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Donnerstag, 28. März 2024
Keine Mindestquote mehr

Ab 1. November gilt Privatkonkurs-Neu

Hintergrund | Dominik Schebach | 30.10.2017 | |  Archiv
Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, streicht vor allem die positiven Aspekte des neuen PRivatkonkursrechts heraus: „Wir können Menschen eine Perspektive anbieten – egal wie hoch die Schulden sind und auch wenn nur ein geringes Einkommen vorliegt.“ (Foto: asb/Christoph Kempter) Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, streicht vor allem die positiven Aspekte des neuen PRivatkonkursrechts heraus: „Wir können Menschen eine Perspektive anbieten – egal wie hoch die Schulden sind und auch wenn nur ein geringes Einkommen vorliegt.“ (Foto: asb/Christoph Kempter)

Mit Anfang November gilt auch der Privatkonkurs Neu. Die Änderungen der Regeln betreffen vor allem das Abschöpfungsverfahren. So entfällt die  Mindestquote von 10%. Die Änderung gilt laut den Schuldnerberatung auch für laufende Verfahren. (Foto: asb/Christoph Kempter)

Die neue Regelung bringt vor allem Erleichterungen für Menschen mit geringem Einkommen oder sehr hohen Schulden wie gescheiterten Selbstständigen eine Erleichterung. Sie können sich nun auch im Privatkonkurs entschulden. Zu den Pflichten zählt allerdings auch das Bemühen um eine Erwerbsarbeit, was unter bestimmten Voraussetzungen mindestens einmal jährlich bei Gericht zu belegen ist.
Die Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens wurde von sieben auf fünf Jahre gesenkt. In dieser Zeit müssen die Betroffenen jedes Einkommen über dem Existenzminimum zur Rückzahlung der Schulden abgeben.

Um Menschen in laufenden Verfahren nicht zu benachteiligen, hat der Gesetzgeber Übergangsbestimmungen definiert. Auch in derzeit schon laufenden Fällen können Betroffene einen Antrag auf Restschuldbefreiung ohne Mindestquote stellen. Privatkonkurse, die noch länger als fünf Jahre dauern würden, können zudem frühzeitig beendet werden.

Für betroffene Menschen bedeutet das eine große Erleichterung, die schon jetzt in den Schuldenberatungen bemerkbar ist“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. „Neben all den organisatorischen und rechtlichen Veränderungen, die mit dieser erfreulichen Gesetzesänderung einhergehen, spüren wir in der Schuldenberatung eine Veränderung am deutlichsten: Wir können Menschen eine Perspektive anbieten – egal wie hoch die Schulden sind und auch wenn nur ein geringes Einkommen vorliegt.“

Gläubigerschutzverbände warnen

Naturgemäß anders sehen dies die Gläubigerschutzverbände. So erwartet die Creditreform nach einem Rückgang der Privatkonkurse in den ersten drei Quartalen des Jahres, nun eine Flucht der Schuldner in den Privatkonkurs. „Die wahrscheinlich ab dem 4. Quartal stark zunehmenden Insolvenzanträge werden erst im kommenden Jahr wieder zu mehr Privatinsolvenzverfahren führen. Es ist durchaus vorstellbar, dass sich dann die Zahl der Insolvenzen auf 15.000 Verfahren verdoppelt“, schreibt Gerhard Weinhofer, GF der Creditreform.

Auch sei kein Automatismus gegeben, warnt Weinhofer. Der Schuldner müsse weiterhin innerhalb der Frist eine realistische Quote anbieten. Bemüht sich der Schuldner nicht nachweislich um einen (Vollzeit-)Job, begeht er eine so genannte Obliegenheitsverletzung und das Verfahren ist einzustellen. Durch die jährliche Kontrolle durch Gericht und Treuhänder sollen redliche, unverschuldet in die Misere geratene Personen von jenen unterschieden werden, die zumindest grob fahrlässig oder gar selbst verschuldet die Schulden verursacht haben und sich um eine Rückzahlung nicht entsprechend bemühen. Eine bewusste Gläubigerschädigung soll dadurch verhindert werden. 

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