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Mittwoch, 24. April 2024
Wegen Marktmacht-Missbrauch beim Vertrieb von Musikstreaming-Apps

Wettbewerbsrecht: EU-Komission brummt Apple 1,8 Mrd. Euro Strafe auf

Telekom Multimedia Hintergrund | Dominik Schebach | 04.03.2024 | |  
(© EU) Es ist eine saftige Strafe, selbst für eines der wertvollsten Unternehmen der Welt. Die EU-Kommission hat gegen Apple eine Geldbuße in einer Höhe von mehr als 1,8 Mrd. Euro verhängt, weil der Konzern seine Stellung beim Vertrieb von Musikstreaming-Apps missbraucht hat. Wie die EU-Kommission heute mitgeteilt hat, sei für die Höhe der festgesetzten Geldbuße die Dauer und Schwere von Apples-Verfehlung ausschlaggebend gewesen.

„Apple hat ein Jahrzehnt lang seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht. Dazu wurden die Möglichkeiten von Entwicklern, Verbraucher über alternative, billigere Musikdienste, die außerhalb des Apple-Universums verfügbar sind, zu informieren, beschränkt“, erklärte dazu heute Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik. „Eine solche Vorgehensweise verstößt gegen die EU-Kartellvorschriften, und deshalb verhängen wir heute eine Geldbuße in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple.“

Apple ist derzeit der einzige Anbieter eines App Stores, in dem Entwickler ihre Anwendungen an iOS-Nutzer im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertreiben können. Apple kontrolliert alle Aspekte der iOS-Nutzererfahrung und legt die Geschäftsbedingungen fest, die Entwickler einhalten müssen, wenn sie im App Store präsent sein und iOS-Nutzer im EWR erreichen möchten. Die entsprechenden Bestimmungen verbieten den App-Entwicklern u. a. Folgendes:

  • Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preise von Abonnements, die außerhalb der App im Internet verfügbar sind
  • Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preisunterschiede zwischen In-App-Abonnements (die über den „In-App“-Kaufmechanismus von Apple abgeschlossen werden) und anderswo abgeschlossenen Abonnements
  • Einbau von Links in ihre Apps, die iOS-Nutzer zur Website des jeweiligen App-Entwicklers führen, auf der alternative Abonnements angeboten werden. App-Entwickler konnten sich auch nicht an eigene, neu geworbene Nutzer wenden (z. B. per E-Mail), um sie nach Einrichtung des Nutzerkontos über Preisalternativen zu informieren.

Die Kommission befindet in ihrem heutigen Beschluss, dass die in Rede stehenden Bestimmungen von Apple unlautere Handelsbedingungen darstellen und gegen Artikel 102a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen. Die Bestimmungen sind weder notwendig noch angemessen, um die geschäftlichen Interessen von Apple in Bezug auf den App Store auf intelligenten mobilen Apple-Geräten zu schützen. Sie wirken sich nachteilig für die iOS-Nutzer aus, da sie fundierte und effiziente Entscheidungen darüber verhindern, wo und wie die Nutzer Musikstreaming-Abonnements für ihr Gerät erwerben wollen. Die Kommission hat deswegen Apple angewiesen, die angeführten Bestimmungen aufzuheben und davon abzusehen, erneut solche Bestimmungen oder Bestimmungen mit gleichem Ziel bzw. gleicher Wirkung einzuführen.

Abschreckende Wirkung

Auslöser der vorangegangenen Untersuchung war eine Beschwerde von Streaming-Anbieter Spotify und eines E-Book-Vertriebshändlers, welche nicht Apples System für In-App-Verkäufe nutzen wollten im Jahr 2020. Die EU-Kommission erhofft sich von der jetzigen Strafe nach eigener Darstellung eine abschreckende Wirkung von der Höhe der Geldbuße. Dies könne auch als Warnschuss verstanden werden: Der Digital Market Act der EU-Kommission, welcher die monopolartige Stellung der großen Internetkonzerne aufbrechen soll, tritt morgen in Kraft und wie die Ankündigungen der Konzerne zeigen, suchen diese nach Schlupflöchern, um ihre Umsätze zu schützen.

Apple geht in Berufung

In einer Stellungnahme zu dem Urteil der Kommission weist Apple seinerseits auf die dominierende Stellung von Spotify hin und dass Spotify einen großen Teil seines Erfolges Apple zu verdanken habe. „Apple ist seit über 40 Jahren ein Teil von Europa, und heute unterstützen wir mehr als 2,5 Millionen Arbeitsplätze auf dem Kontinent. Wir haben dazu beigetragen, Märkte gedeihen zu lassen, Wettbewerb und Innovation an jeder Ecke gefördert – und der App Store ist ein wichtiger Teil dieser Geschichte. Obwohl wir die Europäische Kommission respektieren, werden die Fakten diese Entscheidung einfach nicht stützen. Als Folge davon wird Apple Berufung einlegen“, heißt es in der Stellungnahme von Apple.

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