erstaunlich: Es gibt noch immer große Wissenslücken. „Nach wie vor werden manche Fragen zum Thema Datenschutz von mehr als 50% falsch beantwortet“, so das Online-Marketing-Forum.
(Bild: Thorben Wengert/ pixelio.de)

An dem Quiz des Online-Marketing-Forum.at haben mehr als 1.400 Personen teilgenommen. Von den 40 Fragen wurden neun von mehr als der Hälfte der Teilnehmer falsch beantwortet – und keine einzige Frage erreichte 100%. Besonders alarmierend ist laut den Studienmachern: „56% wussten nicht, dass die Daten bei einem Auskunftsbegehren zwölf Wochen lang nicht gelöscht werden dürfen.“

„Angesichts der vielen Veranstaltungen, Ratgeber und Medienberichte rund um die DSGVO hat uns das Ergebnis sehr überrascht“, kommentiert Michael Kornfeld, Gründer des Online-Marketing-Forum.at, die Resultate. „Auch wenn viele Grundlagen offenbar inzwischen bekannt sind, gibt es noch gefährliche Wissenslücken, die richtig Geld kosten können“, warnt der geprüfte Datenschutz-Experte.

„Gefährliches Halbwissen und echte Irrtümer“

Die Ergebnisse im Detail zeigen: Immerhin neun der 40 Fragen wurden von mehr als der Hälfte falsch eingeschätzt. Darunter sind einige, deren Nichtwissen die Experten als „relativ harmlos“ bezeichnen, weil daraus keine negativen Konsequenzen drohen. Wie zum Beispiel folgende falsch beantworte Aussage: „Eine Datenschutz-Erklärung einer Website muss in der Navigation als eigener Punkt angeführt werden (Prinzip der Ein-Klick-Erreichbarkeit).“ Dies wurde von 33% bejaht – doch es gibt keine entsprechende Bestimmung. „Natürlich muss eine Datenschutz-Erklärung leicht gefunden werden können, doch die ‚Ein-Klick-Erreichbarkeit’ ist schlicht erfunden. Der Irrtum hat hier jedoch keine negativen Folgen, denn es drohen natürlich keine Strafen, wenn ‚Datenschutz’ als eigener Navigationspunkt auf einer Website eingefügt wird“, erklärt das Online-Marketing-Forum.

Ganz anders sehe es mit folgender Aussage aus: „Wenn ein Auskunftsbegehren eintrifft, dürfen die Daten für zwölf Wochen nicht gelöscht werden.“ Ganze 56% wussten nicht, dass diese Aussage korrekt ist! „Eine Nicht-Beachtung kann hier schnell problematisch werden: Denn wenn ein Unternehmen ein Auskunftsbegehren nicht beantworten kann, weil die Daten vorschnell gelöscht wurden, verstößt es damit gegen die DSGVO – mit den entsprechenden hohen Strafen, die hier vorgesehen sind“, so das Forum, laut dem ein weiteres Beispiel zeigt, dass Nicht-Wissen ebenfalls Strafen nach sich ziehen kann: „Einem Löschungsbegehren muss ein Unternehmen in jedem Fall nachkommen, da die Betroffenen-Rechte im Verfassungsrang stehen.“ Auch hier irrten 58%, da es sogar gesetzliche Vorschriften geben könne, die eine Löschung untersagen! Als Beispiel seien hier die Aufbewahrungspflichten für rechnungsrelevante Daten genannt – „diese dürfen erst nach sieben Jahren gelöscht werden.“

Das „Highlight“: 79% irrten bei der letzten Frage

Wie das Online-Marketing-Forum berichtet, hätten beinahe vier von fünf Personen gedacht, dass folgende Aussage falsch wäre: „Falls ein Unternehmen einen externen Anwalt als Datenschutz-Beauftragten bestellt hat, muss in den meisten Fällen dieser bei Verstößen die Verwaltungsstrafen bezahlen (bzw. dessen Haftpflichtversicherung).“ Tatsächlich könne die Geschäftsführung eines Unternehmens einige Pflichten und auch Haftungsfragen, die sich aus der DSGVO ergeben, an externe Berater „delegieren“, wie das Forum erläutert. „Allerdings gibt es dafür natürlich auch Grenzen: Wenn beispielsweise im Unternehmen gegen die ausdrückliche Empfehlung des Beraters gehandelt wird, dann ist in solchen Fällen natürlich letztendlich das Management zur Verantwortung zu ziehen.“

Eckdaten des Online-Quiz

Das DSGVO-Quiz des Online-Marketing-Forum.at besteht aus 40 Aussagen in 10 Kategorien, die einfach nur mit richtig/falsch beantwortet werden müssen. Über 1.400 Personen haben seit März 2018 an diesem Test teilgenommen und ihn vollständig ausgefüllt. Im Durchschnitt wurden 71% (von 100%) erreicht.

Das Quiz ist kostenlos und steht Interessierten nach wie vor zur Verfügung, die Ergebnisse werden sofort danach angezeigt:
https://www.online-marketing-forum.at/umfragen/quiz-datenschutz-dsgvo/index.php

„Wir merken in vielen Gesprächen, dass zwar meist ein Grundlagenwissen vorhanden ist“, erklärt Michael Kornfeld, „doch es gibt immer noch viele Fragen rund um die praktische Umsetzung.“ 

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