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Dienstag, 23. April 2024
Editor's ChoiceHot!Maskenpflicht im Handel & Einschränkungen bei Veranstaltungen

Verschärfte Corona-Maßnahmen ab Montag, 14.09.

Die Branche | Wolfgang Schalko | 13.09.2020 | |  Wissen
Ab dem morgigen Montag gilt im gesamten Handel wieder Maskenpflicht. Ab dem morgigen Montag gilt im gesamten Handel wieder Maskenpflicht. Im Kampf gegen die steigenden Covid-19-Infektionszahlen in Österreich hat die Bundesregierung am Freitag eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen bekanntgegeben. Im gesamten Handel herrscht dann wieder Maskenpflicht und die Höchstzahl zulässiger Personen bei Veranstaltungen wurde drastisch reduziert. Auch in Der Gastronomie kommt es zu Einschränkungen.

Ab Montag, 14.09., gelten folgende bundesweite Regelungen:

Verpflichtendes Tragen von MNS-Masken:

  • für den gesamten Handel in allen Kundenbereichen in geschlossenen Räume
  • in Dienstleistungsbetrieben mit Kundenkontakt
  • im Parteienverkehr mit Behörden
  • in Schulen außerhalb des Klassenverbandes für Lehrpersonal und Schüler

Für Veranstaltungen gelten folgende Obergrenzen:

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:

  • Indoor: maximal 50 Personen
  • Outdoor: maximal 100 Personen

Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen

  • Indoor: maximal 1.500 Personen
  • Outdoor: maximal 3.000 Personen

Für die Gastronomie gilt:

  • Verpflichtendes Tragen von MNS-Masken für Kellnerinnen und Kellner
  • Verabreichung von Speisen und Getränken indoor nur mehr am Sitzplatz

Wie die WKÖ mitteilte, stellen „diese Maßnahmen zweifellos unangenehme Einschränkungen im Privat- und Geschäftsleben dar. Ein zweiter coronabedingter Lockdown wäre allerdings ein wirtschaftlicher Supergau und muss daher mit allen Mitteln verhindert werden. Deshalb sind diese gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zu akzeptieren.”

Im Rahmen der Corona-Ampel der Bundesregierung wird die Wirksamkeit der gesetzten Schritte wöchentlich von einer Expertenkommission evaluiert und entsprechend auf Veränderungen reagiert. Nähere Infos zur Corona-Ampel finden Sie hier. Die Wirtschaftskammer will sich weiterhin aktiv in die Gestaltung der Maßnahmen im Sinne der Betriebe einbringen.

Halbe Milliarde Umsatzverlust im Handel befürchtet

„Warum gelten in Gebieten, in denen keine Corona-Fälle sind, nun ebenso die strengeren Vorschriften? Die Corona-Ampel wird dadurch nun ad absurdum geführt”, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Die Corona-Ampel werde durch die bundesweite Maskenpflicht ausgehebelt. De facto stehe die Ampel nun bundesweit für den Handel auf „gelb“. „Bundesweit geht der Handel von Umsatzverlusten von einer halben Milliarde Euro pro Monat aus, alleine für Wien ist von minus 100 Millionen Euro durch die Maskenpflicht auszugehen”, hält Will fest.

Gerade mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft, das für alle Händler entscheidend ist, führe die Entscheidung zu einer Verschärfung der bereits angespannten Lage. Daher müssten gezielte und unbürokratische Hilfsmaßnahmen für diesen erneuten, sensiblen Eingriff in die Erwerbsfreiheit folgen, um unternehmerische Existenzen zu sichern. Hierfür werde sich der Handelsverband einsetzen.

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