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Donnerstag, 28. März 2024
Wettbewerb

Handelsverband bringt Beschwerde gegen Amazon ein

Hintergrund | Dominik Schebach | 10.12.2018 | |  Archiv
Die Doppelrolle von Amazon als Online-Händler und -Marktplatzbetreiber hat nun den Handelsverband auf den PLan gerufen. Dieser hat bei der Bundeswettbewerbsbehörde eine Beschwerde eingelegt. (Foto: Amazon) Die Doppelrolle von Amazon als Online-Händler und -Marktplatzbetreiber hat nun den Handelsverband auf den PLan gerufen. Dieser hat bei der Bundeswettbewerbsbehörde eine Beschwerde eingelegt. (Foto: Amazon)

Die Wettbewerbsverfahren gegen Amazon häufen sich. Nach einem Verfahren auf EU-Ebene und einem weiteren in Deutschland vor dem Bundeskartellamt wird nun auch die Bundeswettbewerbsbehörde den Konzern unter die Lupe nehmen. Der Handelsverband hat diesbezüglich eine Beschwerde eingebracht. Es geht um die Doppelrolle als Online-Händler und Marktplatzbetreiber, die Amazon nach Ansicht des Handelsverbandes einen unfairen Wettbewerbsvorteil ermöglicht.

Die Marktdominanz von Amazon hat inzwischen problematische Ausmaße angenommen. Der E-Commerce-Riese hat 2017 einen Umsatz von 690 Mio Euro in Österreich erwirtschaftet, weitere 700 Mio Euro liefen über den Marktplatz des Konzerns – Tendenz in beiden Fällen steigend. Der Handelsverband hat angesichts dieser Dominanz und einiger fragwürdiger Geschäftsbedingungen von Amazon nun erstmals Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingelegt.

„Amazon ist einerseits ein klassischer Online-Händler, andererseits aber auch der größte Marktplatz. Als führender Marktplatz kann Amazon theoretisch die Daten der gelisteten Händler einsehen, deren Preise unterbieten und langfristig das gesamte Geschäft an sich binden. All das läuft gänzlich an der österreichischen Volkswirtschaft vorbei“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Regulierung steht aus

Den jetzigen Schritt begründet Will damit, dass diesbezüglich eine wirksame Regulierung des Online-Marktes auf EU-Ebene noch immer ausstehe. „Globalen oder zumindest europaweiten Lösungen stehen Partikularinteressen einzelner Länder und jahrelange Blockadehaltungen entgegen. Dies führte uns zum Entschluss, als erste Organisation in Österreich selbst eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einzulegen und damit den Stein ins Rollen zu bringen. Die Zeit läuft uns davon, wir können nicht länger warten“, ist Will überzeugt.

Konkret sollen die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den heimischen Händlern auf dem Amazon Marktplatz überprüft werden. Damit Händler über Amazon ihre Produkte verkaufen können, müssen diese die Geschäftsbedingungen, die mit erheblichen Unklarheiten und Vorbehalten zugunsten Amazons verbunden sind, akzeptieren. Amazon behält sich beispielsweise das Recht vor, die Verträge mit seinen Händlern jederzeit ohne Grund und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auszusetzen. Von einem auf den anderen Tag kann einem Unternehmer so seine komplette Geschäftsbasis entzogen werden.

Viele Marktplatzhändler berichten auch davon, dass gelistete Produkte, die auf dem Marktplatz gut laufen, oft von Amazon selbst übernommen und günstiger angeboten wird. Marktplatzhändler werden durch diese Praxis nach Ansicht des Handelsverbandes gezielt vom Markt verdrängt, weswegen der Handelsverband einen unerlaubten Datenaustausch zwischen Online-Marktplatz und -Handel befürchtet.

Der Verband strebt in dem Verfahren deswegen eine strikte Trennung der beiden Geschäftsbereiche von Amazon an, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Außerdem sollen den wettbewerbswidrigen Klauseln aus den Marktplatzverträgen eliminiert werden. Das Wettbewerbsrecht ist hier insofern ein recht scharfes Instrument als das Geldbußen bis zu 10% des Vorjahresumsatzes möglich sind. Eine Zerschlagung des Unternehmens ist nur dann möglich, wenn keine anderen gleich wirksamen Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Meldestelle für betroffene Händler beim Handelsverband eingerichtet

Betroffene Unternehmen können sich beim Handelsverband unter ombudsstelle@handelsverband.at melden. Der Verband leitet die Sachverhalte anonymisiert an die Behörde weiter.

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