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Freitag, 29. März 2024
Verdacht auf Missbrauch der Marktmacht

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Amazon ein

Hintergrund | Dominik Schebach | 29.11.2018 | | 4  Archiv
Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform“, erklärte dazu Andreas Mundt, Präsident des deutschen Bundeskartellamtes. (Foto: Bundeskartellamt) Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform“, erklärte dazu Andreas Mundt, Präsident des deutschen Bundeskartellamtes. (Foto: Bundeskartellamt)

Das deutsche Bundeskartellamt hat heute, Donnerstag, ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Die deutschen Wettbewerbshüter wollen vor allem die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen des Online-Händlers und Marktplatzbetreibers gegenüber anderen Händlern auf dem Marktplatz amazon.de unter die Lupe nehmen.

Das Bundeskartellamt sieht besonders die oben genannte Doppelrolle von Amazon kritisch. „Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform“, erklärte dazu Andreas Mundt, Präsident des deutschen Bundeskartellamtes. „Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“

Wegen der zahlreichen Beschwerden will die deutsche Behörde die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen von Amazon prüfen. Damit zusammenhängenden Verhaltensweisen betreffen u.a. anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler auf dem Marktplatz im Zusammenhang mit Gerichtsstand– und Rechtsanwaltsklauseln, Regeln zu Produktrezessionen, intransparente Kündigungen und Sperren von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlung, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler zu bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum paneuropäischen Versand.

Kartellrechtliche Relevanz erhält diese Vorgangsweise von Amazon, sollte  das Online-Unternehmen über eine marktbeherrschende Position verfügen, oder in dem Fall einer Abhängigkeit von Händlern gegenüber Amazon. Für beides gebe es laut Bundeskartellamt Anhaltspunkte. Dabei will die Behörde vor allem den Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an die Endverbraucher beleuchten.

Auf Basis des europäischen Kartellrechts hat die Europäische Kommission Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen, die vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon betreffen. Dafür hat die Kommission im Sommer 2018 u.a. umfangreiche Fragebögen an mehrere Hundert deutsche Händler verschickt. Das heute eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission ergänzen sich. Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersucht, konzentriert sich das Bundeskartellamt auf die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken auf dem deutschen Amazon Marktplatz gegenüber den Händlern. 

 

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Kommentare (4)

  1. …oder zu spät…

    selbst die härteste Strafe, die fairste künftige Vorgehensweise, wird keine bereits gestorbenen Händler wieder zum Leben erwecken. Sorry. Aber für jemanden der mehr Privatvermögen (Jeff Bezos) besitzt, als die gesamte Steinhoff-Gruppe weltweit jährlich (mit rund 90.000 Mitarbeitern rund 120 Mrd.) umsetzt, ist das alles Peanuts und kommt um 20 Jahre zu spät.

  2. Spät aber doch

    Was jeder Spatz schon von den Dächern rief und jeder Händler hinter vorgehaltener Hand schon wusste wird auch die Bundeskartonbehörde mal aktiv.

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