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Donnerstag, 28. März 2024
Erster Antrag

BWB: 2,2 Mio Euro Geldbuße für Submetering-Unternehmen ista

Über den Rand | Dominik Schebach | 10.02.2022 | |  
Submetering umfasst das Ablesen der Zählerdaten für die Abrechnung der Heiz-, Warm- oder Kaltwasserkosten. Submetering umfasst das Ablesen der Zählerdaten für die Abrechnung der Heiz-, Warm- oder Kaltwasserkosten. (© Neuerstellung / Pixelio.de) Die Branche steht gewöhnlich nicht im Rampenlicht. Jetzt hat allerdings die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 2,2 Mio. Euro gegen das Submetering-Unternehmen ista Österreich gestellt. Der Antrag ist das Ergebnis einer Untersuchung der Submetering-Branche, die seit 2019 läuft. Weitere sollen folgen.

Submetering umfasst die individuelle Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warm- und Kaltwasserkosten in Gebäudeeinheiten zur privaten oder gewerblichen Nutzung. Dazu gehören auch die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie z.B. Heizkostenverteiler oder Wärmezähler. Die Branche rückte 2019 ins Visier der Bundeswettbewerbsbehörde. Im Juli dieses Jahres führt die BWB bei mehreren Unternehmen Hausdurchsuchungen statt. Es bestand der Verdacht, dass u.a. Treffen eines Branchenverbandes dazu genutzt wurden, um sich über Marktparameter auszutauschen und abzusprechen.

ista stellte wenige Tage nach der Hausdurchsuchung einen Kronzeugenantrag und kooperierte in weiterer Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Dabei hätte sich Verdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten im Zeitraum von Juli 2004 bis Februar 2019 bestätigt. Aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit der ista mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer verminderten Geldbuße von 2,2 Mio Euro beantragt. ista hat im Rahmen der Kooperation mit der BWB, unter Einbindung des Bundeskartellanwalts, auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben.

Die BWB will nach eigenen Angaben in absehbarer Zeit weitere Anträge gegen die übrigen beteiligten Unternehmen einbringen.

 

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