Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 26. April 2024
„Hände weg von der Sonne”

Photovoltaic Austria startet Sonnenstrompetition

E-Technik | Wolfgang Schalko | 13.03.2014 | | 5  Archiv
Der PVA fordert: Elektrizitätsabgabe auf Eigenstromverbrauch nahtlos streichen! (©Photovoltaic Austria/APA-Fotoservice/Tanzer) Der PVA fordert: Elektrizitätsabgabe auf Eigenstromverbrauch nahtlos streichen! (©Photovoltaic Austria/APA-Fotoservice/Tanzer)

Seit bekannt wurde, dass ein Erlass vom 24. Februar 2014 vorsieht, den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Sonnenstrom mit einer Abgabe zu belegen, befindet sich die PV-Branche in heller Aufregung. Die Idee, 1,5 Cent pro Kilowattstunde einheben zu wollen, sobald die Nutzung eine Leistung von 5000 kWh überschreitet, kommentierte der Bundesverband PVA mit „der Amtsschimmel der Finanz dreht durch”.

In seiner heutigen Pressekonferenz legte der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) seine Position dar: Grundsätzlich widerspricht die Abgabe dem Bestreben den Eigenverbrauch von sauberem Sonnenstrom zu fördern. Einerseits stützt der Staat mit einem kleinen Betrag Photovoltaik-Anlagen, fördert Elektromobilität und zuletzt rief die Landesregierung in Salzburg eine Speicherförderung ins Leben. Alles Aktivitäten, die den Eigenstromverbrauch von Photovoltaik-Anlagen in den Mittelpunkt stellen. Andererseits kratzt der Fiskus den letzten Cent aus den Anlagenbetreibern heraus.

Und der PVA nannte eine ganze Reihe von Gründen, die gegen eine Besteuerung des Eigenstromverbrauchs sprechen:

  • Der Eigenverbrauch sorgt für eine Stabilisierung des Netzbetriebs und ist daher auch Bestandteil der Versorgungssicherheit.
  • Die Amortisationszeit für Photovoltaik-Anlagen verlängert sich und die vielfach geforderte Marktfähigkeit wird behindert anstatt unterstützt.
  • Die Administration ist für Privatpersonen kaum durchführbar, da die Abgabe selbst zu berechnen ist und monatlich abgeführt werden muss.
  • Bei Kleinanlagen übersteigt der administrative Aufwand den steuerlichen Ertrag.
  • Der Ausbau der sauberen Elektromobilität und die individuelle Speicherung, beides wichtige Zukunftsmodelle, werden behindert.
  • Selbst Inselanlagen auf Schutzhütten oder im Freizeitbereich, ohne Anbindung an das Stromnetz, sind von der Abgabe betroffen. Diese Anlagen haben aus Mangel an Netzanschluss keine Möglichkeit Überschussstrom abzuliefern und müssten daher, um der Abgabe zu entgehen, vor Überschreiten der 5000 kWh abgedunkelt werden. Außerdem müsste der Hüttenwirt monatlich vom Berg klettern, um seiner Abgabenpflicht nachzukommen. Im Normalfall hat eine Inselanlage auch keinen Zähler.
  • Im Gegensatz dazu sind Energieversorger von der Abgabe befreit, wenn diese den Strom für die Erzeugung von elektrischer Energie anwenden (abgesehen von einer speziellen, kleinen Rückvergütungsmöglichkeit in der Wirtschaftsgüter-Produktion).

Vernichtendes Urteil

PVA-Präsident Hans Kronberger warnte daher eindringlich: „Die Abgabe für selbst erzeugten Strom bei Eigenverbrauch ist vergleichbar mit der Besteuerung von Gemüse aus dem eigenen Garten, das man selbst verzehrt. Macht die Besteuerung von Eigenstrom Schule, könnte sich dies sehr schnell auf andere Bereiche auswirken.“ Der Bundesverband Photovoltaic Austria fordert den Finanzminister auf, den wild geworden Amtsschimmel zu bändigen und den Erlass (siehe unten) vollständig zu überarbeiten, beziehungsweise bei Bedarf die Änderung des dahinter stehenden Gesetzes zu betreiben. Das Argument seitens der Finanz, dass es das Gesetz der Elektrizitätsabgabe schon länger gibt, ist insofern nicht treffend, da erst jetzt mit dem Ausbau von Photovoltaik-Anlagen das Problem akut geworden ist.
In die selbe Kerbe schlug Bundesinnungsmeister Joe Witke: „Die Schwierigkeit einer Feststellung des tatsächlichen Eigenverbrauchs und die administrativen Kosten werden in den meisten Fällen den fiskalischen Nutzen übersteigen.“
Einen herben Rückschlag ortete auch der PV-Unternehmer Markus Rauchenecker: „Wir sind endlich soweit, dass wir ein Modell für PV-Anlagenbetreiber mit Eigenstromverbrauch wirtschaftlich berechnen und damit die Photovoltaik zur Markreife führen können. Dieses Modell relativiert sich aber sofort wieder, wenn wir die Abgabe miteinberechnen. Die Branche ist durch den Erlass massiv verunsichert.

Start der Sonnenstrompetition

Als Gegenmaßnahme und um der Allgemeinheit die Möglichkeit zu bieten, ihren etwaigen Unmut Kund zu tun, wurde heute eine österreichweite Petition zur Abschaffung der Eigenverbrauchssteuer gestartet. Man erhofft sich über 10.000 Unterschriften.
Die Sonnenstrom-Petition ist unter der Web-Adresse www.sonnenzukunft.at zu finden.

Stein des Anstoßes

Auszug aus dem Erlass vom 24. Februar 2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014 – Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen:

2.2.3. Elektrizitätsabgabe
Die Lieferungen und der Verbrauch (selbst erzeugter) elektrischer Energie unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG).
Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an ein „Elektrizitätsunternehmen“ iSd § 7 Z 11 ElWOG 2010, BGBl. I Nr. 110/2010, liefert, sind die Lieferungen nicht steuerbar (§ 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG).
Der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom ist bis zum Erreichen einer Freigrenze von 5.000 kWh pro Jahr steuerfrei, ab Überschreiten dieser Freigrenze unterliegt der gesamte selbst erzeugte und (privat und/oder erwerbswirtschaftlich) verbrauchte Strom der Elektrizitätsabgabe (§ 2 Z 1 ElAbgG).
Die Abgabe beträgt 0,015 Euro je kWh und wird auf die jeweils selbst verbrauchte Menge elektrischer Energie erhoben. Schuldner der Elektrizitätsabgabe für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom ist der Überschusseinspeiser; das Vorliegen der Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG 1994 ist nicht Voraussetzung, um Schuldner der Elektrizitätsabgabe zu werden.
Die Elektrizitätsabgabe ist monatsweise selbst zu berechnen und bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates (Fälligkeitstag) an das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zu entrichten (§ 5 Abs. 1 und Abs. 5 ElAbgG).
Wird zusätzlich noch Strom für den eigenen Bedarf aus dem öffentlichen Netz bezogen, unterliegt die Lieferung durch ein Elektrizitätsunternehmen an den Betreiber der Photovoltaikanlage (Überschusseinspeiser) ebenfalls der Elektrizitätsabgabe und ist nicht nach § 2 ElAbgG befreit; die Verrechnung der Elektrizitätsabgabe erfolgt hier durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

 

Diesen Beitrag teilen

Kommentare (5)

  1. BundesÖVP nicht mehr wählbar!

    Als Unternehmer werde ich die ÖVP nach diesem Irrsinn auf Bundesebene nicht mehr wählen. Wer so blöd ist und bis zur nächsten Nationalratswahl vergisst, ist selbst schuld.
    Offenbar muss man jetzt wirklich alles tun damit die Hypo vom Steuerzahler finanziert wird…

  2. Ein alter Hut

    Die Damen und Herren vom PVA sollten eigentlich wissen, dass das seit fast 20 Jahren Gesetz ist. Kann man ja im RIS ganz leicht nachlesen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005027&FassungVom=1996-12-31

    Das „Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt wird (Elektrizitätsabgabegesetz)“ ist also ein alter Hut und jeder, der eine PV-Anlage betriebt die mehr Strom erzeugt war also schon „immer“ Abgabenpflichtig. Ob sich aber eine Eintreibung für wirkliche Kleinanlagen bei 5000kWh = 75 Euro pro Jahr, oder durchschnittlich 6,25 Euro bei monatlicher Zahlung , als sinnhaft darstellt, ist eine andere Geschichte. Also warum jetzt diese Aufregung? Immerhin hatte man 20 Jahre Zeit für Lobbying, um diese Abgabe wegzubringen, oder zumindest den Freibetrag zu erhöhen.

  3. NICHT ZU GLAUBEN

    Kann zwar die erste Aufregung meines Vorredners verstehen, aber nicht glauben das hier das letzte Wort schon gesprochen ist.
    Sollte diese Maßnahme durchgezogen werden wollen, wäre es an der Zeit das wir Bürger die Straßen erbeben lassen und wir diese Willkür abstellen.
    Man braucht doch nun wirklich nicht mehr weit denken wo das noch hin führt. Zahlen wir bald für die eigenen Kartoffeln aus dem Garten oder für jeden Atem verschmutzte Luft in nächster Zeit? Ich finde das Maß ist nun echt voll, da geht nix mehr und ist auch kein Spielraum mehr. SO GEHTS NICHT!

  4. Abcasher

    Ich montiere gerade eine FV Anlage weil mir im Dez.2013 vom Finanzamt schriftlich mitgeteilt wurde ich bräuchte keine Abgaben (Steuern) zahlen da ich den Strom selbst verbrauche. Treu und Glauben in unsere Politiker sind dahin. Jetzt ist es bei mir zu spät, die FVAnlage ist bereits auf Schiene.Danke Hr.Dr.Spindelegger und Ihre übereifrigen Beamten für diese Geschenk zur Sanierung der Hypo.Mir bleibt nur eine ander Wahl!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden