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Donnerstag, 28. März 2024
Insider WKÖ Bundesgremium Elektro- und Einrichtungsfachhandel

Energieeffizienzlabels für Staubsauger nichtig – was tun?

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 13.02.2019 | |  Archiv

Im aktuellen Branchen-„Insider beschäftigt sich das WKÖ Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel mit dem Thema Staubsaugerlabel: „Die Energieeffizienzlabels für Staubsauger sind nichtig und dürfen nicht mehr verwendet werden“, informiert BGO Wolfgang Krejcik.

„Nachdem zum Jahresende 2018 der EuGH die Energieeffizienzlabels für Staubsauger für nichtig erklärt hat, wurde die entsprechende Verordnung vor kurzem außer Kraft gesetzt. Trotz Urgenzen und der Brisanz dieses Themas für den Handel ist es der Europäischen Kommission nicht gelungen, für eine Übergangslösung zu sorgen. Eine neue Verordnung zum Energieeffizienzlabel für Staubsauger ist erst für das zweite Halbjahr 2020 geplant, mit Inkrafttreten 2021“, so das WKÖ Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel in einer Aussendung.

Das habe zur Folge, dass die Labels nicht mehr verwendet werden dürfen. Soll heißen, dass die Labels entfernt werden müssen von:

  • Verpackungen bzw. Produkten (inklusive Produktbeilagen)
  • Verkaufsstellen
  • Webshops
  • Webauftritten
  • Werbung
  • etc.

Das Bundesgremium hat laut eigenen Angaben bereits Kontakt sowohl mit der europäischen Kommission als auch mit dem österreichischen Ministerium aufgenommen. Das BMDW als österreichische Marktüberwachungsbehörde vertrete folgende Rechtsansicht:

  • Bereits in Verkehr gebrachte Produkte (Lagerbestände): Labels z.B. auf Produktverpackungen müssen nicht entfernt werden, die Produkte dürfen weiterhin verkauft werden
  • neue Lieferungen: es dürfen keine Labels auf/in Produktverpackungen oder auf den Produkten selbst zu finden sein
  • Verkaufsstellen, Onlineauftritte und Werbung: Die Labels dürfen ab sofort nicht mehr aufscheinen.“

Sollte es zu Problemen mit der Marktüberwachung kommen, meint das Bundesgremium: „Zögern Sie bitte nicht sich an das Bundesgremium zu wenden!“

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